(o r.c, sf(o oôt STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UI4WELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresdan Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/4085 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage ,,Vorschläge Anbauverbände Okolandbau" (Drs. 6/3639) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln der Antwort der Sächsischen Staatsregierung zur Kleinen Anfrage ,,Vorschläge Anbauverbände ökolandbau" (Drs. 6/3639) heißt es u.a.: ,,tm Zeitraum vom April 20'12 bis April 2014 gingen seitens des Bündnisses ökolandbau Sachsen (BOS) fünf gemeinsame schriftliche Stellungnahmen zur Weiterentwicklung der Agrarumweltmaßnahmen für landwirtschaftliche Unternehmen im Freistaat Sachsen in der Förderperiode 2015 - 2020 tm Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) ein." Von diesen wurden laut Aussage der Staatsregierung vierzehn Vorschläge bzw. Forderungen modifiziert übernommen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Um welche Modifikationen handelt es sich bei diesen vierzehn Vorschlägen jeweils im Detail? (Bitte um fallgenaue Gegenüberstellung der Vorschläge des Bündnisses ökolandbau Sachsen und der von der Staatsregierung umgesetzten Modifizierung, gern in tabellarischer Form) Die vorgenommenen Modifikationen sind in der Anlage den Vorschlägen des Bündnisses Okolandbau Sachsen gegenübergestellt. Mit fre 0( Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 1 von 1 undfihen Grüßen tt{ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1 . Februar 201 6 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-o't41.50t19t5084 Dresden'/' ot' 2of6 Tag der I I Deutschen Einheit I trrtlll FreistaatSachsent or.-o3.ro.zor6 Hausanschr¡ft: Sächs¡sches Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archlvstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu e¡'reichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, '13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplåtze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kê¡n Zugang fùr olêktronisch sìgn¡erte sowie ftir verschlüsselte elektronische Dokumente Anlage Vorschläge und Hinweise der Verbände hinsichtlich der Förderpraxis in der Landwirtschaft insgesamt: Modifikation Die Anforderungen, wie zum Beispiel ausgeglichene Humusbilanz, Einhaltung einer Fruchtfolge oder Leguminosenanteil im Anbau, wurden nicht speziell bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) aufgenommen, denn sie sind in der neuen Förderperiode Bestandteil der geltenden Baselines für die AUKM (Cross-Compliance, Greening). Zum Zeitpunkt der Vorschläge seitens der Verbände waren die seit nunmehr dem Jahr 2015 gültigen Regelungen zu den veränderten CC- Anforderungen und der Umsetzung des Greenings in der Bundesrepublik Deutschland und im Freistaat Sachsen noch nicht vollständig bekannt. lm Rahmen vom Greening wird im Teil Fruchtartendiversifizierung , der Anbau von mindestens drei verschiedenen Fruchtarten/ Kulturen für den Erhalt der Greeningprämie, zwingend erforderlich. Ebenso stellen nun im Rahmen des Greening im Teil Ökologische Vorrangflächen in Höhe von fünf Prozent der betrieblichen Ackerfläche die Anlage beziehungsweise der Erhalt von biodiversitätsfördernden Landschaftselementen (Hecken, Feldgehölze, Baumreihen, Feldraine) wie auch der Anbau von Leguminosen eine Möglichkeit für den Erhalt der vollständigen Greeningprämie (circa 87 Euro/Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche) dar. Spezielle Regelungen zum Anbau und der Verfütterung von gentechnisch veränderten Pflanzen (Soja) werden zum einen bereits durch entsprechende EU-Anwendungsvorschriften (Verfütterung) beziehungsweise generelle Anbauverbote für GVO in der BundesrepublikDeutschland geregelt und passen daher, auch aufgrund des Einzelflächenbezuges der AUKM im Freistaat Sachsen, nicht in die Förderloqik. Der Umstieg auf höherwertige Maßnahmen ist, dort wo es sinnvoll und angezeigt ist, im EPLR im Freistaat Sachsen 2014 - 2020 als Möglichkeit im Rahmen der rechtlichen Vorgaben der ELER-VO vorqesehen worden. Vorschlag Betriebe, die eine Förderung in Anspruch nehmen, sollten eine ausgeglichene Humusbilanz im Ackerbau aufweisen. Ackerschläge die mit einer Fruchtart bestellt werden, dürfen nicht größer als 30 Hektar (Toleranz von 20 Prozent) sein. Vorgeschrieben ist die Einhaltung einer Fruchtfolge von mindestens vier Fruchtfolgegliedern, eine Fruchtart darf dabei nicht mehr als 30 Prozent Anteil an der Fruchtfolge aufweisen. Betriebe mit geringem Flächenumfang können die vier Fruchtarten auch jährlich wechselnd auf der Gesamtfläche anbauen. Der Anteil von Hauptfruchtleguminosen muss mindestens zehn Prozent der Fruchtfolge betragen. Die teilnehmenden Betriebe verpflichten sich auf mindestens zwei bis fünf Prozent ihrer Ackerfläche Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität durchzuführen (zum Beispiel Anlage Feldhecken, Blühstreifen -Ansaat von insektenrelevanten Blühmischungen). An bauverbot f ü r gentechn isch ve rä nderte Pflanzen Die Verfütterung von Soja aus Quellen außerhalb Europas ist in den Betrieben nicht gestattet. Ein Umstieg in ,,höhenruertige" Maßnahmen sollte künftig vor Ablauf der Verpflichtungszeiträume ohne Rückzahlung bereits erhaltener Mittel möglich sein. Anlage Modifikation Die Förderhöhe bei der Maßnahme AL7 ,,Überuvinternde Stoppel" entspricht den Kalkulationsvorgaben der ELER-VO und ist damit nicht unverhältnismäßig hoch. Darüber hinaus kann diese Maßnahme mit der Förderung zum ökologisch-biologischen Landbau kombiniert werden. ln diesem Fall werden beide Prämien, bei Erfüllung aller sonstigen Zuwendungsvoraussetzungen und Auflagen, in voller Höhe gezahlt. Die ökologisch wirtschaftenden Betriebe haben verglichen mit der Höhe der Maßnahme Ökologischer Landbau keine finanziell unverhältnismäßiqe Benachteiliounq. Vorschlag Bei der Maßnahme AL 7 ,,Überwinternde Stoppel" wäre ein hoher Mitnahmeeffekt zu enrarten, die Ausstattung mit 100 Euro pro Hektar ist verglichen mit der Höhe der Maßnahme Ökologischer Landbau unverhältnismäßig. Anlage Vorschläge, Hinweise und Forderungen Verbände bezi,iglich der speziellen Förderung des ökologischen Landbaus: Modifikation Die Zahl der Kombinationsmöglichkeiten mit den AUKM auf dem Acker- und Grünland wurden erheblich eruveitert. Die Förderung von Flächenzugängen war in der letzten Förderperiode bis zum vorletzten Verpflichtungsjahr zulässig. Die Einschränkung der Nichtförderbarkeit des letzten Verpflichtungsjahres konnte aufgrund der Vorgaben der Verordnung 197412006 nicht aufgehoben werden. ln der jetzigen Förderperiode kann die Anzahl der Hektare für bestehende Verpflichtungen von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein. Die Beibehaltungsprämien wurden für alle ökologischen Maßnahmen moderat angehoben. Die Betriebsgröße spielt bei einzelbetrieblichen lnvestitionen keine Rolle. Gemäß Art. 17 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 130512013 werden lnvestitionen der Unternehmen nur gefördert, wenn sie die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit des landwirtschaftlichen Unternehmens verbessern. Die Ermittlung des Gewinnbeitrags der lnvestition zielt dabei auf eine Beurteilung des Beitrages al Verbesserung der wirtschaftlichen Gesamtleistung durch die geplante lnvestition ab. Vorschlag Zudem ist die Attraktivität des ökologischen hinsichtlich der Kombinationsmöglichkeiten mit wesentlich zu verbessern und voll auszuschöpfen. Anbauverfahrens anderen AUM lm Rahmen der Verlängerung der Förderperiode ist die ökologische Bewirtschaftung von Flächenzugängen vollumfänglich ab deren Zugang zu fördern. Die ökologische Bewirtschaftung von Flächenzugängen ist in der laufenden Förderperiode (2007 - 2013) vollumfänglich ab Zugang zum laufenden Fördezeitraum zu fördern. Die Beibehaltungsprämie soll deutlich erhöht werden Bei den ,,Vorhabenauswahlkriterien Förderperiode 2014 - 2020" ist eine Priorisierung von Großbetrieben zu streichen. 2016-02-23T12:06:10+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes