Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4107 Thema: Registrierungsstau bei Asylbewerbern in Sachsen im Jahr 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Asylbewerber hielten sich zum 31.01.2016 in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen auf, sind aber noch nicht registriert? Eine Aussage zur Anzahl der noch nicht durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) registrierten Asylbewerber in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen kann lediglich für diejenigen Einrichtungen getroffen werden, die durch das DRK Sachsen bzw. dessen Kreisverbände betrieben werden, da nur für diese Einrichtungen statistische Werte vorliegen. Das DRK bzw. dessen Kreisverbände betreiben ca. ¾ der Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen. Weiterhin kann eine Aussage nicht zum Stichtag 31. Januar 2016 getroffen werden, da es sich dabei um einen Sonntag handelte. Am nächsten Werktag , dem 1. Februar 2016 waren in den vom DRK und seinen Kreisverbänden betriebenen Erstaufnahmeeinrichtungen 548 Asylbewerber innerhalb der vorangegangenen 24 Stunden anwesend, die noch nicht durch die ZAB registriert waren. Zu berücksichtigen ist, dass darunter auch die Asylbewerber fallen, die in der Zeit von Freitag, 29. Januar 2016, bis Sonntag, 31. Januar 2016, in Sachsen angekommen sind und bereits deshalb noch nicht durch die ZAB registriert waren, weil die hierfür zuständigen Mitarbeiter an den Wochenenden nicht im Dienst sind. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/8037 Dresden, . Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STER1UM DES 1N1MERM Freistaat SACMSE1N Frage 2: Welche Anzahl von Asylbewerbern hielt sich zum 31.01.2016 in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen auf, die noch keine medizinische Erstuntersuchung absolviert hat? Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die gesundheitliche Erst- Untersuchung der Asylbewerber erfolgt in der Regel am selben Tag wie die Registrierung durch die ZAB. Am 1. Februar 2016 waren in den vom DRK und seinen Kreisverbänden betriebenen Erstaufnahmeeinrichtungen 548 Asylbewerber innerhalb der vorangegangenen 24 Stunden anwesend, die noch nicht durch die Gesundheitsämter erstuntersucht waren. Frage 3: Wie viele Asylbewerber hielten sich zum 31.01.2016 in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen auf, haben aber noch keinen Asylantrag beim BAMF gestellt? Eine Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da keine entsprechenden Statistiken im Sinne der Fragestellung geführt werden. Eine rückwirkende Ermittlung der Anzahl derjenigen Asylbewerber, die sich zum 31. Januar 2016 in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen aufhielten, aber noch keinen Asylantrag beim BAMF gestellt hatten, ist nicht möglich. Frage 4: Wie viele Asylbewerber hielten sich zum 31.01.2016 in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen und in Einrichtungen der Landkreise, Kreisfreien Städte und Kommunen auf, deren Asylantragsverfahren noch nicht abgeschlossen ist? (bitte aufsct^üsseln nach Geschlecht, Lebensalter und Herkunftsland) jiea(?(twortung der Frage ist nicht möglich, da keine entsprechenden Statistiken im Idef Fragestellung geführt werden. fdlichen Grüßen < ^ Markus Ulbi^ Seite 2 von 2 6_4107_rs SB2-6PS-Biz16022609500 2016-02-26T11:21:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes