Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4092 Thema: Treffen des Staatsministers des Innern mit Vertretern von „PEGIDA“ Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchem Ort fand in welchem Zeitraum das am 26. Januar 2015 durchgeführte Treffen des Staatsministers des Innern, Markus Ulbig, mit Vertreter von „PEGIDA“ statt und welche Personen nahmen hieran teil? Frage 2: Wer hat die Räumlichkeit für die Durchführung des unter Ziffer 1 genannten Treffens unter welchen Bedingungen zur Verfügung gestellt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Auf die als Anlage beigefügte Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 26. Januar 2015 (auch abrufbar unter http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/196481) wird verwiesen . An dem Gespräch nahm darüber hinaus der damalige Leiter des Leitungsstabs des Sächsischen Staatsministeriums des Innern teil. Das Treffen fand an einem neutralen Ort außerhalb Dresdens statt. Die Räumlichkeit wurde durch einen privaten Dritten, eine juristische Person privaten Rechts, zur Verfügung gestellt. Im Sachzusammenhang ergänzend wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Fragen 2 bis 4 der Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/857, Drs.-Nr. 6/879 sowie Drs.-Nr. 6/1127 verwiesen. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/9557 Dresden, 29. Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 3 Von einer weitergehenden Beantwortung wird abgesehen. Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf), namentlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 SächsVerf als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entgegen, an das die Staatsregierung und der Landtag als unmittelbar geltendes Recht gebunden sind (Artikel 36 SächsVerf). Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Frage- und Auskunftsrechts für die wichtige und in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Gleichwohl ist diese nicht schrankenlos. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die Staatsregierung daher das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Es ist demnach eine Abwägung zwischen dem Informationsrecht des Abgeordneten und dem informellen Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen vorzunehmen. Die Abwägung hat ergeben, dass vorliegend dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Vorrang einzuräumen ist. Der die Räumlichkeit zur Verfügung stellende private Dritte hat einer öffentlichen Bekanntgabe des Ortes, auch auf explizite Nachfrage, ausdrücklich widersprochen. Der Schutzbereich des Grundrechts aus Artikel 33 SächsVerf ist dabei für die juristische Person selbst als auch für die vertretenden natürlichen Personen eröffnet. Die konkret Handelnden haben insoweit ausdrücklich ihre Neutralität und inhaltliche Distanz zu den Zielen der PEGIDA-Bewegung zum Ausdruck gebracht. Bei einer Auskunftserteilung bestünde die Gefahr, in einer deren Reputation schadenden Weise, in den Fokus der politischen Auseinandersetzung zu geraten. Dies gilt umso mehr als der private Dritte selbst in erheblichem Umfang im Bereich der Demokratieförderung und -bildung tätig ist. Insoweit soll durch die zugesicherte Geheimhaltung jegliche Stigmatisierung sowohl der juristischen Person als auch der sie vertretenden natürlichen Personen ausgeschlossen werden. Dass diese Sorge nicht fernliegend ist bzw. war, zeigt insbesondere die politische Diskussion und mediale Resonanz auf die im Januar 2015 durch den Direktor der Landeszentrale für politische Bildung ermöglichte Nutzung von Räumlichkeiten für eine Pressekonferenz der PEGIDA-Organisatoren, die bis zu persönlichen Anfeindungen reichten. Ist dies wegen dessen öffentlichen Amtes als Leiter einer staatlichen , überparteilich agierenden Bildungseinrichtung hinzunehmen, gilt dies jedoch nicht in gleicher Weise für private Einrichtungen bzw. Personen. Durch die Nennung des Ortes wären allein auf Grund der geographischen Lage die Namen der juristischen Person und damit unmittelbar auch der diese tragenden bzw. für diese handelnden Personen offenbar. Eine Offenlegung hätte einen Glaubwürdigkeits- und Vertrauensverlust zur Folge, der künftig ähnlich gelagerte Aktivitäten wesentlich erschweren, wenn nicht ausschließen würde. Andererseits ist das Interesse des Abgeordneten an einer effizienten Kontrolle der Regierungsarbeit, dem das Interpellationsrecht nach Artikel 51 SächsVerf dient, durch die verweigerte Offenlegung des Ortes des Treffens nicht wesentlich beeinträchtigt, insbesondere vor dem Hintergrund der zeitnah erfolgten Information der Öffentlichkeit zu Teilnehmern und Inhalten des Gesprächs. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN In die entsprechende Abwägung ist jedoch einzubeziehen, ob andere Formen einer Informationsübermittlung in Betracht kommen. Um der hohen Bedeutung des parlament ^rischen Fragerechts angemessen Rechnung zu tragen, wird die Staatsregierung in ni^htöffentlicher Sitzung des Innenausschusses des Sächsischen Landtages auf Verl^'ng^n weitergehend Auskunft erteilen. endlichen Grüßen Anlage Seite 3 von 3 Seite 1 von 1 Medieninformation Sächsisches Staatsministerium des Innern Ihr Ansprechpartner Durchwahl Telefon +49 351 564 3040 Telefax +49 351 564 3049 presse@smi.sachsen.de* 26.01.2015 Bürger beim Dialog fördern Ulbig: „Dialogangebote zur Diskussion nutzen“ Innenminister Markus Ulbig hat heute ein Gespräch mit der Pressesprecherin von PEGIDA e.V., Kathrin Oertel, und einem weiteren Vorstandsmitglied, Achim Exner, geführt. Ausgangspunkt waren die bislang 13 angemeldeten Veranstaltungen an Montagen in Dresden und die Verantwortung des Veranstalters für die Sicherheit und Ordnung. Darüber hinaus bestand eine gemeinsame Blickrichtung dafür, dass notwendige Meinungsbildung in der Gesellschaft nicht allein durch Demonstrationen geführt werden kann. Innenminister Markus Ulbig: „Der Dialog kann auf der Straße beginnen, kann aber dort nicht als verständiger Austausch von Meinungen und Argumenten geführt werden. Ziel ist es - bei aller Meinungsverschiedenheit - die Bürgerschaft wieder aufeinander zu zu bewegen.“ Der Innenminister warb für die verschiedenen und verbesserten Dialogangebote der Stadt und der Staatsregierung auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Formaten, wie beispielsweise die Diskussionsforen der Landeszentrale für politische Bildung oder die verbesserte Information der Ministerien über social media. Das größte neu geschaffene Angebot zur Information und Diskussion ist das Dialogforum der Staatsregierung, das letzte Woche mit einer ersten Veranstaltung für 300 Bürger im Dresdner Congress Centrum begonnen hat. Die Rückmeldungen der Teilnehmer waren einhellig positiv und es wurden weitere Veranstaltungen erwünscht. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden www.smi.sachsen.de Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8,9, 11 und 13. Haltestelle Carolaplatz. * Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen. GondroMe Schreibmaschinentext Martin Strunden GondroMe Schreibmaschinentext GondroMe Schreibmaschinentext GondroMe Schreibmaschinentext 6_4092_rs 6_4092_Anlage 2016-02-29T12:26:20+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes