Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4148 Thema: Anerkennungsgründe für Asylbewerber in Sachsen 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen hielten sich zum Stichtag 31.12.2015 in Sachsen auf, deren Asylantrag erfolgreich war, denen also der Flüchtlingsstatus nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes zuerkannt worden ist? (Bitte aufschlüsseln nach Männern, Frauen, Minderjährigen männlichen oder weiblichen Geschlechts.) Frage 2: Wie viele Menschen hielten sich zum Stichtag 31.12.2015 in Sachsen auf, denen subsidiärer Schutz gemäß § 4 des Asylverfahrensgesetzes zuerkannt worden ist? (Bitte aufschlüsseln nach Männern, Frauen, Minderjährigen männlichen oder weiblichen Geschlechts.) Frage 3: Wie viele Menschen hielten sich zum Stichtag 31.12.2015 in Sachsen auf, für die ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 des Aufenthaltsgesetzes besteht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf Personen, die wegen der jeweils in Rede stehenden Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind und sich zum Stichtag 31. Dezember 2015 in Sachsen aufhielten. Die Daten basieren auf der monatlichen statistischen Auswertung des Ausländerzentralregisters. Geschlechtsspezifische Angaben innerhalb der Altersgruppen werden dabei nicht gesondert erhoben. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/8055 Dresden, 27. Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 3 Anzahl davon: unter 18 Jahre männlich weiblich anerkannte Flüchtlinge gem. § 3 AsylG 3.153 2.364 789 668 subsidiär Schutzberechtigte gem. § 4 AsylG 289 194 95 70 Personen, bei denen ein Abschiebungsverbot gem. § 60 AufenthG festgestellt wurde 822 453 369 242 Frage 4: Wie viele abgelehnte Asylbewerber hielten sich zum 31.12.2015 in Sachsen auf und wie viele davon sind geduldet gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz? Wie viele davon wiederum wegen notwendiger Passbeschaffung? Zu den erbetenen Angaben zu Ausländern, die aufgrund ablehnender Asylentscheidungen vollziehbar ausreisepflichtig und zum Stichtag 31. Dezember 2015 anwesend waren, wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage, Drs.-Nr. 6/3847, verwiesen. Frage 5: Wie viele gerichtliche Verfahren, aufgeschlüsselt nach erster und zweiter Instanz, sind im Freistaat Sachsen zum Stichtag 31.12.2015 gegen ablehnende Bescheide von Asylanträgen anhängig? Bei den sächsischen Verwaltungsgerichten waren am 31. Dezember 2015 im Sachgebiet „Asylrecht" insgesamt 2.479 Verfahren anhängig; beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht waren es 97 Verfahren. Unter diesen Verfahren befindet sich eine nicht zu beziffernde Anzahl sogenannter Dublin-Verfahren, in denen nicht ein ablehnender Bescheid Streitgegenstand ist, sondern die nationale Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens. Die Dublin- Verfahren werden bislang statistisch nicht gesondert erfasst. Die genaue Anzahl der gegen ablehnende Bescheide gerichteten Verfahren kann nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-I-97). STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSB1N Für die umfassende Beantwortung der Frage 5 wäre die Durchsicht aller 2.576 betroffenen Akten der am 31. Dezember 2015 anhängigen Verfahren des Sachgebietes Asylrecht erforderlich. Eine solche Erhebung wäre mit einem Aufwand verbunden, der geeignet ist, die Arbeite- und Funktionsfähigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. Hinzutreten würde noch der Aufwand für die mögliche Anforderung der Akte aus dem Archiv sowie deren f^ücksendung. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einers^ts und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der Justiz andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentauschen ^ ragerechts, aus Gründen der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung ^ bg^sehen. Mit freuijldlichen Grüßen Markus Ulbic Seite 3 von 3 6_4148_rs SB2-6PS-Biz16022910511 2016-02-29T14:41:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes