STAATSM1N1STER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Staatsministenn STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Aktenzeichen Postfach 1 o 09 20 101079 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 2-141.51/27/42-2014 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, Herrn Dr. Matthias Rößler sU . Dezember 2014 Bemhard-von Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/411 Thema: Instrumente zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Kulturbereich Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern in Führungspositionen und generell bei der Neubesetzung von Stellen sowie der Vereinbarkeit von Arbeit/Studium und Familie finden in welchen staatlich finanzierten Kultureinrichtungen derzeit statt oder sind in Planung? Zur Beantwortung der Frage wurden die Einrichtungen, die sich in Trägerschaft des Freistaates Sachsen befinden, einbezogen. Landesamt für Archäologie (LfA): Bei Stellenausschreibungen werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Teilzeitwünsche werden entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten berücksichtigt. Es wird in Gleitzeit gearbeitet bzw. individuelle Arbeitszeitmodelle können entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werden. Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden Landesstelle für Museumswesen (LfM): Es finden keine Maßnahmen statt und es sind keine in Planung. Staatliche Kunstsammlungen Dresden (SKD): Der Frauenanteil liegt in den SKD per 30.06.2014 bei 66,83 Prozent. Der Anteil der Frauen an den Neueinstellungen seit 2009 beträgt durchschnittlich 66,83 Prozent. Der Frauenanteil bei Führungspositionen beläuft sich aktuell auf 45 Prozent. Ab 01.02.2015 wird er durch eine weitere Neueinstellung bei 50 Prozent liegen. www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. ‘Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die SKD verfolgen das Ziel, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern hinzuwirken und gleiche Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen und Männer sicherzustellen. Sie wirken darauf hin, dass die Problematik der Kinderbetreuung als auch die von zu pflegenden Angehörigen berücksichtigt werden können. Zu nennen wären entsprechende Freistellungen bzw. die Möglichkeit entsprechender Teilzeitbeschäftigung. Für die weiblichen Beschäftigten werden, insbesondere für die Beurlaubten, auch Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten, die eine Weiterqualifikation ermöglichen oder qualifikationserhaltend sind. Interne Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen finden während der Dienstzeit statt. Fort- und Weiterbildungsangebote werden durch Terminplanung und Ortsnähe so gestaltet, dass keine zusätzlichen familiären Belastungen entstehen. Teilzeitarbeit wird für Frauen und Männer in weitgehend allen Aufgabengebieten und Führungspositionen ermöglicht. Teilzeitbeschäftigten werden die gleichen beruflichen Aufstiegs- und Fortbildungschancen eingeräumt wie Vollzeitbeschäftigten. Die SKD verfügen für einen Großteil der Direktionen und Abteilungen über eine Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, um der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ausreichend Rechnung tragen zu können. Sie unterstützen die Wahrnehmung von Elternzeit und Beurlaubung wegen Familienarbeit auch durch männliche Beschäftigte. Zeiten der Kinderbetreuung, Familienarbeit und Teilzeitbeschäftigung werden bei der Beurteilung der Qualifikation nicht zum Nachteil gewertet. Die SKD verfügen über einen Frauenförderplan. Darin wird u. a. festgelegt, mit welchen personellen, organisatorischen und weiterbildenden Maßnahmen ggf. der strukturellen Benachteiligung von Frauen entgegengewirkt und mit welchen Maßnahmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt werden können. Sächsische Staatstheater: Es kommen z. Zt. keine expliziten Maßnahmen zur Anwendung. Entsprechende Einzelanfragen (z. B. Teilzeitregelungen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, berufsbegleitendes Studium u. ä.) werden individuell mit Antragstellern/innen, den Fachbereichslei-tern/innen und ggf. auch unter Einbeziehung der Frauenbeauftragten, der Schwerbehindertenbeauftragten und/oder den örtlichen Personalräten bzw. dem Gesamtpersonalrat erörtert. Frage 2: Welche Maßnahmen richten sich derzeit gezielt an Künstlerinnen um deren Teilhabe an der staatlich geförderten Kulturlandschaft zu verbessern? Der Staatsregierung sind keine entsprechenden Maßnahmen bekannt. Frage 3: Welche Konzepte und Evaluierungsergebnisse liegen in den Einrichtungen bzw. für die verschiedenen Kultursparten nach Kenntnis der Staatsregierung vor? Der Staatsregierung sind keine Konzepte und Evaluierungen/Evaluierungsergebnisse bezüglich der Gleichstellung von Frauen und Männern im Kulturbereich bekannt. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 4: Welches sind die Rechtsgrundlagen der Gleichstellungspolitik der Staatsregierung im Kulturbereich, sollen diese weiterentwickelt werden und wenn ja, in welchen Aspekten? Frage 5: Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung direkt und indirekt für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Kultureinrichtungen des Freistaates sowie bei der staatlichen Kunst- und Kulturförderung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Das Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit bestimmt als durchgängiges Leitprinzip das Handeln aller Einrichtungen des Freistaats Sachsen. Auch für Kultureinrichtungen, die öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Freistaates Sachsen sind, gelten die Bestimmungen des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes (SächsFFG) vom 31. März 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2013. Die Stellenbesetzungsverfahren in Kultureinrichtungen des Freistaates Sachsen erfolgen nach Maßgabe der §§ 6 ff. SächsFFG. Soweit die Staatsregierung für die Besetzung der Verwaltungsräte in den Kultureinrichtungen ein Entsendungs-, Bestellungsoder Vorschlagsrecht inne hat, kommt insbesondere § 15 SächsFFG zur Anwendung. Auch in Kultureinrichtungen des Freistaats Sachsen sind nach § 4 SächsFFG Frauenförderpläne zu erstellen und Daten entsprechend § 5 SächsFFG zu erfassen. Diese Daten können dann seitens der Staatsregierung im Hinblick auf die konkrete Umsetzung der Chancengleichheit ausgewertet werden und in die Berichterstattung der Staatsregierung zur Umsetzung des Frauenfördergesetzes mit einfließen. Die Staatsregierung hat ein hohes Interesse, die weitere Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern zu befördern und unterstützt hierbei die Einrichtungen bei Bedarf auch in ihrer eigenverantwortlichen Umsetzung. Dr. Eva-Maria-Sta Seite 3 von 3