STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/9539 Dresden. F^ebruar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4046 Thema: Bewerberinnen und Bewerber für die Wachpolizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen bewarben sich bislang um eine Einstellung als Wachpolizisü-in? Bis zum 26. Januar 2016 haben sich 1.668 Personen für eine Einstellung in die Wachpolizei beworben. Frage 2: Wie viele der unter Ziffer 1 genannten Personen hatten sich zuvor für eine Ausbildung im Polizeivollzugsdienst beworben und waren aus welchen konkreten Gründen abgelehnt worden? Bei den Bewerberinnen und Bewerbern, welche aus dem Auswahlverfahren für eine Einstellung in die Ausbildung für die Laufbahngruppe 1.2, Fachrichtung Polizei, im Jahr 2016 ausgeschieden waren, jedoch die Voraussetzungen für eine Einstellung in die Wachpolizei erfüllten, erfolgte eine Interessenabfrage für eine Tätigkeit bei der Wachpolizei. Im Ergebnis dieser Interessenabfrage haben sich 267 Personen für eine Einstellung bei der Wachpolizei beworben. Diese 267 Personen waren wegen des Nichtbestehens des computergestützten Fähigkeitstestes oder des Sporttestes oder des Gruppengespräches oder des Einzelinterviews oder wegen Nichterscheinens zu einem Termin des Auswahlverfahrens aus dem Auswahlverfahren für die Einstellung im Jahr 2016 in die Ausbildung für die Laufbahngruppe 1.2, Fachrichtung Polizei, ausgeschieden. In dem Verfahren zur Einstellung für die Wachpolizei wird nicht erfasst, ob die Bewerberinnen und Bewerber aus früheren als dem aktuellen Auswahl- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN verfahren ausgeschieden sind. Somit liegen für 1.401 Bewerber keine entsprechenden Informationen vor. Frage 3: Wie viele der Personen unter Ziffer 1. wurden eingestellt bzw. konnten aus welchen konkreten Gründen nicht eingestellt werden? Zum 1. Februar 2016 wurden 50 Personen in die Wachpolizei eingestellt. Zum 26. Januar 2016 sind 471 Personen aus dem Auswahlverfahren ausgeschieden, weil sie die Einstellungsvoraussetzungen nicht erfüllt haben, das Auswahlverfahren (computergestützter Fähigkeitstest, Sporttest und Einzelinterview) nicht bestanden haben , polizeidienstuntauglich sind oder auf eigenen Wunsch aus dem Auswahlverfahren ausgeschieden sind. Frage 4: Leipzigs Oberbürgermeister kündigte in einer Stadtratssitzung im Januar 100 neue Polizisten für Leipzig an. Inwieweit trifft dieser Sachverhalt zu, insbesondere inwieweit sollen wann Polizeibedienstete und/oder Wachpolizei in welcher Organisationsstruktur in Leipzig eingesetzt werden? Es sollen im Jahr 2016 insgesamt 113 Polizeivollzugsbeamte zur PD Leipzig versetzt werden. Die interne Verteilung der Polizeivollzugsbeamten obliegt der Polizeidirektion Leipzig und befindet sich derzeit noch in Planung. Zum Einsatz und zur Organisation der Wachpolizisten innerhalb der Polizeidirektion Leipzig wird auf die Antwort auf die Frage 5 verwiesen. Frage 5: An welchen Polizeistandorten sollen wie viele Wachpolizisten 2015 zur Erfüllung welcher konkreten Aufgaben eingesetzt werden? Die Frage wird für das Jahr 2016 beantwortet, da 2015 keine Wachpolizisten eingestellt wurden. Die Verteilung der Wachpolizisten auf die Polizeidirektionen im Jahr 2016 ist wie folgt geplant: Polizeidirektion Dresden Leipzig Chemnitz Anzahl 85 85 80 Die organisatorische Anbindung der Wachpolizisten erfolgt in den Polizeidirektionen bei der Inspektion Zentrale Dienste. Seite 2 von 3 STAATS1VI1N1STE^1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Wachpolizei nimmt gemäß § 3 Absatz 1 des Sächsischen Wachpolizeidienstgesetzes die Aufgaben Objektschutz und Personenbewachung wahr. Dei Pol Mit Einsatz der Wachpolizisten erfolgt einsatz- und lageabhängig in Zuständigkeit der zei