STAÀTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHÀFT SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/4086 Thema: Deichrückverlegung gefördert im Rahmen des nationalen Hochwasserschutzprogramms als Maßnahme ,,Vereinigte Mulde links; Deichrückverlegung von Bennewitz bis Püchau, Fluss-km 58-46" (Landkreis Leipzig) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Gegenwärtig findet zu der oben genannten Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren statt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche europarechtlich und national geschützten Arten sind bei Umsetzung der Maßnahme (Bauphase und Auswirkungsphase der späteren Funktion) im Sinne des $ 44 Abs. I BNatSchG im Einzelnen betroffen? Nach dem vorliegenden Artenschutzbeitrag zum Planfeststellungsantrag werden u nter Berücksichtig u ng der aufgefü hrten Vermeidungsmaßnahmen keine europarechtlich und national geschützten Arten durch das Vorhaben im Sinne von $ 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) betroffen. Zu einer Feststellung der Planfeststellungsbehörde, dass möglichenrveise der Moorfrosch durch die Umsetzung einer bauzeitlichen Vermeidungsmaßnahme (Fangen der Tiere mit Hilfe von Fangeimern an den Schutzzäunen des Baufelds) von dem Verbot des $ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG betroffen sein könnte, prüft diese im noch laufenden Planfeststellungsverfahren . Frage 2: Welche Arten die in der Planungsphase nicht erfasst werden konnten, wurden erst während der Bauphase aufgefunden ? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1 . Februar 201 6 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0'141.50t19t5085 Dresden, 4ì/, /ø -@ Tag der I I DeutschenEinheitl::lIttlll FreistaatSachsenI or.-o3.ro.zor6 Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsm¡n¡sterium ff¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden s¡ch gekennzeichnete Parkpl¿itze am K0nigsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kêin Zugang für elêktronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMINISTERìUÏVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Soweit sich die Frage auf den mit Zulassung des vozeitigen Baubeginns der Jahre von 2013 bis 2015 errichteten ersten Bauabschnitt zwischen Nepperwitz und Grubnitz bezieht: Es wurden nach Auskunft des Staatsbetriebes Landestalsperrenverwaltung keine solchen geschützten Arten gefunden. Frage 3: Für welche Arten wurden erhebliche negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Population festgestellt und welche Kohärenz- und GEF-Maßnahmen (continuous ecological functionalitymeasures - Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion) wurden rechtlich geboten vor Umsetzung der Bauphase angeordnet? Entsprechend dem Artenschutzfachbeitrag wurden keine erheblichen negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der im fraglichen Gebiet vorkommenden Arten festgestellt und daher keine darauf bezogenen Kohärenzsicherungs - und CEF-Maßnahmen geplant. Die Vorhabenträgerin hat im Rahmen der Konfliktanalyse zwei funktionserhaltende sogenannte CEF-Maßnahmen als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen entwickelt, um die ökologische Funktion der von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Fledermäusen und Eremiten im räumlichen Zusammenhang aufrecht zu erhalten. Die Maßnahmen dienen der Vermeidung der Verletzung des Zugriffsverbotes nach $ 44 Abs. 1 BNatSchG. Die CEF-Maßnahme Eremit wird allerdings nur dann erforderlich, wenn bei der Überprüfung von Verdachtsbäumen im Rahmen der Vermeidungsmaßnahme Eremit Lebensstätten des Eremiten festgestellt werden. Frage 4: Welche erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgebietsziele der Natura 2000-Gebiete FFH-Gebiet ,,Vereinigte Mulde und Muldenaue" und des SPA-Gebiet ,,Vereinigte Mulde" wurden im Einzelnen festgestellt ? Frage 5: Welche Kohärenzmaßnahmen wurden vor dem Eintreten der Beeinträchtigung der Natura 200O-Schutzgebietsziele - wie rechtlich erforderlich - umgesetzt? Zusammenfassende Antwort auf Fragen 4 und 5 Entsprechend den Planfeststellungsunterlagen wurden keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der NATURA 2000-Gebiete FFH-Gebiet,,Vereinigte Mulde und Muldeauen" und SPA-Gebiet ,,Vereinigte Mulde" festgestellt. Demzufolge wurden keine Kohärenzsicherungsmaßnahmen rechtlich erforderlich und umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung ú Barbara Seite 2 von 2 2016-02-19T13:36:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes