STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9573 Dresden. F^ebruar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.r6/4118 Thema: Fahrzeugbrände am Rande von Montagsdemonstrationen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Unbekannte Täter haben am Abend des 25. Januars auf dem Parkplatz zwischen Marienbrücke und Pieschener Allee zehn Autos von Teilnehmern einer Demonstration angezündet, die in der Dresdner Innenstadt stattfand. Laut Zeitungsberichten handelt es sich bereits um den vierten Anschlag dieser Art, der sich gegen die montagabendlichen Demonstrationen mit lausenden Teilnehmern richtet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft die Darstellung zu, dass es sich um den vierten Anschlag dieser Art handelte, oder gab es bereits noch mehr gleichgelagerte Angriffe auf Kraftfahrzeuge von Demonstrationsteilnehmern? Die Darstellung trifft zu. Frage 2: Hat die Sächsische Polizei nach den gleichgelagerten Anschlägen in der Vergangenheit Strategien entwickelt bzw. Maßnahmen ergriffen, um solehe Vorkommnisse künftig zu verhindern? Frage 3: Falls die Antwort zu 2. "Ja" lautet: worin bestanden diese und warum haben sie die benannten Vorkommnisse nicht abwenden können? Frage 4: Falls die Antwort zu 2. "Nein" lautet: warum nicht? Frage 5: Was gedenkt die Sächsische Polizei zu unternehmen, um künftige Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSETN Brandanschläge auf Kraftfahrzeuge von Demonstrationsteilnehmern zu verhindern? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Mit Bekanntwerden der o. g. Ereignisse wurden die Tatbegehungsweisen analysiert. Die gewonnenen Erkenntnisse finden für Einsatzplanung und Einsatzdurchführung im Sachzusammenhang besondere Beachtung. Die eingesetzten Polizeibeamten werden gezielt sensibilisiert . Entsprechende Aufklärungs- und Schutzaufträge werden für die Efnsatzkräfte formuliert: und umgesetzt. Einer weiteren Beantwortung der Kleinen Anfrage stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes entgegen. Mit Auskünften zu konkreten Strategien und Maßnahmen im Sinne der Fragestellungen würde die Staatsregierung polizeiliche Vorgehensweisen zur Verhinderung und Aufklärung dieser Straftaten offenlegen oder Rückschlüsse darauf ermöglichen und damit die Arbeits"- fähigkeit und Aufgabenerfüllung der Polizei gefährden. Eine Preisgäbe dieser sensiblen Informationen würde sich auf die staatliche Aufgaben- Wahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich sowie auf die Durchsetzung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig auswirken. Kriminellen würde dies ermöglichen, polizeiliche Einsatzkapazitäten und -frequenzen sowie die polizeitaktischen Optionen dieser polizeilichen Strategien und Maßnahmen einzuschätzen und ihre kriminellen Strategien und Taktiken hieran auszurichten. Hierdurch würden die polizeilichen Möglichkeiten zur Bekämpfung solcher Kriminalitätsbereiche erheblich eingeschränkt oder sogar neutralisiert werden. Entsprechende Gefahren und Straftaten könnten dann nicht mehr wirkungsvoll abgewehrt bzw. verhütet oder verfolgt werden. Das Interesse der Staatsregierung am Schutz der dargestellten Rechtsgüter macht es auch erforderlich, eine Beantwortung in jeglicher Hinsicht abzulehnen, da eine positive wie auch eine negative Antwort zu einer Gefährdung der dargestellten Rechtsgüter führen könnten. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch eine Zusammenschau verschiedener oder teilweiser Antworten zu diesem Themenkomplex entsprechende Rückschlüsse gezogen und die dargestellten Rechtsgüter im Ergebnis in gleicher Weise gefährdet werden könnten. Das Interesse der Staatsregierung am Schutz der dargestellten Rechtsgüter war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem schützenswerten Interesse an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Inform^tionsinteresse der Abgeordneten unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteresseqfder Staatsregierung zufrieden stellen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung ^ beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforc^rli^he Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden pnnen, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Mit frfeuihdlichen Grüßen \'. Markus Ulb»! Seite 2 von 2 2016-02-29T14:37:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes