Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4135 Thema: Strukturen der extremen Rechten in Sachsen 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über im Jahr 2014 aktive Strukturen der extremen Rechten (Kameradschaften, Vereine, lose Personenzusammenschlüsse, Parteien und parteiähnliche Gruppierungen usw.) in Sachsen vor (Name, Ort, Mitgliederzahl – bitte einzeln auflisten)? Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen zum Thema „Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen“ Drucksachen 5/13714, 5/13928, 5/14156, 5/14320, 5/14521, 5/14749, 5/14971, 5/15004, 6/38, 6/174, 6/402, 6/583, auf die Kleinen Anfragen Drucksachen 6/34, 6/579, 6/587, 6/592, 6/593, 6/594, 6/598, 6/600, 6/602, 6/603, 6/606, 6/614 sowie auf den Sächsischen Verfassungsschutzbericht 2014, Seite 13 ff. verwiesen. Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Szeneläden, Versandhandel, Verlage und Vertriebseinrichtungen der extremen Rechten in Sachsen vor (Name, Ort)? Zum Jahresende 2014 waren 14 rechtsextremistische Vertriebsunternehmen im Freistaat Sachsen ansässig. Darüber hinaus wird auf den Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2716 Dresden, 1. März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 3 Sächsischen Verfassungsschutzbericht 2014, Seite 94 ff. sowie S. 115, 125, 141, 153 und 161 verwiesen. Darüber hinaus liegen weitere Informationen vor, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden können. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen . Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten – in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen – Lager zugeordnet werden soll. Frage 3: Welche rechtsorientierten Bands und Liedmacher waren 2014 in Sachsen aktiv (Name, Ort, Auftritte u. Ä., Produktionen)? Es wird auf den Sächsischen Verfassungsschutzbericht 2014, Seite 83 ff. sowie auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/4134 verwiesen. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Printmedien der extremen Rechten (Zeitungen, Zeitschriften, Fanzines) vor (Name, Herausgeber, Herausgabeort , Erscheinungsweise, Vertrieb, Auflagenhöhe)? Es wird auf den Sächsischen Verfassungsschutzbericht 2014, Seite 100 ff. verwiesen. Frage 5: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zu Internetpräsentationen mit rechtsorientiertem Hintergrund vor? Innerhalb der rechtsextremistischen Szene spielt das Internet weiterhin eine Schlüsselrolle . Rechtsextremisten nutzen eigene Internetpräsentationen und Soziale Netzwerke zur Selbstdarstellung und Vernetzung, zur Organisation von Aktivitäten sowie der Verbreitung rechtsextremistischer Ideologie. Das Medium Internet ermöglicht es Rechtsextremisten außerdem, auch überregional die Vernetzung und Mobilisierung voran zu bringen. Die Internetauftritte von Rechtsextremisten zielen überdies zumeist auf die Rekrutierung weiterer, insbesondere jugendlicher Anhänger. So werden beispielsweise in Sozialen Netzwerken eigene Gruppen für Kampagnen mit allgemein anschlussfähigen Formulierungen und Namen eingerichtet. Rechtsextremisten haben sich auf das STAATSM1N1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSE1N Nutzerverhalten Jugendlicher eingestellt und präsentieren sich mit eigenen Auftritten auf besonders von diesem Personenkreis frequentierten Plattformen. Im Übrigen wird auf die Publikation "Internetatlas 2014 - Aktivitäten sächsischer Recht^extremisten im World Wide Web" des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen, /abrufbar unter http://www.verfassungsschutz.sachsen.de/download/lnternet atlas//20t4.Ddf, verwiesen. dlichen Grüßen Markus Ulbic Seite 3 von 3 6_4135_rs SB2-6PS-Biz16030114060 2016-03-02T09:03:39+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes