STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 47-0141.51/8057 Dresden F^ebruar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4150 Thema: Langfristige Perspektiven für Erhaltung und Fortbestand der Kegelsportanlage in der Stadt Freiberg eröffnen! Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Auf dem Grundstück Lessingstraße 45 in 09599 Freiberg, welche seit 1992 Eigentum des Freistaates Sachsen ist, befindet sich eine anerkannte und traditionsreiche Kegelsportanlage, welche im Jahr 1978 dort errichtet wurde. Seit der Errichtung wird diese Kegelsportanlage durch den Akademischen Turn- und Sportverein Freiberg e.'V. (ATSV) bzw vor dessen Gründung im Jahr 1990 durch den ehemaligen Hochschulsportverein Wissenschaft Freiberg als Kegelsportstätte für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsenenmannschaften im Spielbetrieb genutzt. Die erste Männermannschaft und die erste Damenmannschaft des ATSV Freiberg e. V. spielen in der 2. Bundesliga 120 Wurf. Auf Kreisebene wird diese Anlage durch unsere Kinder- und Jugendmannschaft genutzt. Der Verein nutzt diese Anlage auf der Grundlage eines ehemals langfristigen Pachtvertrages, der nach Auslaufen 'in 2005 seither nur zwei- bzw. einjährig verlängert wird." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Planungen bestehen seitens des Freistaates Sachsen bzw. seitens des zuständigen Ressorts der Staatsregierung und dessen nachgeordneten Behörden oder Stellen zur künftigen Nutzung der Kegelsportanlage auf dem Grundstück Lessingstraße 45 in Freiberg, des Gebäudes oder des betreffenden Grundstücks generell? Nach den konkreten Entwicklungsplanungen für die Liegenschaft Beethoven-/Lessing-/Heinrich-Heine-Straße isfeine Konzentration''aller wesentlichen Landesbehörden in Freiberg - das Sächsische Oberbergamt ausgenommen - an diesem Standort vorgesehen. Gegenstand der Betrach- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN tungen sind demnach das Amtsgericht, das Polizeirevier, ein Zentrales Finanzamt Mittelsachsen sowie das Landesamt für Umwelt und Geologie. Frage 2: Inwieweit und auf welcher konkreten rechtlichen oder Fördergrundlage ist es zutreffend , dass der ATSV Freiberg e. V. als Pächter der o. g. Kegelsportanlage hinsichtlich des bestehenden, dringend erforderlichen Erhaltungs- und Instandhaltungsbedarfes der intensiv genutzten kegelsporttechnischen Einrichtungen keine Mittel der Sportstättenförderung des Freistaates Sachsen in Anspruch nehmen kann, da der derzeitig bestehende Pachtvertrag, trotz der Geltungsdauer des Pachtvertrages von mehr als 20 Jahren, durch den Freistaat Sachsen nicht als langfristig gesichertes Pachtverhältnis anerkannt wird? Die Fördergrundlage für Investitionen an Sportstätten im Freistaat Sachsen bildet die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Sportförderung (Sportförderrichtlinie) vom 5. Mai 2009. Ziffer 3.9 der Richtlinie trifft Aussagen zur Zweckbindungsfrist und der daran geknüpften Bedingungen. Wie den vorangestellten Ausführungen zu entnehmen ist, nutzt der ATSV Freiberg e. V. die Kegelsportanlage auf der Grundlage eines Pachtvertrages, der zwei- bzw. einjährig verlängert wird. Ausweislich der Sportförderrichtlinie sind Baumaßnahmen an Vereinssportstätten mit einem Gesamtwertumfang bis zu 125.000 EUR an eine achtjährige Zweckbindungsfrist und Baumaßnahmen mit einem Gesamtwertumfang über 125.000 EUR an eine 25-jährige Zweckbindungsfrist gekoppelt. Die Förderung einer Baumaßnahme des ATSV Freiberg e. V. zugunsten der Kegelsportanlage ist daher möglich, wenn die Einhaltung der Zweckbindungsfrist durch einen Pachtvertrag von entsprechender Dauer gesichert erscheint. Frage 3: Welche konkreten Voraussetzungen muss der ATSV Freiberg e. V. auf der Grundläge welcher rechtlicher oder förderrechtlicher Grundlage erfüllen und nachweisen , um ebenso wie andere Sportvereine in Sachsen die Sportstättenförderung des Freistaates Sachsen in Anspruch nehmen zu können? Die konkreten Zuwendungsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sportstättenförderung ergeben sich aus der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Sportförderung (Sportförderrichtlinie) vom 5. Mai 2009. Frage 4: Inwieweit wäre eine Sportstättenförderung des ATSV Freiberg e. V. zur Beseitigung des akut bestehenden Investitionsstaus an der baulichen Hülle der Kegelsportbahn (Gebäude) zulässig, wenn sich das Grundstück auf dem die Kegelsportanlage gelegen ist, im Eigentum des ATSV Freiberg e. V. steht? Die Förderung von Baumaßnahmen an der genannten Sportstätte wäre im Rahmen der Regelungen der o. g. Sportförderrichtlinie möglich. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche Gründe stehen einer Veräußerung des Grundstücks, auf dem die Kegelsportanlage gelegen ist, oder eine anderweitige Übertragung des Eigentums oder auch die Einräumung eines Erbbaurechtes an den derzeitigen Pächter, den ATSV Freiberg e. V. oder auch an die Stadt Freiberg zur Sicherstellung der Erhaltung dieser seit 1978 anerkannten Sportspielstätte in der Stadt Freiberg entgegen? Eine Veräußerung oder anderweitige Übertragung des Eigentums an den Pächter, z. B. im Wege des Erbbaurechtes, würde die städtebauliche Weiterentwicklung der Liegenschaft /zum zentralen Behördenstandort in Freiberg erheblich behindern. Um diese Entwi^klungsmöglichkeiten nicht negativ zu beeinflussen, wurde das Nutzungsverhältnis rrtit dem Pächter nur schrittweise und befristet verlängert. Einem Verkauf konnte deshalb yfi'cht zugestimmt werden. Mit Teupdlichen Grüßen Markus Ulbic Seite 3 von 3 2016-02-24T12:47:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes