Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4155 Thema: Sprachkompetenz und Sprachausbildung Polizei Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit dem Inkrafttreten des deutsch-polnischen Polizeiabkommens und des deutsch-tschechischen Polizeiabkommens im Jahre 2015 gehen in Grenzregionen auch vermehrt Beamte beider Länder gemeinsam auf Streife. Um auch die in § 77 und 78 des Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) genannten Einsätze erfolgreich auszuführen, ist es hilfreich, die Sprache der Einsatzländer für den Dienstgebrauch zu beherrschen. In der Anhörung des Innenausschusses am 21.06.2016 wurde berichtet, dass Sprachkurse bei der Polizei hauptsächlich der Kommunikation zwischen den Beamten und Angestellten dienen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Lehrgänge werden für die Landespolizei Sachsen pro Jahr für Polnisch und wieviel für Tschechisch angeboten? Die Anzahl der angebotenen Lehrgänge in polnischer und tschechischer Sprache der Jahre 2013 bis 2015 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen . Lehrgänge für die polnische Sprache Lehrgänge für die tschechische Sprache 2013 2014 2015 2013 2014 2015 16 19 22 13 9 8 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/9594 Dresden, 1. März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 3 Frage 2: Wie viele Teilnehmer melden sich pro Jahr von der Landespolizei für Sprachlehrgänge an, aufgeschlüsselt nach Sprachen? Die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer für die jeweiligen Lehrgänge für die polnische oder tschechische Sprache der Jahre 2013 bis 2015 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Anmeldungen für Lehrgänge für die polnische Sprache Anmeldungen für Lehrgänge für die tschechische Sprache 2013 2014 2015 2013 2014 2015 42 28 48 46 43 44 Frage 3: Nach welchem Zertifizierungssystem für die Sprachlehrgänge wird eingestuft? Wieviel Teilnehmer erreichen diese Abschlüsse? Insbesondere an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), der Polizeidirektion Görlitz oder der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen, Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen, werden Sprachlehrgänge angeboten. Hierbei werden jedoch keine einem Zertifizierungssystem (wie z. B. ECL) unterliegenden Sprachabschlüsse erlangt. Demzufolge können keine Teilnehmer solcher Abschlüsse benannt werden. Die durchgeführten Sprachlehrgänge werden nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) eingestuft. Dieser teilt das Sprachniveau der Lernenden in sechs verschiedene Kompetenzstufen von A1 (Anfänger) bis C2 (Experten) ein. Für die polnische und tschechische Sprache sind die Kurse bis zu den Stufen B2/ C1 möglich. Angeboten werden in der Regel Sprachlehrgänge zur Erreichung des Sprachniveaus der Anfängerstufen A1 und A2. Das wichtigste Lernziel ist, die Teilnehmer der Kurse in die Lage zu versetzen, dienstbezogene Kommunikationssituationen zu bewältigen. Aus diesem Grund werden insbesondere der mündliche Sprachgebrauch und das Hörverstehen geübt und geprüft. Frage 4: Wo und wie werden die Beamten und Angestellten mit den Sprachabschlüssen eingesetzt? Die Bediensteten, welche Sprachlehrgänge absolviert haben, werden in verschiedenen Dienststellen und auf unterschiedlichen Dienstposten eingesetzt. Hierzu zählen beispielsweise Verwendungen im Streifendienst eines (Autobahn-) Polizeirevieres, im Führungs- und Lagezentrum, im Direktionsbüro – Bereich Öffentlichkeitsarbeit, in den Fachdiensten Diensthundestaffel, in der Wasserschutzpolizei, der Polizeireiterstaffel oder der Verkehrsüberwachung, in der Gemeinsamen Fahndungsgruppe der Kriminalpolizeiinspektionen , als Sachbearbeiter im Gemeinsamen Zentrum der deutschtschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit Petrovice-Schwandorf und im Gemein- STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN samen Zentrum der deutsch-polnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit Swiecko oder als hauptamtliches Lehrpersonal an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH). Frage 5: Wie viel Prozent der an der deutsch-polnischen bzw. deutsch-tschechischen Grenze eingesetzten Landespolizisten können zumindest Grundkenntnisse in der polnischen bzw. tschechischen Sprache vorweisen? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs. l)lr. 6/3994 verwiesen. Eine prozentuale Angabe ist aufgrund der variierenden Einsatz ^ärke^ der an der deutsch-polnischen bzw. deutsch-tschechischen Grenze eingesetzjten L^indespolizisten nicht möglich. Mit freu/idlichen Grüßen < rkus Ulbic Seite 3 von 3 6_4155_rs Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4155 Thema: Sprachkompetenz und Sprachausbildung Polizei Sachsen SB2-6PS-Biz16030213241 2016-03-02T13:55:17+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes