STAATSNI1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/8442 Dresden 7l . Dezember 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/406 Thema: Polizeieinsatz am 3. Februar 2014 in Leipzig-Schönefeld und Ahndung ähnlicher Vorgänge; Nachfrage zu Drs. 5/13821 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am Rande einer Kundgebung am Abend des 3. Februar 2014 in Leipzig-Schönefeld, an der sich Funktionäre der NPD beteiligten, kam es zu einem Polizeieinsatz gegen Personen, die ihrerseits gegen die rechtsgerichtete Kundgebung protestiert haben. Der Beauskunftung der Kleinen Anfrage der Fragestellerin nach (Drs. 5/13821) wurde bei diesem Einsatz ein Spezialfeuerlöschgerät zur Anwendung gebracht, in dem sich Wasser mit Beigaben eines Löschmittelzusatzes befand. Weiter kann der Stellungnahme des Staatsministers des Innern zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 5/14423, entnommen werden, dass - Ziffer 1 - strafrechtliche Ermittlungen anhängig und disziplinarische Prüfungen vorgesehen seien. Darüber hinaus seien - Ziffer 4 - von Amts wegen Strafanzeigen erstattet worden in zwei weiteren Fällen, die sich aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drs. 5/14036, ergeben (Polizeieinsätze am 6. Juli 2013 und am 27. Oktober 2013). Einer dpa-Agenturmeldung vom 6. August 2014 (veröffentlicht u. a. bei LVZ-Online, http://www.lvz-online.de/leipzig/polizeiticker/polizeiticker-leipzig/feuerloeschereinsatz-gegen-demonstranten-in-leipzig-staatsanwaltschaft-kommt-nicht-voran/r-polizeiticker-leipzig-a-249804-print.html) zufolge war indes zu entnehmen, dass im Zusammenhang mit dem Spezialfeuerlöscher-Gebrauch in Leipzig-Schönefeld staats-anwaltschaftlich .immer noch gegen unbekannt' ermittelt werde.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Welchen Stand hat das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Spezialfeuerlöschers am 3. Februar 2014 in Leipzig-Schönefeld (Tatvorwurf, Zahl der Verdächtigen/Beschuldigten) und wann ist mit einer Anklageerhebung und ggf. welchen weiteren (z. B. disziplinarischen) Folgen zu rechnen? Frage 2: Konnte(n) im Zusammenhang mit diesem Ermittlungsverfahren der oder die Personen ermittelt werden, die den Spezialfeuerlöscher gebraucht haben, und - falls nein - inwieweit wurden mit welchem Ergebnis zum Zwecke der Identifizierung die in der Tagespresse veröffentlichten Abbildungen zum Geschehen in Leipzig-Schönefeld herangezogen, die einen Polizisten zeigen, der augenscheinlich ein Spezialfeuerlöschgerät betätigt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Polizeilöschers P 3,5 am 3. Februar 2014 in Leipzig-Schönefeld ist bei der Staatsanwaltschaft Leipzig ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung im Amt anhängig. Die Ermittlungen dauern noch an. Eine Einschätzung, wann und mit welchem Ergebnis die Ermittlungen abgeschlossen werden, ist derzeit nicht möglich. Entscheidungen über disziplinarische Maßnahmen sind bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens ausgesetzt. Frage 3: Welchen Stand haben die Ermittlungsverfahren wegen Gebrauchs eines Spezialfeuerlöschgeräts bei den Polizeieinsätzen am 6. Juli 2013 und am 27. Oktober 2013 (Tatvorwurf, Zahl der Verdächtigen/Beschuldigten) und wann ist mit einer Anklageerhebung und ggf. welchen weiteren (z. B. disziplinarischen) Folgen zu rechnen? Durch die Staatsanwaltschaft Dresden wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt im Zusammenhang mit den Polizeieinsätzen vom 6. Juli und 27. Oktober 2013 geführt, weil bei diesen Polizeieinsätzen im Glücksgas-Stadion in Dresden zur Abwehr von Angriffen Polizeilöscher P 3,5 eingesetzt worden sein sollen. Das Ermittlungsverfahren wurde mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 15. Mai 2014 aus rechtlichen Gründen eingestellt, nachdem Geschädigte nicht bekannt gemacht werden konnten und ein Schädigungsvorsatz der Polizeibeamten nicht nachzuweisen war. Der Versuch einer fahrlässigen Körperverletzung ist nicht strafbar. Es wurden keine disziplinarischen Maßnahmen in diesem Zusammenhang veranlasst. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STERHJM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche weiteren Fälle eines nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Polizeilöschers P 3,5 - oder vergleichbarer Einsatzmittel, die nicht zur Personenabwehr zugelassen waren - sind der Staatsregierung über die bisher mitgeteilten Fälle hinaus bekannt geworden und inwieweit werden diese geahndet? Es liegen keine weiteren Erkenntnisse in dem Sachzusammenhang vor. Wie viele Polizeibeamte im Freistaat Sachsen wurden im Jahr 2014 in der Anwendung, Unterweisung und hinsichtlich rechtlicher und tatsächlicher Voraussetzungen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Polizeilöschers 3,5 geFrage 5: idlighen Grüßen Bedienstete der sächsischen Bereitschaftspolizei sind geschult worden. Seite 3 von 3