SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4145 Thema: Erwerbstätige in der Flüchtlingshilfe Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragen sind ersichtlich davon getragen, einen sachsenweiten Überblick zu Beschäftigten in der Flüchtlingshilfe zu erhalten. Frage 1: Wie viele Personen arbeiten insgesamt in Sachsen im Bereich der Flüchtlingshilfe? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreise bzw. kreisfreie Städte, Geschlecht und Alter der Personen.) Frage 2: Wie viele der unter 1. genannten Personen arbeiten im Bereich der Sozial - sowie Integrationsberatung? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreise bzw. kreisfreie Städte, Geschlecht und Alter der Personen.) Frage 3: Wie viele der unter 1. genannten Personen arbeiten im medizinischen Bereich und für die psychologische Betreuung? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreise bzw. kreisfreie Städte, Geschlecht und Alter der Personen .) Frage 4: Wie viele der unter 1. genannten Personen arbeiten als Sprachlehrer *innen, Nachhilfelehrer*lnnen und Dolmetscher*lnnen? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreise bzw. kreisfreie Städte, Geschlecht und Alter der Personen.) Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) int-0141.51-16/66 Dresden, 04. März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Freistaat Vorbemerkung: Der Begriff „Flüchtlingshilfe" wird in der Anfrage nicht näher definiert. Es wird davon ausgegangen, dass die Flüchtlingssozialarbeit erfragt wird, die Migranten insbesondere Informationen, Orientierung sowie individuelle Hilfe für die Zeit des Aufenthalts bietet. Dazu gehört auch die Verweisungskompetenz zu anderen Angeboten, wie etwa dem angesprochenen medizinischen Bereich und der psychologischen Betreuung oder zu Sprachkursen, Nachhilfe und Übersetzungen. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 4: Von einer Beantwortung der Staatsregierung wird abgesehen. Begründung: Eine umfassende Beantwortung ist im vorliegenden Fall nicht möglich, denn die Fragen betreffen einen sachsenweiten Überblick zu Beschäftigten in der Flüchtlingssozialarbeit und den übrigen angesprochenen Bereichen (medizinische, psychologische Betreuung, Sprachkurse, Nachhilfe und Übersetzungen), die insbesondere von den der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen (Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland), Religionsgemeinschaften, Vereinen und Verbänden, gemeinnützigen Trägern, Stiftungen usw. wahrgenommen werden. Hierzu liegen der Staatsregierung keine entsprechenden Erhebungen vor. Das vom Freistaat Sachsen in den Bereichen der Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylbewerbern und Flüchtlingen eingesetzte Personal (bspw. bei der Landesdirektion Sachsen) ist ausschließlich administrativ tätig. Hinsichtlich der Förderung der Flüchtlingssozialarbeit wird auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/3645 verwiesen . Mit diesen Zuwendungen wird die soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen in Unterbringungseinrichtungen der Landkreise und Kreisfreien Städte gefördert. Im Einzelnen: Anträge für 2015 Antragsteller Anzahl Antragshöhe Bewilligte Anträge Zuwendung Stadt Chemnitz 3 493.282,40 EUR 288.639,87 EUR Erzgebiroskreis 1 539.651,00 EUR 332.362, 11 EUR Lkr. Mittelsachsen 3 263.372,49 EUR 186.658,32 EUR Vogtland kreis 1 241.385,74 EUR 241.385,74 EUR Lkr. Zwickau 1 572.861 ,98 EUR 397.153,84 EUR LH Dresden 1 1.120.629,20 EUR 271.987, 16 EUR Lkr. Bautzen 1 366.219,44 EUR 366.219,44 EUR Lkr. Görlitz 14 585.853,35 EUR 238.828, 18 EUR Lkr. Meißen 1 378.906,34 EUR 279.871,06 EUR Lkr. Sächs. Schweiz- 1 279.262, 11 EUR 279.262, 11 EUR Osterzgebirge Stadt Leipzio 1 2.024.699,64 EUR 603.342,57 EUR Seite 2 von 3 SACHSEN Lkr. LeipziQ 1 Lkr. Nordsachsen 1 Gesamt: 30 Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 STAATSM INlSTERllJM FÜR SOZlALE UND VERBRAUCHERSCHUTZ 321 .921,48 EUR 315.189,86 EUR 316.974,20 EUR 219.414,20 EUR 7.505.019,36 EUR 4.020.314,46 EUR Freistaat SACHSEN 2016-03-07T12:45:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes