STAATSM1N1STBR1U1VI DES 1NMBR1N Freistaat SÄCHSE1N DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0151.51/8028 Dresden, /(. Februar 20165 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4023 Thema: Verweildauer von Asylsuchenden in Aufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nach § 47 Absatz 1 und 1a Asylgesetz in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nr. 1 und § 6 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lang ist die durchschnittliche Verweildauer von Asylsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen? (Bitte aufschlüsseln für September 2015 bis Dezember 2015.) Frage 2: Wie lang ist die Verweildauer von Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten (siehe § 47 Absatz 1a Asylgesetz) in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen? (Bitte aufschlüsseln für September 2015 bis Dezember 2015.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Auf die Antworten auf die Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr 6/3869 wird verwiesen. Frage 3: Inwiefern werden Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten auf die unteren Unterbringungsbehörden verteilt? Es wijhd ^ uf die Antwort auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr 6/3869 verwiites$n. Mit frjeuhdlichen Grüßen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplatze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Markus Ulbig 2016-02-24T11:27:44+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes