SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/4010 Thema: Schulpsychologen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Laut einem Interview mit der ,Sächsischen Zeitung' vom 18.01.2016 gab Sabine Randow , die Vorsitzende des Berufsverbandes der Schulpsychologen Sachsens , u. a. an, dass es geplant sei, fünf neue Schulpsychologen einzustellen ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann werden die fünf neuen Schulpsychologen eingestellt und an welchen SBA's? An jeder RegionalsteIle der Sächsischen Bildungsagentur wird ein Schulpsychologe zusätzlich eingestellt. Die Auswahlverfahren wurden an allen Regionalste Ilen abgeschlossen und die personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren eingeleitet. An zwei RegionalsteIlen wurde die Einstellung bereits jeweils vorgenommen. Bei den verbleibenden drei RegionalsteIlen werden die neu eingestellten Schulpsychologen voraussichtlich spätestens im Juni 2016 ihre Tätigkeit aufgenommen haben. Dies begründet sich darin, dass die einzustellenden Schulpsychologen teilweise Kündigungsfristen in vorangegangenen Beschäftigungsverhältnissen zu beachten haben. Frage 2: Sollen Schulpsychologen auch traumatisierte Flüchtlingskinder behandeln bzw. erfolgte dies bereits und wie viele dieser Flüchtlingskinder befinden bzw. befanden sich seit dem 01.01.2014 in der Beratung /Behandlung von Schulpsychologen? Laut Ziffer 3.1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die schulpsychologische Beratung im Freistaat Sachsen (VwV Schul psychologische Beratung) vom 6. August 1999 nehmen Schulpsychologen beratende, diagnostische und präventive Aufgaben wahr. Seite 1 von 3 5jSACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 13-0141 .50-60/4010/3 DreSdeni;! . Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium tor Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSM1N1STERlUM FÜR KULTUS S SACHSEN Als Schulpsychologen werden Diplom-Psychologen eingesetzt, welche auf dem Gebiet der pädagogischen Psychologie spezialisiert sind, über entsprechende Erfahrungen oder über eine zusätzliche pädagogische Qualifikation verfügen (vgl. Ziffer 2.3 VwV Schulpsychologische Beratung). Die Behandlung von traumatisierten Flüchtlingskindern im Sinne einer intensiven Psychotherapie mit einer Vielzahl an Sitzungen findet bei niedergelassenen Psychotherapeutenl Traumatherapeuten mit entsprechender Qualifikation statt und ist nicht Aufgabe der Schul psychologen der Sächsischen Bildungsagentur. Ein Auftrag für Schulpsychologen ist jedoch die systemische Beratung und Diagnostik zu verschiedensten Fragestellungen. So werden Schüler mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge im Bereich der Schulpsychologie zu vielfältigen Beratungsanlässen vorgestellt . Seit 1. Januar 2014 ist eine quantitative Zunahme der Vorstellungen bei regionalen Unterschieden zu verzeichnen. Eine statistische Erfassung hierzu gibt es aus Gründen des Datenschutzes jedoch nicht. Gemäß Ziffer 2.5 VwV Schul psychologische Beratung legt jeder Schulpsychologe seinem Vorgesetzten zum Schuljahresende einen Tätigkeitsbericht über das abgelaufene Schuljahr vor, dem ein Gliederungsschema des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zugrunde liegt. Dieser Tätigkeitsbericht sieht die zahlenmäßige Erfassung der Einzelfälle pro Schulart und Klassenstufe bezogen auf das abgelaufene Schuljahr vor. Ein etwaiger Migrationshintergrund wird hierbei nicht erfasst. Schul psychologen gewinnen die für den jeweiligen Beratungsfall erforderlichen personenbezogenen Informationen durch Anamnese, Gespräche, Verhaltensbeobachtungen und weitere psychodiagnostische Verfahren. Dabei sind nur die zur Erfüllung der Beratungsaufgaben erforderlichen personen bezogenen Informationen und Daten zu erheben , wozu nicht zwingend der Migrationshintergrund gehört. Sie sind nach Ziffer 6.1 VwV Schulpsychologische Beratung zur Verschwiegenheit über die ihnen in Ausübung ihres Amtes bekannt gewordenen Tatsachen und Ergebnisse verpflichtet und unterliegen als Berufspsychologen darüber hinaus einer besonderen Schweigepflicht gegenüber Dritten, deren Verletzung gemäß § 203 Abs. 1 Strafgesetzbuch unter Strafe gesteilt ist und von der nur der Betroffene selbst sie entbinden kann. Bei der Erstellung schul psychologischer Gutachten sind die Schulpsychologen unabhängig und im Hinblick auf deren sachlichen Inhalt an Weisungen nicht gebunden. Die t;1achträgliche Ermittlung der Daten zur Beantwortung der Frage würde einerseits die SI htung vorhandener Unterlagen zu allen Einzelfällen bedingen. Andererseits wäre in allen Fällen bei den Schulen - und ggf. auch bei den Eltern und Schülern selbst - der Migrationshintergrund und der Grund für den Aufenthalt in Sachsen (Flucht aus dem Herkunftsland bzw. Auswanderung aus anderen Gründen) zu erfragen. Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Frage- und Auskunftsrechts für die wichtige und in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Frage- und Auskunftsrecht nicht schrankenlos. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die Staatsregierung sowohl die Verschwiegenheitspflicht Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS S SÄCHSEN der Schul psychologen als auch die geschützten Rechte der betroffenen Schüler auf informationelle Selbstbestimmung als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu berücksichtigen. Ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen und der Sorgeberechtigten ist eine solche Datenermittlung nicht zulässig. Frage 3: Wie gestaltete sich der Einstellungskorridor von Schulpsychologen an den sächsischen Bildungsagenturen seit dem Jahr 2000 (Angaben bitte nach Stellen und SBA)? Es ist nicht möglich, die Einstellungsmöglichkeiten für Schul psychologen rückwirkend bis zum Jahr 2000 zu ermitteln, da Personalakten von Angestellten bei rechtswirksamer Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzuschließen und fünf Jahre aufzubewahren sind (vgl. Ziffer 4.1 Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und der Sächsischen Staatsministerien zur Führung und Verwaltung von Personalakten für Angestellte, Arbeiter und die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen). Die Nachweisungen zur Planstellen- und Stellen überwachung und Aufzeichnungen über die Besetzung der Planstellen, anderer Stellen, Leerstellen und Abordnungsleerstellen (Stellenbesetzungslisten) sind bei Einsatz eines EDV-Verfahrens im System sechs Jahre zugänglich zu halten beziehungsweise im Übrigen sechs Jahre aufzubewahren (vgl. Ziffer 5.1 zu § 49 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung). Für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2015 ergaben sich folgende Einstellungsmöglichkeiten: RegionalsteIle der SBA Kalenderjahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Bautzen 1 Chemnitz 1 1 Dresden 1 2 1 Leipzig Zwickau 1 1 1 Mit freundlichen Grüßen 4mL Brunhild Kurth Seite 3 von 3 '·11' 2016-02-22T10:42:07+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes