STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÚR UMWELT UND LANDWIRISCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordne-ten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90 /DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 614011 Thema: Kleinkläranlagen - Stand der Umrüstung Sehr geehder Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Ende 2015 lief die Frist zur Umrüstung von Kleinkläranlagen aus.'r Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Kleinkläranlagen erfüllten den Stand der Technik nicht fristgerecht? (bitte nach Landkreisen und Art und Weise der Abwasserbehandlung aufschlüsseln) Die exakte Anzahl der Kläranlagen, die zum 31. Dezember 2015 dem Stand der Technik nicht entsprechen, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Die Zahlen werden von den über 190 öffentlichen Aufgabenträgern für ihr Entsorgungsgebiet ermittelt und jährlich im Rahmen des Aufsichtsmanagements in der Landesdirektion Sachsen erfasst. Aufgrund der erforderlichen Plausibilitätsprüfungen, Auswertungen und Zusammenfassungen zunächst durch die unteren Wasserbehörden und anschließend durch die Landesdirektion Sachsen sowie das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie liegen der Staatsregierung landesweite belastbare Zahlen frühestens Ende August 2016 vor. Frage 2: Was waren die Gri,inde für das Verfehlen der Umrüstung und in welcher Häufigkeit in welchen Landkreisen? Die Gründe für nicht vorgenommene Umrüstungen sind vielfältig und sind im Einzelnen der Staatsregierung nicht bekannt. Die Gründe und deren Häufigkeit in den einzelnen Landkreisen werden von den zuständigen unteren Wasserbehörden nicht statistisch erfasst. 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm u l.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012 PalKa lhre Nachricht vom 26. Januar 20'16 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141 .50t19t5079 Dresden, 1?, ¿. '/b Tag der I I Deutschen Einheit I I rtl t or.-o3.ro.zor6 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen. de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden s¡ch gekennzeichnete Parkplätze am Kön¡gsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang fúr elektron¡sch s¡gnierte sow¡e für verschlüsselt€ êlektron¡sche DokumênteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Welche Strafen wurden verhängt bzw. welche Maßnahmen wurden ergriffen, bei Nichterfüllung der Umrüstungspflicht? (bitte nach Häufigkeiten pro Landkreis aufschlüsseln) Gemäß S 100 Absatz 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit $ 110 Absatz 1 Sächsisches Wassergesetz ist es Aufgabe der unteren Wasserbehörde, nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen anzuordnen, die im Einzelfall notwendig sind, um Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen oder - wie hier - die Erfüllung von wasserrechtlichen Verpflichtungen (hier: Pflicht zur Umrüstung auf den Stand der Technik) sicherzustellen. Das Einschreiten der zuständigen unteren Wasserbehörde erfordert in Anbetracht des Umfanges sowie der unterschiedlichen sachlichen und örtlichen Rahmenbedingungen zwingend eine konzeptionelle Handlungsgru ndlage m it fachlich beg rü ndeter Prioritätensetzu ng. Die Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde hat deshalb mit Erlass vom 18. Juni 2015 geregelt, dass die zuständigen unteren Wasserbehörden im Freistaat Sachsen bis 31 . März 2016 ein wasserbehördliches Handlungskonzept aufstellen, in dem sie die erforderlichen Vorbereitungen und Handlungen zur unverzüglichen Durchsetzung rechtmäßiger Zustände der kommunalen Abwasserentsorgung nach dem 31. Dezember 2015 in ihrem Zuständigkeitsbereich festlegen. Auf Grundlage des wasserbehördlichen Handlungskonzeptes werden die erforderlichen Maßnahmen priorisiert und von den zuständigen Behörden unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vollzogen. Ziel ist es, zeitnah rechtmäßige Zustände im Bereich der Abwasserentsorgung herzustellen. Die Landesdirektion Sachsen wird im Rahmen des bestehenden Aufsichtsmanagements das Vorgehen der unteren Wasserbehörden im Freistaat Sachsen begleiten. Die unteren Wasserbehörden haben in der Regel bereits im vergangenen Jahr durch verschiedene Maßnahmen (vor allem öffentliche Bekanntmachungen in ihren Amtsblättern , individuelle Anschreiben) die Betreiber von nicht dem Stand der Technik entsprechenden Kleinkläranlagen über ihre Pflichten und über die Rechtsfolgen des Verstoßes informiert. Nach Bedarf erfolgt eine Beratung, auch durch die Aufgabenträger . Sofern der Wille des Betreibers zur schnellstmöglichen Anpassung seiner Kleinkläranlage nicht erkennbar ist, erfolgt die Durchsetzung rechtmäßiger Zustände mittels Zwangs- und Bußgelder nach pflichtgemäßem Ermessen der zuständigen unteren Wasserbehörden. ln Betracht kommen auch die Anordnung des Verschlusses der Kleinkläranlage (zum Betrieb als abflusslose Grube) sowie eine kostenpflichtige Ersatzvornahme. Frage 4: Welche Maßnahmen sind geplant, um den Stand der Technik weitestgehend zu erreichen und in welchem Zeitrahmen? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 venryiesen. Seite 2 von 3 STAATSI\4INISTERIUIM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# Frage 5: Wird damit gerechnet, dass einige Kläranlagen den Stand der Technik nicht erreichen werden und wenn ja, schätzungsweise wie viele in welchen Landkreisen? Nein, der Staatsregierung sind keine Fälle bekannt, für die es keine Entsorgungslösung nach dem Stand der Technik gibt. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung Barbara Seite 3 von 3 2016-02-19T13:33:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes