STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4096 Thema: Stellenabbau Hochschulen 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Hochschulen müssen infolge des von der Koalition ge planten Stellenabbaus im Jahr 2016 jeweils wie viele Stellen abbauen? In Umsetzung der am 11.12.2013 geschlossenen Vereinbarung zwischen der Sächsischen Staatsregierung und den staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen über die Höhe der staatlichen Zuschüsse von 2014 bis 2016 (Zu schussvereinbarung) und des Haushaltsplanes 2015/2016 sind an der Tech nischen Universität Chemnitz 18, an der Technischen Universität Bergakade mie Freiberg 12, an der Universität Leipzig 29, an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden sechs, an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig fünf, an der Hochschule Mittweida drei, an der Hochschule Zittau/Görlitz vier und an der Westsächsischen Hochschule Zwickau fünf kw- Vermerke zum 31.12.2016 zu vollziehen. Zur Kompensation werden diesen Hochschulen entsprechende Hochschulpaktmittel bis 2020 zur Verfügung ge stellt. Einer der in der Zuschussvereinbarung enthaltenen 83 kw-Vermerke wurde nach 2017 verschoben (siehe auch Antwort zu Frage 3). Frage 2: Wie verteilen sich 2016 die eigentlich an der TU Dresden zu kürzenden 27 Stellen (aber ausgenommen von Streichungen durch Sta tus Exzellenzuniversität), auf die anderen Hochschulen in Sachsen? Eine Festlegung, dass die Technische Universität Dresden 27 kw-Vermerke (Vollzug 31.12.2016) ausbringen müsste, existiert nicht. In Kapitel 12 07 des Haushaltsplanes 2015/2016 sind 27 der in Frage 1 benannten 83 kw-Ver merke (Vollzug 31.12.2016) ohne Aufteilung auf die einzelnen Hochschulka pitel ausgebracht. Über die Aufteilung war bis zum 31.01.2016 zu entschei den. Die Aufteilung richtet sich nach den bisherigen Verteilungskriterien und ist deshalb proportional zu dem Stellenabbau in den Jahren 2013 bis 2015. Entsprechend sind die Kunsthochschulen und die Technische Universität Dresden ausgenommen. Auf die Technische Universität Chemnitz entfallen Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/20-2016 Dresden, fö .Februar2016 Zertifikat seit 2007 audrt berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www smwk Sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. •Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN sechs, auf die Technische Universität Bergakademie Freiberg vier, auf die Universität Leipzig neun, auf die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden zwei, auf die Hoch schule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig zwei und auf die Westsächsische Hoch schule Zwickau zwei dieser kw-Vermerke. Auf die Hochschule Mittweida und die Hoch schule Zittau/Görlitz entfällt jeweils ein kw-Vermerk. Frage 3: Gab es Abweichungen bei den Stellenstreichungen von 2013 bis 2015 und wenn ja, welche? Die Hochschule Mittweida hat aufgrund des Stellenabbaubegleitgesetzes den Vollzug eines kw-Vermerkes von Vollzug 31.12.2015 auf Vollzug 31.12.2014 vorgezogen. An der Westsächsischen Hochschule Zwickau wurde ebenfalls im Zusammenhang mit dem Stellenabbaubegleitgesetz ein kw-Vermerk von Vollzug 31.12.2016 in Vollzug 31.12.2017 gewandelt. Der Haushaltsplan 2015/2016 berücksichtigt beide Veränderun gen. Mit freypdlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2016-02-26T13:47:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes