Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4114 Thema: Abwassergebühren und B-Plan Rittergut Seifersdorf in der Gemeinde Wachau (Landkreis Bautzen) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Firma ABC Capitalanlage Nachf. Gernot Glatz plant auf dem ihr gehörenden Gelände der Sachgesamtheit von denkmalgeschütztem Rittergut, Schloss und Schlosspark Seifersdorf den Abbruch von Gebäuden und nachfolgend die Errichtung einer Einfamilienhaussiedlung . Für das Vorhaben ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Investor Gernot Glatz bzw. ihm gehörende Firmen sind daneben Eigentümer noch weiterer Grundstücke in der Gemeinde Wachau. Für die zur Sachgesamtheit Rittergut gehörenden Grundstücke wurden in der Vergangenheit die öffentlichen Abwassergebühren nicht bzw. nicht vollständig geleistet, wodurch ein hoher Schuldbetrag zu Gunsten der Gemeinde Wachau aufgelaufen war. Auf einer öffentlichen Veranstaltung in Schloss Seifersdorf am 1. Juli 2015 stellte Bürgermeister Veit Künzelmann den Stand der Planungen für den Bebauungsplan vor. Dabei erklärte er offenbar, dass Herr Glatz an ihn mit der Frage herangetreten sei, ob ein B-Plan möglich ist. Seine Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde hätte er vor zwei Jahren geklärt. Herr Glatz habe der Gemeinde ein Grundstück für einen Kindergarten für die Hälfte vom Preis verkauft. Dies sei weiter unter der Bedingung erfolgt , dass der Gemeinderat den B-Plan positiv begleitet. Die Versammlung wurde von einem Filmteam im Auftrag des MDR aufgezeichnet .“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23a-0141.51/8041 Dresden, 1. März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Trifft es zu, dass die ausstehenden öffentlichen Abwassergebühren der Firmengruppe Glatz für die zur Sachgesamtheit Rittergut gehörenden Grundstücke im zeitlichen Zusammenhang mit dem Verkauf des Kindergartengrundstücks an die Gemeinde zum halben Preis erlassen wurden und wenn ja, welchen Wert hatten die Außenstände und zu welchem Kaufpreis wurde das Grundstück verkauft? Der Kaufpreis für das Flurstück 244 betrug 84.739,48 EUR. Die Außenstände der Firmengruppe Glatz - geschuldete Abwasserbeiträge ind. Mahngebühren und Säumniszuschlägen - betrugen 84.739,48 EUR. Bei dem in Rede stehenden Grundstück handelt es sich um Bauerwartungsland. Der Verkehrswert für Bauerwartungsland beträgt 25 bis 50 % des Verkehrswertes für Bauland . Laut einer Auskunft der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses vom 13. März 2013 weist die Bodenrichtwerttabelle für Bauland im Ortsteii Seifersdorf einen Wert von 30 EUR/m2 aus. Da das in Rede stehende Grundstück eine Größe von 5.310 m2 aufweist, wurde dem Kaufpreis ein Quadratmeterpreis von 15,96 EUR zugrunde gelegt. Dies entspricht 53 % des Wertes für Bauland. Damit ist das Grundstück als Bauerwartungsland zum regulären Verkehrswert veräußert worden. Frage 2: Ist der Kommunalaufsicht die Verbindung von Erlass rückständiger Abwassergebühren durch die Gemeinde und Grundstückskaufs für den Kindergarten be- Rannt und wie stellt sich dieser Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Grundstückskäufe von Gemeinden müssen der Kommunalaufsicht nicht angezeigt werden und bedürfen keiner Genehmigung. Das Landratsamt Bautzen erhielt von dem Vorgang erstmals mit der Ubersenctung der Kleinen Anfrage Kenntnis. Der Staatsregierung sind keine weitergehenden Erkenntnisse bekannt. Frage 3: Ist der Kommunalaufsicht die Verbindung von Förderung des B-Plans durch die Gemeinde und Grundstückskaufs für den Kindergarten bekannt und wie stellt sich dieser Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Anhalt^rpunkte für eine rechtlich unzulässige Verbindung zwischen dem Grundstückskaufv ^hra^ und dem Erlass des B-Plans sind weder der Kommunalaufsicht noch der Staat^re^ierung bekannt. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig\ Seite 2 von 2 6_4114_rs SB2-6PS-Biz16030212220 2016-03-02T13:30:08+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes