STAATSI\4 I N I STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Drosden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/4065 Thema: Gewässerbezogene Sondernutzungsgenehmigungen für Bootsverleiher nach $ 5 Abs. 3 SächsWG Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für wasserrechtliche Gestattungen nach $ 5 Abs. 3 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Deren Angaben sind in der Anlage zusammengefasst. Frage 1: Für wieviele Bootsverleiher/Kanuverleiher wurden im Zeitraum seit 20ll wasserrechtliche Genehmigungen nach $ 5 Abs. 3 SächsWG erteilt (bitte jährlich aufschlüsseln nach muskelbetriebenen Booten und Motorbooten, Gewässern und Landkreisen)? Die Anzahl der wasserrechtlichen Genehmigungen nach S 5 Abs. 3 SächsWG für Boots- und Kanuverleiher hat sich wie folgt entwickelt: Jahr Anzahl 2011 6 2012 3 2013 3 2014 I 2015 I 2016 bislang 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 29. Januar 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141 .50t1915083 Dresden, ¿3.0¡ ' 7ol( Tâg der Deutschen Einhe¡t tt¡t¡¡ll FreisteetSechsent or,-o3.ro,zor6 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortend¡enst melden. * Kein Zugang für elektron¡sch sign¡erte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente lr Seite I von 2 STAATSMINISTERIUÏ\4 FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT l5iÄËiisnn Frage 2: Welche Genehmigungen davon wurden mit welchen Auflagen zur Einschränkung der Nutzungen aus gewässerökologischen bzw. naturschutzfachlichen oder aus Sicherheitsgründen erteilt (Stichworte zu den Auflagen genügen)? Es wird auf die Spalten 5 und 6 der Anlage venruiesen Frage 3: Wie wurden diese Auflagen kontrolliert und welche Verstöße gegen die Auflagen wurden festgestellt und mit welchen Konsequenzen geahndet? (bitte jährlich aufschlüsseln nach Bootsverleiher, Gewässern und Landkreisen) Es wird auf die Spalten 7 und I der Anlage vemriesen. Frage 4: Gibt es landeseinheitliche Vorgaben zur Genehmigung von Bootsverleihen , wenn ja, welche konkret? Ja, es existieren landeseinheitliche Vorgaben zur Genehmigung von Bootsverleihen. Die Sächsische Schifffahrtsverordnung (SächsSchiff\/O) bestimmt, dass für die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung im Geltungsbereich dieser Verordnung die Vorschriften der Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen (BinSchSportbootVermV) Anwendung finden. Frage 5: Wie werden ungenehmigte Bootsverleihe geahndet und wieviele Verfahren gab es bisher hierzu in Sachsen (bitte jährlich aufschlüsseln nach Bootsverleiher, Gewässern und Landkreisen)? Die Ahndung ungenehmigter Bootsverleihe hat sich wie folgt entwickelt Jahr Anzahl 2011 2 (in einem Fallwurde ein Bußseld verhänqt) 2012 0 2013 0 2014 0 2015 0 2016 0 Mit ndlichen Grüßen (, Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage 6/4065 10 Anzahl der Verfahren zu Spalte 9 tRA LK leipzis netn (1, kein Bußgeldverfahren ) 1 9 Ungenehm ¡gte Bootsverleihe geahndet? nein ja, ermahnt ja, Bußgeld 8 Welche Verstöße wurden fest- Eestellt? nein Vermietungs - kennzeichen fehlte Nutzung des Sees mit 2 Booten ohne Genehmigung 7 Auflagen kontolliert? Ja, mit Motorboot Bereitschafts - polizei und Sichtkontrolle Anlegestelle Ja, mit Motorboot Bereitschafts - polizei und Sichtkontrolle Anlegestelle Ja, mit Motorboot Bereitschafts - polizei und Sichtkontrolle Anlegestelle 6 St¡chworte zu: Auflagen rur Einschränkung der Nutzungen aus Sicherheitsgründen Arbeiten der LMBV beachten, Höchstgeschwindigkeit lO km/h, zu Badebereichen L00 m Abstand halten Arbeiten der LMBV beachten, Höchstgeschwindigkeit 10 km/h, zu Badebereichen 100 m Abstand halten 5 Stichworte zu: Auflagen zur Einschränkung der Nutzungen aus gewässerökologischen b¿w. naturschutzfachlichen Gründen Motor regelmäßig warten, keinen Kraftstoff ins Wasser lassen, keine Antifoulingmittel verwenden , Boot nur an dafür vorgesehenen Plätzen mechanisch reinigen, nur geeignete Einsetzstellen verwenden, L00 m Abstand zu Röhrichtund Schilfbeständen einhalten, ausgebildete Schwim mblattgesel lschaften nicht befahren, maximal 10 km/h fahren, auf ruhende und rastende Wasservögel Rücksicht nehmen, Abfälle und Abwässer in Behältern sammeln und an Land entsorgen Motor regelmäßig warten, keinen Kraftstoff ins Wasser lassen, keine Antifoul¡ngmittel verwenden , Boot nur an dafür vorgesehenen Plätzen mechanisch reinigen, nur geeignete Einsetzstellen verwenden, 100 m Abstand zu Röhrichtund Schilfbeständen einhalten, ausgebildete Schwimmblattgesellschaften nicht befahren, maximal L0 km/h fahren, auf ruhende und rastende Wasservögel Rücksicht nehmen, Abfälle und Abwässer in Behältern sammeln und an Land entsorgen 4 Anzahl Motorboote 1 t I 3 Anzahl muskelbetriebe - ner Boote 0 0 0 2 Gewässer Cospudener See Cospudener See Cospudener See 1 Bootsverleiher / 6enehmi- Eungsiahr Al2011 B/2011 cl2o!L 1 Anlage zur Kleinen Anfrage 6/4065 10 nein nein 9 nern netn I keine nein 7 Ja, mit Motorboot Bereitschafts - polizei und Sichtkontrolle Anlegestelle nein 6 Verhaltensrichtlinien und Arbeiten der LMBV beachten, nur mit LMBV abgestimmte Strecken fahren, Betriebssicherheit des Motors gewährleisten, L00 m Abstand zu Badebereichen, Bootsfü hrer muss entsprechende Befähigung haben, Rettungswesten für Kinder und Nichtschwimmer, Mieter über Bedingungen und Besonderheiten des Fahrzeugs unterrichten Arbeiten der LMBV beachten, Höchstgeschwindigkeit 10 km/h, zu Badebereichen 100 m Abstand halten, Mieter über Bedingungen informieren 5 Nur mit Naturschutzbehörde abgestimmte Einsetzstellen verwenden, nur L5.3. bis 15.9. fahren, Nachtfahrten gesondert beantragen, keinen Kraftstoff in Wasser lassen, Motor regelmäßig warten, zu Röhricht- und Schilfbeständen und zu Naturschutzvorranggebiet am Westufer 100 m Abstand halten, 400 m Abstand zur Göhrener lnsel halten, Schwimmblattgesellschaften nicht befahren, Rücksicht auf ruhende und rastenden Wasservögel nehmen, keine Antifoulingmittel verwenden, Boot nicht auf dem Wasser reinigen, Abfälle und Abwässer in Behälter sammeln und an Land entsorgen, nur bestim mtes Achsfett verwenden (Amphi bienfahrzeug ) Motor regelmäßig warten, keinen Kraftstoff ins Wasser lassen, keine Antifoulingmittel verwenden , kein Grillgut, keine Brennstofl keine Rein¡- gungsmittel ins Wasser lassen, Boot nur an dafür vorgesehenen Plätzen mechanisch reinigen, nur geeignete Einsetzstellen verwenden, 100 m Abstand zu Röhricht- und Schilfbeständen und 50 m zu Uferbereichen einhalten, ausgebildete Schwimmblattgesellschaften nicht befahren, maximal 10 km/h fahren, auf ruhende und rastende Wasservögel Rücksicht nehmen, Abfälle und Abwässer in Behältern sammeln und an Land entsorgen, Nachfah rten verboten, 4 2 1 3 0 0 2 Störmthaler See Cospudener See 1 D/20LL E/201,7 2 Anlage zur Kleinen Anfrage 6/4065 10 netn nein 9 nein nein I nein nein 7 Ja, mit Motorboot Bere¡tschafts - polizei und Sichtkontrolle Anlegestelle 6 Arbeiten der LMBV beachten, Höchstgeschwindigkeit 10 km/h, zu Badebereichen 100 m Abstand halten, Mieter über Bedingungen informieren Verhaltensrichtlinien und Arbeiten der LMBV beachten, nur mit LMBV abgestimmte Strecken fahren, Untiefe beachten, Betriebssicherheit des Motors gewährleisten, 100 m Abstand zu Badebereichen, Bootsführer rnuss entsprechende Befähigung haben, Rettungswesten für Kinder und Nichtschwimmer , Mieter über Bedingungen und Besonderheiten des Fahrzeugs unterrichten 5 Motor regelmäßig warten, keinen Kraftstoff ins Wasser lassen, keine Antifoulingmittel verwenden , kein Grillgut, keine Brennstoff, keine Reinigungsmittel ins Wasser lassen, Boot nur an daftir vorgesehenen Plätzen mechanisch reinigen, nur geeignete Einsetzstellen verwenden, 100 m Abstand zu Röhricht- und Schilfbeständen und 50 m zu Uferbereichen einhalten, ausgebildete Schwi mmblattgesellschaften nicht befahren, maximal 10 km/h fahren, auf ruhende und rastende Wasservögel Rücksicht nehmen, Abfälle und Abwässer in Behältern sammeln und an Land entsorgen, Nachtfahrten verboten Nur mit Naturschutzbehörde abgestimmte Einsetzstellen verwenden, nur 15.3. bis 15.9. fahren, Nachtfahrten gesondert beantragen, keinen Kraftstoff in Wasser lassen, Motor regelmäßig warten, zu Röhricht- und Schilfbeständen und zu Naturschutzvorranggebiet am Westufer 100 m Abstand halten, Verbotszonen nicht befahren , Südspitze nicht befahren, Schwim mblattgesellschaften nicht befahren, Rücksicht auf ruhende und rastenden Wasservögel nehmen, keine Antifoulingmittel verwenden, Boot nicht auf dem Wasser reinigen, Abfälle und Abwässer in Behälter sammeln und an Land entsorgen 4 t t 3 0 0 2 Cospudener See Störmthaler See 1 F/20L2 G/20t4 3 Anlage zur Kleinen Anfrage 6/4065 10 nein nein 9 nein nein I nein nein 7 neln 6 Verhaltensrichtlinien und Arbeiten der LMBV beachten, nur mit LMBV abgestimmte Strecken fahren, Untiefe beachten, Betriebssicherheit des Motors gewährleisten, 100 m Abstand zu Badebereichen, Boote dort nicht einsetzen oder herausnehmen, Schrittgeschwindigkeit im Kanal fahren, im Kanal Vorrang Personenschifffahrt beachten, Engstelle an lnsel beachten, Bootsführer muss entsprechende Befähigung haben, Rettungswesten für Kinder und Nichtschwimmer , Mieter über Bedingungen und Besonderheiten des Fahrzeugs unterrichten, Wetter beobachten, bei Gefahr nicht fahren , auf sonstige Nutzer Rücksicht nehmen Mieter über Bedingungen informieren, ln Lagune Schrittgeschwindigkeit fahren, Befä higu ngsnachweis fü r Bootsfü hrer erforderlich, keine Nachtfahrten mit Motor, Arbeiten und Vorgaben der LMBV einhalten, Anlagen der LMBV beachten, Wetter beobachten, bei Gefahr nicht fahren 5 Nur mit Naturschutzbehörde abgestimmte Einsetzstellen verwenden, nur 15.3. bis 15.9. fahren, Nachtfahrten gesondert beantragen, keine Säureakkumulatoren nutzen, Motor regelmäßig warten, Höchstgeschwindigkeit 10 km/h, zu Röhricht- und Schilfbeständen und zu Naturschutzvorranggebiet am Westufer 100 m Abstand halten, Verbotszonen nicht befahren, Südspitze nicht befahren, Schwimmblattgesel lschaften nicht befahren, Rücksicht auf ruhende und rastenden Wasservögel nehmen, keine Antifoulingmittel verwenden, Boot nicht auf dem Wasser reinigen, Abfälle und Abwässer in Behälter sammeln und an Land entsorgen Motor nur als Hilfsmotor nutzen, Motor regelmäßig warten, keinen Kraftstoff in Wasser lassen, keine Antifoulingmittel verwenden, Boot nur an dafür bestimmten Plätze mechanisch reinigen, Abfälle und Abwässer in Behältern sammeln und an Land entsorgen, nur genehmigte Einsetzstellen nutzen, maximal 10 km/h fahren, in Lagune 5 km/h, Fahrtzeiten festgelegt,50 m Abstand zu Ufern der Lagune, sonst 100 m Abstand zu Ufern, Röhricht- und Schilfbeständen halten, Schwimmblattgesellschaft en nicht befa hren, 4 2 t 3 0 0 2 Störmthaler See/ Störmthaler Kanal Hainer See 1 H/2014 t/2014 4 Anlage zur Kleinen Anfrage 6/4065 10 nein nern netn 9 netn netn netn I nern netn nern 7 nern netn netn 6 Unterrichtung der Mieter über Bedingungen , Nutzung nur mit Bootszeugnis, Arbeiten der LMBV berücksichtigen, temporäre Sperrbereiche u nd Verbotsgebiete nicht befahren, Anlegen und Einsetzen an Badestellen ist verboten, Nachtfahrten sind verboten, Nutzung des Gewässers bei Hochwassereinstau ist verboten, lnformation über Wetterbedingungen, bei Gefahren See nicht nutzen, Rücksichtnahme auf andere Nutzer wie oben Nur im festgelegten Fahrbereich fahren, nur mit Fahrtauglichkeitsbescheinigung fahren, Arbeiten und Vorgaben der LMBV beachten, Betriebssicherheit des Motors gewährleisten , vor Saisonbeginn jedes Jahr Bereich abtauchen, 2. Fahrzeug zur Absicherung, Rettu ngswestenpflicht fü r N ichtschwimmer und Kinder, Rücksicht auf übrige Nutzer nehmen, Mieter über Bedingungen und Besonderheiten des Fahrzeugs unterrichten 5 Befahren von Verbotsgebieten verboten, Abstand von 50 m zu Uferbereichen, mit Tonnen gekennzeichneten lnseln, Röhricht- und Schilfbeständen und zur Brutkolonie der Kormorane und zu ruhenden und rastenden Wasservögeln, Befahren von Schwimmblattgesellschaften ist verboten, ebenso von Schilfbeständen, nicht schneller als 10 km/h fahren, Kraftstoff darf nicht ins Gewässer gelangen, Boot nicht mit Antifoulingmitteln behandeln, Motor regelmäßig warten, Boot nur an bestimmten Plätzen reinigen, Abfälle und Abwässer in Behãltern sammeln und an Land entsorgen wie oben Festlegung Fahrzeiten, keinen Kraftstoff in Wasser lassen, Motor regelmäßig warten, Schwimmblattgesellschaften nicht befah ren, auf Wasservögel Rücksicht nehmen, keine Antifoulingmittel verwenden, Boot nicht auf dem Wasser reinigen, Abfälle und Abwässer in Behälter sammeln und an Land entsorgen 4 4 7 t 3 0 0 0 2 Zwenkauer See Zwenkauer See Störmthaler See 1 u2OLs Kl21ts Llz}ls 5 Anlage zur Kleinen Anfrage 6/4065 10 nein netn LRA Mittelsachsen keine keine 9 nein nern nein nein 8 nern netn keine keine 7 netn netn nein nein 6 Unterrichtung der Mieter über Bedingungen , Nutzung nur mit Bootszeugnis, Arbeiten der LMBV berücksichtigen, temporäre Sperrbereiche und Verbotsgebiete nicht befahren, Anlegen und Einsetzen an Badestellen ist verboten, Nachtfahrten sind verboten, Nutzung des Gewässers bei Hochwassereinstau ist verboten, lnformation über Wetterbedingungen, bei Gefahren See nicht nutzen, Rücksichtnahme auf andere Nutzer Unterrichtung der Mieter über Bedingungen , Arbeiten der LMBV berücksichtigen, Anlegen und Einsetzen an Badestellen ist verboten, Nachtfahrten sind verboten, lnformation über Wetterbedingungen, bei Gefahren See nicht nutzen, Rücksichtnahme auf andere Nutzer Verbot bei Hochwasser; Ausrüstungs- und Sicherheitsanforderu ngen prüfen; Füh rerschein für Fahrgastschiffe; Sicherheitsvorkehrungen 5 Befahren von Verbotsgebieten verboten, Abstand von 50 m zu Uferbereichen, mit Tonnen gekennzeichneten lnseln, Röhricht- und Schilfbeständen und zur Brutkolonie der Kormorane und zu ruhenden und rastenden Wasservögeln, Befahren von Schwi mmblattgesellschaften ist verboten, ebenso von Schilfbeständen, möglichst nicht schneller als 10 km/h fahren, Kraftstoff darf nicht ins Gewässer gelangen, Boot nicht mit Antifoulingmitteln behandeln, Motor regelmäßig warten, Boot nur an bestimmten Plätzen reinigen, Abfälle und Abwässer in Behältern sammeln und an Land entsorgen Motor regelmäßig warten, kein Kraftstoff ins Gewässer gelangen lassen, bei Elektromotoren keine Batterien mit Flüssigsäure verwenden, keine Antifoulingmittel verwenden, Reinigen der Boote nur an dafür vorgesehenen Plätzen, 100 m Abstand zu Röhricht- und Schilfbeständen und 100 m zu fischereilichen Anlagen und Uferbereichen , Schwimmblattgesellschaften nicht befahren, ebenso Schilfbestände, auf ruhende und rastende Wasservögel Rücksicht nehmen, Verbotsgebiet im Süden des Sees nicht befahren, weder Brennstoffe noch Grillgut oder Reinigungsmittel ins Wasser lassen, Abfälle und Abwässer in Behältern sammeln und an Land entsorgen Motornutzu ng besch ränkt; Flachwasserstel len, Kiesbänke und Gelegezonen umfahren; Wasserpflanzen nicht beschädigen; keine Verunreinigungen vorhandene Einstiege benutzen; umweltgerechtes Verhalten 4 L 3 2 7 3 0 0 0 7 2 Zwenkauer See Cospudener See Talsperre Kriebstein, Zschopau Talsperre Kriebstein {Zschopau) t M/2016 N/2016 Al2OLL B/2OL2 6 Anlage zur Kleinen Anfrage 6/4065 10 keine keine keine keine keine keine keine 9 nein nein netn netn nein nern nern 8 keine keine keine keine keine keine keine 7 nern netn nein nein nein netn netn 6 Verbot bei Hochwasser Verbot bei Hochwasser; Beachtung Wehranlagen Verbot bei Hochwasser; Beachtung Wehranlagen Verbot bei Hochwasser; Beachtung Wehranlagen Verbot bei Hochwasser; Beachtung Wehranlagen Verbot bei Hochwasser; Beachtung Wehranlagen Verbot bei Hochwasser; Beachtung Wehranlagen 5 Kanuregeln, maximale Anzahl von Booten die gleichzeitig Gewässer befahren; Streckenverla uf einhalten; Zeitrau m festgelegt Ort und Zeitfenster für Ein- und Ausstieg Ort und Zeitfenster für Ein- und Ausstieg Ort und Zeitfenster für Ein- und Ausstieg Ort und Zeitfenster für Ein- und Ausstieg Ort und Zeitfenster für Ein- und Ausstieg; Verbot des Einstieges bei Sandbank Ort und Zeitfenster für Ein- und Ausstieg 4 4 3 10 6 30 33 33 3 2 Zwickauer Mulde Freiberger Mulde; Zwickauer Mulde Freiberger Mulde; Zwickauer Mulde; Zschopau Freiberger Mulde; Zwickauer Mulde; Zschopau Freiberger Mulde Freiberger Mulde; Zwickauer Mulde Freiberger Mulde; Zwickauer Mulde L cl2013 D/201.4 El2014 t/201.4 G/20].4 H/201s t/2o7s 7 Anlage zur Kleinen Anfrage 6/4065 10 IRA Zwlckau nein netn netn nein IRA Baut¿en keine 9 nern nern netn nern keine 8 keine keine keine keine keine 7 zu Beginn der Brutzeit findet eine gemeinsame Befahrung mit den Betreibern zur Lokalisierung avifau nistisch bedeutsamer Bere¡che statt, festgestellte sensible Zonen werden nachfolgend in einem Protokoll in Text und Karte bekanntgegeben, keine weiteren Kontrollen wie oben wie oben wie oben keine 6 Einschränkung. Zufahrt zur Sonderfläche lnformation einholen zu aktuellen hydrologischen Verhältnissen der Zwickauer Mulde und zu Wetterwarnungen wie oben wie oben wie oben 5 Befristung: von Juli bis Oktober 2012 Befristung: von Juli bis Oktober 2013 Befristung: von Juli bis Oktober 2014 Schutz der Bereiche gemäß Kartierung der avifaunistisch bedeutsamen Bereiche der Zwickauer Mulde nur max. 3 Veranstaltungen mit jeweils 3 Booten Auflagen zum Schutz des Ufers, des Gewässerrandstreifens , der Deiche oder Deichschutzstreifen Belehrung der Teilnehmer über besonders sensible Bereiche Naturschutz kein Anlanden am Ufer oder auf Flussinseln Befristung: Juli bis Oktober 20L5 wie 2014 Sonderfläche austonnen 4 0 0 0 0 2 Jetboote 3 3 Schlauchb oote 3 Schlauchb oote 3 Schlauchb oote 3 Schlauchb oote 2 Zwickauer Mulde Zwickauer Mulde Zwickauer Mulde Zwickauer Mulde Partwitzer See 1 Al2O!2 B/2013 cl201,4 D/20!s Al20!3 8 Anlage zur Kleinen Anfrage 614065 Bootsfahrten nur 15.05. bis 01.10.; nur Einer- o. Zweierkajaks; max. 10 Boote/Tag; nur festgelegte Ein-Ausstiege; Ei n- u nd Ausstiege; Uferbetretu ng nur in Notfällen AV zur Schiffbarkeit 20136 BBQ- Donuts 10Wesenitz Geierswalder See B/2015 cl20!s 9 2016-02-24T09:35:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes