Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4100 Thema: Schusswaffeneinsatz durch die Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird der Einsatz von Schusswaffen durch die sächsische Polizei dokumentiert? Die Dokumentation erfolgt in polizeilichen Auskunfts- und Bearbeitungssystemen und in schriftlichen Meldungen zum Schusswaffengebrauch gegen Personen und Sachen gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den vollzugspolizeilichen Meldedienst zu wichtigen Ereignissen (VwV WE-Meldung) vom 31. Juli 2008. Des Weiteren wird jährlich eine Statistik über den Schusswaffengebrauch (Beschluss der IMK vom 13. Juni 1984) gefertigt. Frage 2: Wenn nein, warum nicht? Entfällt. Frage 3: Wenn ja, wie oft wurden in den Jahren 2014 und 2015 seitens der Polizei Schusswaffen gegenüber Personen eingesetzt? (bitte aufschlüsseln nach Zeit, Ort und konkreter Rechtsgrundlage) Im genannten Zeitraum wurden vier Fälle der Schusswaffenanwendung gegen Personen registriert. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9570 Dresden, 29. Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STE1^1U1VI DES INNERN SACHSEN Jahr Datum Ort Rechtsgrundlage 2014 24.01.2014 14.05.2014 08.06.2014 Dresden Lampertswalde Leipzig-Lindenau Sächsisches Polizeigesetz (§§ 30 ff. SächsPolG) 2015 24.07.2015 Hainsdorfer Grund Sächsisches Polizeigesetz (§§ 30 ff. SächsPolG) Frage 4: Wie viele Menschen wurden seit 1990 durch den Schusswaffeneinsatz der Polizei in Sachsen getötet und wie viele verletzt? (bitte nach Zeit und Ort aufschlüsseln) Auf der Grundlage der Gemeinsamen Ven/valtungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und der sächsischen Staatsministerien über die Führung von Akten (VwV Aktenführung ) vom 31. Mai 2013 sind Akten und Vorgänge grundsätzlich nur zehn Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vorgänge geschlossen wurden , aufzubewahren. Daher können nur Angaben für die Jahre 2006 bis 2016 wie folgt übermittelt werden: Im aufgeführten Zeitraum wurden 13 Personen durch Schusswaffeneinsatz der Polizei in Sachsen verletzt und eine Person getötet. Jahr Datum Ort Verletzte Getötete 2006 2007 23.08.2007 30.09.2007 Freiberg Flauen 2008 22.08.2008 Radeberg 2009 2010 29.05.2010 Leipzig 2011 05.03.2011 10.04.2011 Freital Olbernhau 2012 04.05.2012 Aue 2013 27.02.2013 29.12.2013 Moritzburg Leipzig 2014 24.01.2014 14.05.2014 08.06.2014 Dresden Lampertswalde Leipzig 24.07.2015 Hainsdorfer Grund Miti|fr^undlichen Grüßen ^ Farkus Ulbi< Seite 2 von 2 6_4100_rs SB2-6PS-Biz16030111220 2016-03-01T14:51:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes