STAATSMINISTERflJlVI 1 Freistaat FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR IP SACHSEN Der Staatsrifiinister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Ihr/e Ansprechpartner/-in: Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/41 Thema: genehmigungswidrige Vorkommnisse im Abbaufeld 3 in der Neißeaue durch die Ton- und Kieswerke Kodersdorf GmbH Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-4717.30/1/42 (TKK GmbH) (Landkreis Görlitz) Dresden, Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1 1. NOV. 2014 Fragei: Welche genehmigungswidrigen besonderen Vorkommnisse wurden durch die zuständigen Behörden seit dem Jahr 2008 für alle Geschäftsfelder (Deponiebetrieb, Kiesabbau usw.) mit welchen Konsequenzen beanstandet? In der Tongrube Biehain-Kodersdorf, Abbaufeld 3, auf welche sich die Anfrage bezieht, wurde die Tongewinnung eingestellt. Ein Kiesabbau fand hier nie statt. Auch ein abfallrechtlich genehmigter Deponiebetrieb findet im Abbaufeld 3 nicht statt. -'T ■Zertifikat *eit 2006 audit berufundrarrahe Für die Wiedernutzbarmachung des Abbaufeldes 3 wurde mit dem Abschlussbetriebsplan die Verfüllung mit Bodenmaterialien, Bauschuttabfällen und anderen bergbaufremden mineralischen Abfällen zugelassen. Im Rahmen der Bergaufsicht des Sächsischen Oberbergamtes (OBA) sind folgende genehmigungswidrigen besonderen Vorkommnisse zu benennen: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden a) Einbringen von Boden-Klärschlamm-Gemisch Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung hat die TKK Bodenmaterial im Tagebau eingebracht. Am 12. August 2011 stellte das OBA fest, dass es sich bei einem Teil der Massen um ein Boden-Klärschlamm-Gemisch handelt. Im Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Januar 2012 teilte die TKK mit, dass im Abbaufeld 3 noch weitere Tonnen Boden-Klärschlamm-Gemischs zwischengelagert würden. Für einen Einbau www.smwa.sachsen.de des Boden-Klärschlamm-Gemischs bestand und besteht keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder bergrechtliche Zulassung. Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,7,8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSM1N1STER1ÜM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Probenahmen ergaben, dass das Boden-Klärschlamm-Gemisch für eine bergrechtliche Verwertung nicht geeignet ist und einige im zugelassenen Abschlussbetriebsplan festgesetzten Schadstoff-Grenzwerte überschritten waren. Am 21. Oktober 2011 sagte die TKK in einer gemeinsamen Beratung mit der Landesdirektion Sachsen und dem OBA zu, das Boden-Klärschlamm-Gemisch wieder auszubauen und einer ordnungsgemäßen Behandlung zuzuführen. Im November 2011 beantragte die TKK beim zuständigen Landratsamt Görlitz dazu eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine an einem anderen Standort zu errichtende Bodenbehandlungsanlage. In dieser Anlage sollte das Boden-Klärschlamm-Gemisch behandelt werden. Dieser Antrag wurde im Januar 2013 abgelehnt. Am 26. Juni 2012 erließ das OBA gegenüber der TKK eine bergrechtliche Anordnung zur Gefährdungsabschätzung in Bezug auf das eingebrachte Boden-Klärschlamm-Gemisch. Aus den Untersuchungen leitete der Gutachter ab, dass eine Gefährdung des Grundwassers nicht vorläge. Er empfahl jedoch eine Erweiterung des Grundwassermonitorings. Dessen Ausgestaltung legte das OBA in Abstimmung mit der Landesdirektion Sachsen und der unteren Wasserbehörde des Landkreises Görlitz fest. Der Erlass einer Anordnung zur Entfernung und ordnungsgemäßen Entsorgung des Boden-Klärschlamm-Gemisches aus dem Abbaufeld 3 wurde ausgesetzt, da die TKK versicherte, das Material als Produkt für andere Rekultivierungsziele zu verkaufen und aus dem Abbaufeld 3 zu entfernen. Da bis Anfang 2014 nur ein Teil des Materials verkauft war, verlangte das OBA ein Gutachten zum Nachweis der Produkteigenschaft des Boden-Klärschlamm-Gemisches und seiner Eignung zu forstwirtschaftlichen Rekultivierungszwecken vom Unternehmer. Dieses Gutachten legte die TKK am 15. April 2014 vor. Für weitere Schritte soll auch das Ergebnis des unter b) ausgeführten Verfahrens einbezogen werden. b) Verdacht auf Einbau nicht zulassungskonformer bergbaufremder mineralischer Abfälle Ende Mai 2014 ging das OBA einem Verdacht auf den Einbau nicht zulassungskonformer Abfälle im Abbaufeld 3 nach und erstattete Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Görlitz. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Welche Werte haben durch das Oberbergamt veranlasste Proben (Gegenüberstellung der Ergebnisse der erhobenen Parameter mit den zulässigen Werten) im Abbaufeld 3 wann erbracht? a) Untersuchung des Boden-Klärschlamm-Gemischs (gemäß Antwort zu Frage 1, a) Es wird auf die in der Anlage ausgeführten Werte verwiesen. b) Bergbaufremde mineralische Abfälle (gemäß Antwort zu Frage 1, b) Es erfolgte am 30. Juli 2014 eine amtliche Probenahme, deren Auswertung noch läuft. Seite 2 von 3 FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR STAATSMINISTERIUM Freistaat SACHSEN Frage 3: Woher stammte das genehmigungswidrig im Abbaufeld 3 eingelagerte Material? a) Boden-Klärschlamm-Gemisch (gemäß Antwort zu Frage 1, a) Die eingebrachten Klärschlamm-Boden-Gemische (s.o. unter Frage 1 a) stammen aus der Bodensanierungsanlage der Firma Eigensche Trocken- und Umwelttechnik GmbH (ETU). b) Bergbaufremde mineralische Abfälle (gemäß Antwort zu Frage 1, b) Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen staatsanwaltlichen Ermittlungen kann keine Angabe zur Herkunft dieses Materials gemacht werden. Frage 4: Mit weicher Bezeichnung wurden jeweils wann weiche Mengen beanstandeter Materialien im Abbaufeld 3 eingebracht? Die Klärschlamm-Boden-Gemische wurden seitens TKK als Rekultivierungsmaterialsubstrat bezeichnet, das für die Abdeckung der benachbarten Deponie benötigt wird. Das Einbringen erfolgte an zwei verschiedenen Bereichen im Abbaufeld 3 und umfasst jeweils ca. 13.000 bzw. ca. 45.000 Tonnen. Mit freundlichen Grüßen Sven Morlok Anlage Seite 3 von 3 Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 9D/DIE GRÜNEN Genehmigungswidrige Vorkommnisse im Abbaufeld 3 in der Neißeaue durch die Ton- und Kieswerke Kodersdorf GmbH (TKK GmbH) (Landkreis Görlitz) Anlage: Probenahmen zur Untersuchung des Boden-Klärschlamm-Gemisches 23.08,2011 (amtliche Probenahme) 15.12.2011 (Probenahme TKK, Analytik Oberbergamt) 11.9.2012 (Gefährdungsabschätzung) Parameter Dimension Grenz- wert* S1 S2 S3 P2 P6 P12 P13 Miete 3 Miete 4 1209-35 1209-36 1209-37 1209-38 Feststoff EOX mg/kg TS 1 <1 1,3 <1 <1 <1 Kohlenwasserstoffe mg/kg TS 100 220 440 320 238 190 119 251 <50 <50 BTX mg/kg TS 1 <0,6 1.3 19 0,09 n.b. LH KW mg/kg TS 1 <0,38 <0,38 <0.38 PAK1G mg/kg TS 6 0.92 2,6 4 n.b. 0,4 Benzo(a)pyren mg/kg TS 0,6 0,054 0,15 0,28 <0,1 <0,1 PCBg mg/kg TS 0,1 <0,02 <0,02 <0,02 n.b. n.b. Arsen mg/kg TS 20 5,93 7,03 8,63 9,7 6,5 Blei mg/kg TS 140 31,7 40,7 30,5 36 17 Cadmium mg/kg TS 1 0,59 0,65 0,6 0,3 2,4 Chrom (gesamt) mg/kg TS 120 38,6 45,9 76,3 16 15 Kupfer mg/kg TS 80 96 114 106 50 23 Nickel mg/kg TS 100 22,2 20,3 31,4 ir 11 Quecksilber mg/kg TS 1 0,24 0,3 Q,23 0,15 <0,07 Thallium mg/kg TS 0,5 <0,4 <0,4 <0,4 <0,2 <0,2 Zink mg/kg TS 300 328 347 331 210 120 Cyanide (gesamt) mg/kg TS 1 0,62 4,2 0,4 1,37 0,09 Eluat ph-Wert - 5,5-8 7,85 8,09 8,5 6,9 7,5 Leitfähigkeit uS/em 250/1500 2070 2900 2220 422 602 Chlorid mg/L 20 46,1 56 30.2 6,5 1,1 Sulfat mg/L 20/150 14,2 10.5 3,6 93,0 227 Phenoiindex ma(L <0,01 9,6 7,8 5,7 0,01 0,03 <0,01 0,4 <0,01 <0,01 0,013 0,011 0,012 0,014 Arsen mg/L 0,01 0,026 0,048 0,048 0,050 0,037- 0,039 0,039 0,004 0,001 0,0073 0,0063 0,0087 0,0063 Blei mg/i- 0,025 <0,01 <0,01 <0,01 0,007 <0,001 Cadmium mg/L 0,005 <0,001 <0,001 <0,001 <0,0002 0,001 Chrom (gesamt) mg/L 0,05 <0,005 <0,005 <0,005 0,001 <0,001 Kupfer mg/L 0,05 0,011 0,01 0,012 0,019 <0,005 Nicket mg/L 0,05 0,054 0,062 0,066 0,083 0,070 0,077 0,067 0,006 0,003 <0,005 <0,005 <0,005 <0.005 Quecksilber ,mg/L P.Ö01 <0,0002 <0,0002 <0,0002 <0,0002 <0,0002 Thallium < 0,001 <0,001 <0,001 <0,001 <0,0002 <0,0002 Zink . m9/L 0,5 0,015 0,031 0,035 0,050 <0,01 i Cyanide (gesamt) mg/L 0,05 0,008 0,023 0,005 <0,005 <0,005 > m co CD o er CD Z2 Z3 m ZT 3 CD N C ■c 3 r-#* CD —i m c o 3" C 3 CO Q_ CD 03 m 0 QCD ■ 3 1 Ts 0): 03 O 3; m 3 3 6 0 3. 03* O ZT cd m * Grenzwert gemäß Zulassung des Abschlussbetriebspianes > *3. cd ES: H CT 2 o < rrs 75 X rri zt 73 un 3| II H m —3 O rrj ZC 30 > s 3 s: -■«rr m Dg