STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4101 Thema: Unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln der Konzeption des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer wird von einer Zahl von 1449 umA in 2015 und 1308 umA in 2016, die in Sachsen aufgenommen und betreut werden müssen, ausgegangen. Laut Konzeption sind weiterhin Vereinfachungen bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen für stationäre Angebote vorgesehen, die durch den Erlass des SMS Erlass vom 25.9.2015 konkretisiert werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele unbegleitete minderjährige Geflüchtete hielten sich zum 31.12.2015 in Sachsen auf? (bitte nach Alter, Geschlecht, Herkunft sowie nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufschlüsseln) Nach § 42b Absatz 6 Sozialgesetzbuch (SGB)- Achtes Buch (SGB VIII) - melden die Jugendämter werktäglich die Anzahl der sich in ihrer jugendhilferechtlichen Zuständigkeit befindenden unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA). Für die Zeit des Jahreswechsels hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Jugendämter zum 23. Dezember 2015 letztmalig für das Jahr 2015 melden und die erste Meldung im Jahr 2016 am 4. Januar 2016 erfolgt. Dies wurde in der Praxis so auch umgesetzt. Daher liegt die genaueZahl zum Stichtag 31. Dezember 2015 nicht vor. Zum Stichtag 23. Dezember 2015 weist die Meldung 1.859, zum Stichtag 4. Januar 2016 1.866 in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit befindliche umA aus. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 31 . Januar2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 45-0104.51-16/58 orz,sden, y März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Freistaat STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ t::::=lr.~ SACHSEN Eine detaillierte AufschlüsseJung nach Alter, Geschlecht, Herkunft sowie nach Landkreisen und Kreisfreien Städten ist nur für die Monate November und Dezember möglich , da erst seit lnkrafttreten des "Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher'' der entsprechende Personenkreis im Rahmen des Verteilungsverfahrens durch die Landesstelle erfasst werden. Die AufschlüsseJung nach Alter, Geschlecht, Herkunft sowie nach Landkreisen und Kreisfreien Städten für diesen Zeitraum ist in Anlage 1 dargestellt. Für den Zeitraum davor liegen der Staatsregierung keine Angaben vor, da die erbetenen Angaben nicht Gegenstand der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik sind. Frage 2: Welche ggf. neue Prognose gibt es bezüglich der Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Sachsen im Jahr 2016? Seit lnkrafttreten der Gesetzesänderung wird der Bestand an unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Bundesgebiert tagesaktuell durch das Bundesverwaltungsamt erfasst. Auf der Basis dieses bundesweiten Ist-Bestandes wird anhand des Königsteiner Schlüssels die jeweilige Länderquote ermittelt. Lag die Quotenerfüllung des Freistaates Sachsen Anfang November noch bei 32,5 % ist sie zwischenzeitlich (Stand: 19. Februar 2016) auf 66,9% gestiegen. Dennoch besteht nach wie vor eine Quotenunterschreitung in einer Größenordnung von -1.162, bei einem bundesweiten Ist-Bestand von 69.007 umA. Offen ist, wie schnell diese Unterdeckung ausgeglichen werden wird. Eine verlässliche Prognose dazu ist derzeit nicht möglich. Sollte sich der Flüchtlingszustrom nach Deutschland in den nächsten Monaten vergleichbar gestalten wie seit dem 1. November 2015, ist zu erwarten, dass die derzeitige Quotenunterschreitung Sachsens bis spätestens Mai 2016 ausgeglichen sein wird. Frage 3: Wie viele neue Betriebserlaubnisse nach §§ 45 und 48a SGB VIII wurden seit lnkrafttreten des Erlasses vom 25.09.2015 für die Unterbringung und Betreuung von umA erteilt und wie viele Änderungsanträge für gültige Betriebserlaubnisse gestellt? (bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten und Zahl der Plätze aufschlüsseln) Die folgende Tabelle enthält Daten zu Einrichtungen, die speziell zur Unterbringung und Betreuung von umA geschaffen wurden. Es wird aber darauf hingewiesen, dass in der ausgewiesenen Platzzahl nicht nur neue Plätze enthalten sind, sondern auch solche, die bereits vor Bekanntmachung des Erlasses zugelassen wurden, deren Geltungsdauer dann aber mit diesen Bescheiden verlängert wurde. Seite 2 von 4 Chemnitz Dresden Landkreis Meißen Erzgebirgskreis Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz Landkreis Leipzig Landkreis Mittelsachsen Landkreis Nordsachsen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Landkreis Zwickau Leipzig Vogtlandkreis Bescheide 11 14 3 3 3 7 5 1 6 5 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Plätze 133 126 28 40 44 44 66 6 90 68 48 Daneben werden umA in bestehenden Einrichtungen untergebracht, die bereits seit längerer Zeit betrieben werden, sowie in Einrichtungen, in denen Leistungen auch für andere Kinder und Jugendliche erbracht werden. Im Zusammenhang mit der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Ausländer sind 120 Änderungsanträge bearbeitet worden. Zu berücksichtigen ist, dass der Erlass vom 25. September 2015 zur Ausgestaltung des Betriebserlaubnisverfahrens nach § 45 SGB VIII unterschiedliche Öffnungstatbestände beinhaltet, um die Angebotsstruktur vor Ort so flexibel wie möglich zu gestalten. Zudem sind kurzfristige verfahrensrechtliche Duldungseptionen eröffnet worden. Frage 4: ln welcher Höhe wurden anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und kreisangehörigen Städte und Gemeinden Ausgaben für die Schaffung von Betreuungsplätzen für umA im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (FRL Investitionen) erstattet? (bitte einzeln aufschlüsseln) Die bis zum 31 . Januar 2016 bewilligten Fördermittel sind der Anlage 2 zu entnehmen. Frage 5: Welche Vorgaben macht das Landesjugendamt im Zusammenhang mit der Betreuung von umA in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe bezüglich des Anteils von Fachkräften zu sonstigen geeigneten Personen? Für das Landesjugendamt sind bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis die Regelungen des Landesjugendhilfegesetzes (LJHG) und des Erlasses des SMS vom 25. September 2015 maßgeblich. § 29 Abs. 1 LJHG bestimmt, dass erlaubnispflichtige Einrichtungen im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII oder sonstige Wohnformen im Sinne von§ 48a Abs. 1 SGB VIII über eine ausreichende Anzahl pädagogischer Fachkräfte mit staatlich anerkannter oder gleichwertiger Ausbildung verfügen müssen. Geeignet sind in der Regel sozialpä- Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ dagogische Fachkräfte, sofern nicht in ihrer Person liegende Gründe ihrer Eignung entgegenstehen . § 29 Abs. 2 LJHG bestimmt, dass auf Antrag des Trägers der Einrichtung mit Zustimmung des Landesjugendamtes andere, nach Vorbildung und Erfahrung geeignet erscheinende Personen im Einzelfall eingesetzt werden dürfen; dabei kann die Zustimmung unter Auflagen erfolgen. Nach dem Erlass dürfen auf Antrag des Trägers der Einrichtung neben den anerkannten Berufsabschlüssen auch andere nach Vorbildung und Erfahrung geeignet erscheinende Personen zugelassen werden. Dies trifft insbesondere auf folgende Abschlüsse/ individuelle Profile zu: - Heilerziehungspfleger, - Diplom-Pädagoge, - Erziehungswissenschaftler, - ausländische Abschlüsse der (Soziai-)Pädagogik (die Möglichkeit der Nachweisführung ist im Einzelfall zu bewerten), - Lehrer, - Personen, mit langjährigen Erfahrungen in einem Arbeitsfeld der Jugendhilfe sowie - Personen mit Sprachkenntnissen und mit zielgruppenspezifischen Kenntnissen. Durch den Erlass wurde der Kreis der Personen, die in Jugendhilfeeinrichtungen tätig sein können, gegenüber der früher geltenden Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales für den Betrieb von Jugendhilfeeinrichtungen (VwVJugHiE) vom 31. März 2006 erweitert. Die Zulassung wird in der Regel mit der Auflage verbunden, dass die Betreuungskraft innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Weiterbildung absolviert und hierdurch den Status einer qualifizierten Fachkraft erlangt. Gemeinsam mit dem Landesjugendamt wurde der Anteil von Fachkräften zu sonstigem geeigneten Personal insoweit konkretisiert, dass es bei Einrichtungen nach § 42 SGB VIII bei Inbetriebnahme genügt, dass insgesamt zwei Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss pro Gruppe tätig sind, bei Einrichtungen nach§ 34 SGB VIII eine Fachkraft pro Gruppe. Weiter ist erforderlich, dass in der Einrichtung grundsätzlich immer mindestens eine qualifizierte Fachkraft anwesend sein muss. Mit freundlichen Grüßen Anlagen Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN Anlage 1 zu Drs. 6/4101 Statistik Herkunftsland/Aiter/Geschlecht/ zahlenmäßige Verteilung auf die Jugendämter Stand 31. Dezember 2015 Nationalität Anzahl Alter Anzahl Afghanistan 895 jünger als 1 Jahr 4 Ägypten 8 1 Jahr 3 Albanien 2 2 Jahre 1 Algerien 3 3 Jahre 1 Äthiopien 13 4 Jahre 1 Aserbaidschan 1 5 Jahre 1 Bangladesch 1 6 Jahre 4 Ben in 1 7 Jahre 4 Burkina Faso 1 8 Jahre 8 Eritrea 19 9 Jahre 5 Gambia 12 10 Jahre 10 Guinea 6 11 Jahre 16 Guinea-Bissau 1 12 Jahre 31 Irak 47 13 Jahre 57 Iran 33 14 Jahre 144 Elfenbeinküste 6 15 Jahre 342 Libanon 5 16 Jahre 562 Libyen 2 17 Jahre 385 Mali 6 18 Jahre 3 Marokko 11 älter 18 Jahre 3 Nigeria 5 unbekannt 15 Ogaden 1 1600 Pakistan 34 Senegal 2 Sierra Leone 1 Somalia 51 Syrien 403 Slowenien 1 Tunesien 4 unbekannt 25 1600 -, .-; ~·.:-)~ •5•0' --~ .--- 4.-•_ ... -.~~~·~,F~;~_. ___ -.. O-~ Bautzen 152 Chemnitz 97 Dresden 186 Erzgebirgskreis 129 Görlitz 105 Landkreis Leipzig 133 Meißen 97 Mittelsachsen 123 Nordsachsen 103 Sächsische Schweiz 0 28 Leipzig 203 Vogtlandkreis 110 Zwickau 134 1600 Anlage 2 zu Drs. 6/4101 Einzelanträge I Bewilligungen Stand: 31.01.2016 Antragsteller bewilligt für 2015 bewilligt für 2016 Fördergesellschaft für berufliche Bildung 280.122,- Plauen-Vogtland e. V. IWS Integrationswerk gGmbH Westsachsen 20.081,- AWO Kreisverband Zwickau e. V. 135.546,- Bildungs- und Sozialwerk Muldental e. V. 776.720,- Diakonisches Werk Innere 840.152,- Mission Leipzig e. V. Selbsthilfe 91 e. V. 113.624,- Malwina e. V. 10.009,- Zwickauer Kinderhaus-Verein e. V. 239.127,- Empatis-Jugendhilfe GmbH 122.506,- ASB Kreisverband Zwickau e. V. 50.835,- gesamt 300.203 2.288.519 Anlage 2 zu Drs. 6/4101 Antragsteller nach Nummer 12 der VwV zu § 44 SäHO I Stand: 31.12.2015 Antragsteller Anzahl der bewilligt für 2015 bewilligt für 2016 Maßnahmen Landkreis Bautzen 6 291.000,- 1.809.150,- i Erzgebirgskreis 5 --·--------- 251.113,- Landkreis Meißen 8 ----------- 3.304. 783,- Landkreis Mittelsachsen 1 ----------- 49.000,- Stadt Chemnitz 7 600.000,- 1.506.319,- Stadt Leipzig 2 108.000,- 967.000,- Landkreis Nordsachsen 2 ---------- 567.500,- gesamt 31 999.000,- 8.454.865,- - 2016-03-04T14:32:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes