STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4041 Thema: Erarbeitung Hochschulentwicklungsplan 2025 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann werden die Eckpunkte des neuen Hochschulentwick lungsplans im Kabinett beschlossen? Frage 2: Wann wird der Referentenentwurf des neuen Hochschulent wicklungsplans vorliegen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtli che internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentschei dungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-I-06). Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil ge mäß § 10 Abs. 1 S. 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes die Zu ständigkeit für die staatliche Hochschulentwicklungsplanung beim Sächsi schen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) liegt. Das SMWK befindet sich derzeit in dem für die Hochschulentwicklungsplanung erforderlichen internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozess. Frage 3: Wer wird (neben den Hochschulen) die Möglichkeit erhalten, zum neuen Hochschulentwicklungsplan angehört zu werden? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/1/13-2016 esden, Februar 2016» Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.Sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Neben den Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen - Hochschulen für angewandte Wissenschaften sollen zum Referentenentwurf insbesondere angehört werden: Berufsakademie Sachsen, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Studentenwerke, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Konferenz Sächsischer Studierendenschaften, der Hauptpersonalrat SMWK, die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universi täten und Hochschulen, Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Sozialverbände, betroffene Kammern in Sachsen. Frage 4: In welcher Art und Weise soll das Parlament in diesem Diskussionsprozess die Möglichkeit der Beteiligung erhalten? Der zur Anhörung versandte Referentenentwurf wird dem Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien (AWHKM) übersandt und vom SMWK vorgestellt. Die Staatsregierung steht einem Austausch im AWHKM entsprechend den parlamenta rischen Regeln und Gepflogenheiten offen gegenüber. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stan Seite 2 von 2 2016-02-25T11:06:57+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes