Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4087 Thema: Möglichkeiten bei der Ausschreibung von handwerklichen Restaurierungsarbeiten an Denkmalen denkmalerfahrene Restauratoren und Handwerker zu beauftragen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Im Freistaat Sachsen hatten seit über 20 Jahren Handwerker in den Fortbildungszentren der Handwerkskammern zu Dresden und Leipzig in Görlitz bzw. Trebsen (Landkreis Leipzig) die Möglichkeit, gewerkspezifische Zusatzqualifikationen für die fachgerechte Arbeit an Baudenkmalen zu erwerben. Dieses Angebot besteht für die Gewerke Maurer , Zimmerleute, Tischler, Maler, Stuckateure und Steinmetze. Trebsen ist geschlossen, der Standort Görlitz von Schließung akut bedroht. Eine solche zeitintensive viermonatige Ausbildung wie in Görlitz lohnt sich ökonomisch v. a. dann für die teilnehmenden Meister und Gesellen , wenn bei Ausschreibungen und Vergaben diese wertvollen Zusatzqualifikationen Beachtung finden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Unter welchen Voraussetzungen ist es aktuell möglich, in öffentlichen Ausschreibungen, die handwerkliche Restaurierungsarbeiten an Denkmalen beinhalten, festzuschreiben, dass Zusatzqualifikationen wie zum Beispiel der Abschluss Restaurator im Handwerk zur Qualitätssicherung nachzuweisen sind? Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51/8036 Dresden, 25. Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Frage 2: Wie stellt sich aus Sicht der Staatsregierung die rechtliche Situation einer solchen Einschränkung des Bewerberfeldes aufgrund sachlicher Anforderungen an ein Mindestmaß an Fähigkeiten dar, die zu Arbeiten an Denkmalen nötig sind? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die öffentliche Ausschreibung von Leistungen ist ein Bestandteil eines Verfahrens zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Ein entsprechender Auftrag muss an ein geeignetes Unternehmen vergeben werden; Eignung beinhaltet Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - VOL - Teil A i. V. m. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - und § 4 Abs. 1 Vergabeverordnung - VgV -). Bereits bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, sind gem. § 16 Abs. 5 VOL Teil A nur Bieter zu berücksichtigen, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung besitzen. Besteht die zu erbringende Leistung in handwerklichen Restaurierungsarbeiten an einem Denkmal, ist möglicherweise eine Qualifikation als Restaurator im Handwerk ein Hinweis auf die Eignung des Unternehmens. Ob eine solche Qualifikation im Vergabeverfahren gem. § 6 Abs. 3 VOL Teil A als Eignungsnachweis gefordert werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls. Eine solche Forderung wäre unzulässig , wenn der entsprechende Qualifikationsnachweis im vom Wettbewerbsgedanken bestimmten öffentlichen Vergabeverfahren zu einer Diskriminierung von Unternehmen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 VOL Teil A führen würde, die auf anderem Weg ihre Qualifikation nachweisen könnten. Dies zu prüfen und ggf. auszuschließen ist Aufgabe des betreffenden öffentlichen Auftraggebers bei der Auswahl des Vergabeverfahrens und der Erstellung der Vergabeunterlagen mit der Benennung der einzureichenden Eignungsnachweise . Frage 3: Welche Praxis wird bei Ausschreibungen, die Arbeiten an Denkmalen im Landesbesitz betreffen, aus welchen Gründen gewählt? Bei den im Verantwortungsbereich des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) anfallenden Restaurierungsleistungen ergeben sich aufgrund der Spezifik der zu betreuenden Baudenkmale überwiegend höhere Anforderungen an die Fachkunde der Unternehmen. Deshalb werden Referenzen gefordert, die den besonderen , einzelfallbezogenen Leistungsinhalt widerspiegeln. Handelt es sich dabei um Leistungen, bei denen nach Einschätzung des Auftraggebers besondere Berufsabschlüsse oder Zusatzqualifikationen des Personals notwendig sind, werden diese konkret als Eignungsnachweise in der Ausschreibung gefordert. Leistungen, die unter den Fachbegriff „Restaurierungsleistungen“ fallen, vergibt der Staatsbetrieb SIB grundsätzlich im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen (mit und ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb ) oder freihändigen Vergaben. Dabei werden von den Bewerbern stets besondere Eignungsnachweise (z. B. bestimmte Ausbildungen und Spezialisierungen , aber auch Referenzen) gefordert. Bei den freihändigen Vergaben oder beschränkten Ausschreibungen gewährleistet der Staatsbetrieb SIB durch Wechsel unter den zur Verfügung stehenden Betrieben gleichzeitig eine Streuung der Aufträge. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Erfahrungen wurden dabei gemacht? Die Erfahrungen im Zusammenhang mit begründeten Einschränkungen des Wettbewerbs stellen sich im Staatsbetrieb SIB wie folgt dar: Leistungen mit besonderen, aus dem allgemeinen Spektrum herausragenden Anforderungen rechtfertigen bzw. erfordern ein besonderes Maß an Fachkunde. Die beschränkte Ausschreibung bzw. eine freihändige Vergabe stellen in diesem Zusammenhang sachlich zielführende und praktikable Verfahrensarten dar. Von entscheidender Bedeutung für die vertragsgerechte und baufachliche richtige Erbringung der Leistung ist aber nicht allein die gewerkspezifische Zusatzqualifikation, sondern auch die praktisehe Erfahrung bzw. die Verknüpfung beider Voraussetzungen. Frage 5: Wie wird zur Schadensvermeidung bei Arbeiten an Denkmalen im Landesbesitz gewährleistet, dass nur Firmen zum Zuge kommen, die im Besitz der Kenntnis traditioneller Handwerkstechniken sind, die eine behutsame und schonende Restaurierung und einen sensiblen Umgang mit der historischen Bausubstanz sicherstellen ? Der Staatsbetrieb SiB gewährleistet dies, indem dort, wo es erforderlich ist, an die Eignung besondere Anforderungen gestellt werden und im Zuge von überwiegend beschränken oder freihändigen Vergaben nur Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert werdet welche über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Während qfer Ausführung der Restaurierungsarbeiten findet zudem eine verstärkte Bauüberv ^achyfig statt. Innerhalb des Staatsbetriebs SIB wird dazu ein fachlicher Erfahrung ^Sauslj&usch geführt. Mit fi lichen Grüßen Markus Ulbi 6_4087_rs SB2-6PS-Biz16022609491 2016-02-26T11:20:28+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes