STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 0109S Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/8025 Dresden'.// Februar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4020 Thema: Erteilung von Aufenthaltseriaubnissen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie vielen in Sachsen lebenden Ausländerinnen und Ausländern wurde im Jahr 2015 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erteilt? Im Jahr 2015 wurde in Sachsen an insgesamt 17.400 Personen erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Frage 2: Woher kamen diese Menschen Jeweils? Der Herkunftsstaaten bzw. die Staatsangehörigkeiten der Personen, denen erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, werden in der Statistik des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Anzahl erteilter Aufenthaltserlaubnisse nicht erfasst. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes_Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner'Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seiner einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht der Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Sächs-VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1- 97). Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten Tausende von Akten in den Ausländerbehörden manuell überprüft und unter Hinzuziehung der dort geführten Datenbank ausgewertet werden. Dies ist im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Behörden nicht leistbar. Frage 3: Aus welchen Gründen wurde diese jeweils erteilt? (Bitte aufschlüsseln nach "zum Zwecke der Ausbildung", "zu Erwerbszwecken", "aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen", "zum Zwecke des Familiennachzugs", "aufgrund eines besonderen Aufenthaltsrechts nach Maßgabe des Abschnitts 7 des Aufenthaltsgesetzes") Eine Aufschlüsselung der erstmals erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach den einzelnen Abschnitten im Aufenthaltsgesetz kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden . Erstmals erteilte Aufenthaltserlaubnisse... zum Zweck der Ausb^ung zum Zweck der Erwerbstätigkeit aus völkerrechtlichen, humanitären oder politisehen Gründen aus familiären Gründen besondere Aufenthaltsrechte ^ 1.538 5.588 4.184 241 Mitlfreifindlichen Grüßen Markus Ulbic Seite 2 von 2 2016-02-11T15:05:28+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes