SÄCHSISCHES STAATSMINI STERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 901DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4019 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Thema: Zugänglichkeit von Prüfungs- und Lernaufgaben Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Das Sächsische Staatsministerium für Kultus unterhält online eine Datenbank mit Prüfungsaufgaben sowie eine mit Lernaufgaben, in der aktuell gültige Lehrpläne und Arbeitsmaterialien für sächsische Schulen zusammengestellt sind. Für den Zugriff auf Prüfungs- und Lernaufgaben ist eine Registrierung unter Angabe des Dienststellenschlüssels der Schule erforderlich, so dass nur Schulen in öffentlicher Trägerschaft und anerkannte Schulen in freier Trägerschaft Zugang zu Prüfungs- und Lernaufgaben haben. Andere Bildungsträger können nicht von der Datenbanken profitieren." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit besteht für Bildungsträger jenseits von Schulen, etwa in Vorbereitung auf Schulfremdenprüfungen, eine Möglichkeit, auf die genannten Datenbanken zuzugreifen? Bildungsträger jenseits von Schulen haben die Möglichkeit, durch das Herstellen eines Kontaktes zum Sächsischen Bildungsinstitut dort entwickelte Lernaufgaben zu nutzen. In diesem Falle werden ihnen ausgewählte Aufgaben zur Verfügung gestellt. Ein Onlinezugriff auf die Abitur- und Prüfungsaufgabenzusammenstellung über die Internetpräsentation des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (Bildungsserver) ist für den o. g. Nutzerkreis nicht möglich. Frage 2: Falls kein Zugriff möglich ist, warum wird Bildungsträgern jenseits von Schulen der Zugriff verwehrt? Seite 1 von 2 S SACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141 .50-60/4019/2 DreSden 'l1 ' Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSM1N1STERlUM FÜR KULTUS ~SACHSEN Frage 3: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung bisher ergriffen, um auch Bildungsträgern ohne Dienststellenschlüssel (kostenfreien) Zugang zu Prüfungsund Lernaufgaben zu gewähren? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Lernaufgabensammlung des Sächsischen Bildungsinstituts wurde unter Mitwirkung Dritter erstellt. Mit diesen wurde vereinbart, die Aufgaben zu schützen und die öffentliche Nutzung einzuschränken. Das passwortgeschützte Einstellen von Abitur- und Prüfungsaufgaben auf dem Bildungsserver hat urheberrechtliche Gründe. Die dort publizierten Prüfungsaufgaben sind urheberrechtlich geschützte Werke i. S. von § 2 UrhG. Sie enthalten neben den von Lehrkräften erstellten Aufgabenteilen auch sogenannte Fremdtexte, d. h. Urheber oder Nutzungsrechteinhaber ist nicht das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Ohne eine Einwilligung derselben ist jedoch eine Verbreitung oder eine öffentliche Wiedergabe der Prüfungsaufgaben nicht erlaubt. Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist; vgl. § 15 Abs. 3 UrhG. Daher dürfen die Prüfungsaufgaben nur einem begrenzten Personenkreis mit entsprechender Belehrung zugänglich gemacht werden, um eine öffentliche Wiedergabe und somit eine Urheberrechtsverletzung auszuschließen. Mit freundlichen Grüßen ;t.,h.~ Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2016-02-22T10:43:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes