STAATSM11M1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/8029 Dresden, .Februar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4024 Thema: Aufnahme von Flüchtlingen in Zusammenarbeit mit dem UNHCR Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Mit der am 30. Mai 2013 erlassenen Aufnahmeanordnung des Bundesinnenministers sind die Kriterien zur Einbeziehung in das Programm zur vorübergehenden Aufnahme von syrischen Flüchtlingen in Deutschland konkretisiert worden. Die Durchführung des Programms erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem UNHCR." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Flüchtlinge konnten mit Hilfe des UNHCR eine Aufnahme in Sachsen erreichen? (Bitte nach Geschlecht und Lebensalter aufschlüsseln ) Im Rahmen der drei Bundesaufnahmeanordnungen zur vorübergehenden Aufnahme von Schutzbedürftigen aus Syrien und Anrainerstaaten Syriens wurden insgesamt 979 Personen aufgenommen. Die Aufteilung nach Alter und Geschlecht ergibt sich aus der Anlage. Frage 2: Wie viele Familiennachzüge konnten seit 2013 über das UNHCR jährlich in Sachsen realisiert werden? (Bitte nach Herkunftsländern der Familien aufschlüsseln) Von Personen, die über die Bundesaufnahmeanordnungen eingereist sind, erfolgte im Anschluss eine weitere Aufnahme einer palästinensischen Familie (Eltern und Schwester) aus Syrien. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Sfr. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Städte/Land kreise in Sachsen haben bis zum Ende des Jahres 2015 wie viele Flüchtlinge über das Resettlement-Programm des UNHCR aufgenommen? 2013: Stadt Chemnitz 2014: Landkreis Görlitz Stadt Leipzig Landkreis Meißen Landkreis Sächs. Schweiz- Osterzgebirge Landkreis Vogtlandkreis 2015: Landkreis Bautzen Stadt Chemnitz LH Dresden Landkreis Leipzig Landkreis Nordsachsen Landkreis Zwickau 9 Personen 3 Personen 1 Person 5 Personen 2 Personen 5 Personen 4 Personen 3 Personen 6 Personen 3 Personen 2 Personen 5 Personen Frage 4: Welche Städte in Sachsen haben auf freiwilliger Basis zusätzliche UNHCR- Flüchtlinge aufgenommen? Nach Mitteilung der Zentralen Ausländerbehörde hat es freiwillig keine Zusagen gegeben . Die Stadt Leipzig hat jedoch über ihr Soll hinaus Personen aufgenommen. Frage 5: Gibt es für das Jahr 2016 ff. Planungen zur weiteren Aufnahme von UNHCR- Flüchtlingen in Sachsen? Gemäß Beschluss der Innenministerkonferenz vom 11.,12. Dezember 2014 wurde das Kontingent von Resettlement-Flüchtlingen ab dem Jahr 2015 auf jährlich 500 Personen erhöht, _so dass zu erwarten ist, dass Sachsen innerhalb dieses Programmes jährlich ca. 25 Flüchtlinge aufnehmen wird. Über weitere Aufnahmen von UNHCR-Flüchtlingen in Sachsen im Rahmen von Bundesaufnahmeprogrammen ist nichts bekannt. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Martin Dulig Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu DS 6/4024 Anzahl der eingereisten Personen Alter männlich weiblich 106 bis 5 Jahre 50 56 121 6 bis 10 Jahre 58 63 108 11 bsi 15 Jahre 58 50 86 16 bis 20 Jahre 49 37 179 21 bis 30 Jahre 86 93 135 31 bis 40 Jahre 66 69 104 41 bis 50 Jahre 50 54 81 51 bis 60 Jahre 41 40 36 61 bis 70 Jahre 15 21 17 71 bis 80 Jahre 11 6 6 81 Jahre und älter 3 3 979 487 492 Quelle: Statistik Landesdirektion Sachsen SB2-6PS-Biz16022210540 6_4024_ Anlage Tabelle1 2016-02-22T12:20:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes