STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9541 Dresden . ?J Februar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr: 6/4051 Thema: Demonstrationsgeschehen am 15.01.2015 in Plauen/Vogtland Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Polizistinnen/Polizisten sowie Demonstrantinnen und Demonstranten waren bei den Demonstrationen vor Ort? (aufgestellt nach den angemeldeten Demonstrationen) Anlässlich des Versammlungsgeschehens am 15. Januar 2016 in Flauen waren ca. 160 Polizeibedienstete eingesetzt. Die Teilnehmerzahlen wurden bei der Versammlung "Der III. Weg" auf ca. 50 Teilnehmer und bei der Versammlung "DIE LINKE" auf ca. 60 Teilnehmer geschätzt. Frage 2: Welche polizeilichen Maßnahmen (Personenfeststellungen, Verhaftungen , etc.) wurden im Umfeld beider Demonstrationen durchgeführt? (aufgeteilt nach den angemeldeten Demonstrationen und Grund der Maßnahme) Im Umfeld der Versammlung "Der III. Weg" wurden zwei Identitätsfeststellungen nach dem Polizeigesetz des Freistaates Sachsen durchgeführt. Im Zusammenhang mit der Versammlung "DIE LINKE" wurden sechs Identitätsfeststellungen nach dem Polizeigesetz des Freistaates Sachsen, eine Identitätsfeststellung und eine Durchsuchung nach Strafprozessordnung (Mitführen von Pyrotechnik, Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz ) durchgeführt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETsJ Frage 3: Wie wurde durch die Polizei in die Gestaltungsfreiheit der Demonstrationen eingegriffen ? Durc^ie Versammlungsbehörde wurden Beschränkungsbescheide erlassen. Die Polizei s/dhe/te die Durchführung der Versammlung entsprechend der Auflagen der Versamn ?lui/lgsbehörde. Mit fi?euhdlichen Grüßen E11 Markus Ulbi< Seite 2 von 2 2016-02-24T12:13:23+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes