STAATSM1M1STER1U1V1 DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs- 0141.51/8033 Dresden, ( Februar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4054 Thema: Erstuntersuchung von Asylsuchenden und Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Leistungen umfassen die in Erstaufnahmeeinrichtungen durchzuführenden Erstuntersuchungen von Asylsuchenden und Flüchtlingen? Jeder Flüchtling, der in den Freistaat Sachsen einreist, hat sich einer ärztlichen Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme derAtmungsorgane (Erstuntersuchung) gemäß § 62 Absatz 1 des Asylgesetzes zu unterziehen. Der Umfang und die Verfahrensweise der Untersuchungen sind in der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums 'für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur gesundheitlichen Betreuung von Asylbewerbern und unbegleiteten minderjährigen Ausländern durch die Gesundheitsämter im Frei- Staat Sachsen geregelt. Die Maßnahmen umfassen im Wesentlichen: die Vorbereitung der Untersuchung durch die Zentrale Ausländerbehörde , die medizinische Erstuntersuchung einschließlich der Röntgenuntersuchung der Lunge durch die Gesundheitsämter sowie die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str 2 oder 4 melden. STAATS1VI11N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten (bitte aufschlüsseln nach Leistungsmerkmal ) der Erstuntersuchung je Person? Auf Grund der Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Verfahrensschritten und der Übergänge zwischen den Teilvorgängen ist eine trennscharfe Abgrenzung der jeweiligen Kosten nicht möglich. Für f\e gesundheitliche Erstuntersuchung von Asylsuchenden und Flüchtlingen im Frei^aat^Sachsen sind derzeit Kosten von knapp 40 Euro je Untersuchung anzusetzen. Mit flf-eu^idlichen Grüßen M^kus Ulbic Seite 2 von 2 2016-02-10T08:29:05+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes