SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Junge, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4039 Thema: Vergütung der Lehrkräfte bei den vom SMK anerkannten Trägern der Weiterbildung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es in Analogie zum Bund (BAMF 1 Bundesagentur für Arbeit) Vorgaben des SMK zur Qualifikation und Mindestvergütung der Lehrkräfte (ab März 2016: 23 EUR 1 Unterrichtsstunde)? Die anerkannten Träger der Weiterbildung agieren wirtschaftlich selbstständig . Die Vergütung der Lehrkräfte ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Weiterbildungsträger und Lehrkräften. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat auf die Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse und die Vergütung der Lehrkräfte keinen Einfluss. Die Anerkennung der Förderungswürdigkeit eines Weiterbildungsträgers durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus bedingt eine Mindestanzahl von festangestellten Mitarbeitern mit pädagogischer bzw. erwachsenenpädagogischer Qualifikation nach Maßgabe der Bestimmungen der Weiterbildungsförderungsverordnung . Frage 2: Entspricht die Höhe der Mindestvergütung der freiberuflichen Lehrkräfte mit Hochschulausbildung der Vergütung der Lehrkräfte im Schuldienst? Wenn nein, wie hoch ist die Differenz? Zur durchschnittlichen Vergütung der freiberuflichen Lehrkräfte mit Hochschulausbildung an anerkannten Weiterbildungseinrichtungen liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 3: Wie werden die anerkannten Träger der Weiterbildung auf Einha 'ltung von Mindesthonoraren geprüft? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Seite 1 von 2 Ij SACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141 .50-60/4039/ DreSden,l1 . Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS S SACHSEN Frage 4: Gibt es Verpflichtungserklärungen der anerkannten Träger zur Einhaltung der Mindestvergütung? Verpflichtungserklärungen der anerkannten Träger zur Mindestvergütung der Lehrkräfte sind der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 5: Gibt es ein (Vergütungs-) Gleichheitsgebot der Honorierung der Lehrkräfte an Hochschul- und anerkannten Weiterbildungseinrichtungen? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet den rechtlichen Rahmen für einen weitgehend einheitlichen Diskriminierungsschutz und findet u. a. auch auf Beschäftigungs - und Arbeitsbedingungen § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG Anwendung, ungeachtet der Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung . Mit freundlichen Grüßen &7' Seite 2 von 2 2016-02-22T15:12:16+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes