STAATSMINlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4146 Thema: Ehrenamtliche Helferlnnen in der Flüchtlingshilfe Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragen sind ersichtlich davon getragen, einen sachsenweiten Überblick zum ehrenamtlichen Engagement in der Flüchtlingshilfe zu erhalten (einschließlich Patenschaften für unbegleitete Minderjährige). Frage 1: Wie viele Personen arbeiten ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreise bzw. kreisfreie Städte, Geschlecht und Alter der Personen.) Frage 2: Wie hoch ist der Anteil von ehrenamtlichen Helfer*lnnen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und bei welchen Tätigkeiten leisten sie Unterstützung ? (Angaben bitte in Prozent und absoluten Zahlen. Bitte aufschlüsseln nach Landkreise bzw. kreisfreie Städte, Geschlecht und Alter der Personen.) Frage 3: Wie viele ehrenamtliche Helfer*lnnen leisten Unterstützung bei Behördengängen , Dolmetschertätigkeiten, Sprachunterricht, Sozialberatung, Integrationsberatung, Wohnungssuche, Fahrdienste, Nachhilfeunterricht , medizinische Betreuung und psychologische Betreuung? (Bitte aufschlüsseln Landkreise bzw. kreisfreie Städte, nach Geschlecht und Alter der Personen.) Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) INT-0141.51-16/65 Dresden, 02.März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat Frage 4: Wie viele Patenschaften wurden seit 2015 für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von Bürger*lnnen übernommen? (Bitte aufschlüsseln Landkreise bzw. kreisfreie Städte, nach Geschlecht und Alter der Personen.) zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 4: Von einer Beantwortung der Staatsregierung wird abgesehen. Begründung: Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn das vom Freistaat Sachsen in dem in Rede stehenden Bereich administrativ eingesetzte Personal ist sozialversicherungspflichtig angestellt bzw. verbeamtet. Auch hat der Freistaat Sachsen keine Patenschaften abgeschlossen . Da der erfragte umfassende sachsenweite Überblick zum ehrenamtlichen Engagement Datenerhebungen bspw. bei den Trägern der freien Wohlfahrtspflege (LIGA), Religionsgemeinschaften , Vereinen und Verbänden, gemeinnützigen Trägern, Stiftungen oder kommunalen Gebietskörperschaften usw. erforderlich machen würde, ist dessen Erstellung kaum leist- und vorstellbar. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 SACHSEN 2016-03-04T11:07:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes