STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Junge, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4160 Thema: Landesförderprogramm "Wir für Sachsen" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Laut Internet-Veröffentlichung der Bürgerstiftung Dresden wurden "im Jahr 2015 an ca. 19500 Personen in mehr als 5500 Projekten über 6 Millionen Euro ausgezahlt". Im Doppelhaushalt 2015/16 sind pro Jahr 10 Millionen für dieses Förderprogramm eingestellt. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum sind für das Jahr 2015 nicht alle Gelder bewilligt worden? 2015 wurden über 6,9 Mio. € im Rahmen des Landesförderprogramms "Wir für Sachsen" und über 550 T € im Rahmen des Sonderprogramms Ehrenamtsförderung in der Flüchtlingshilfe an die Bürgerstiftung Dresden ausgezahlt . Aufgrund der späten Verabschiedung des Haushalts 2015/16 sowie der bis dahin geltenden Bestimmungen zur vorläufigen Haushaltführung konnten zunächst nur 40% des Haushaltansatzes gebunden werden. Vor diesem Hintergrund waren Bewilligungsentscheidungen zu treffen. Zudem war es 2015 erforderlich, Differenzen zwischen bereits eingegangenen Verpflichtungen und Haushaltansätzen im Bereich bürgerschaftliches Engagement insgesamt im Rahmen der Deckungsfähigkeit auszugleichen. Weiterhin war nicht vorhersehbar, wie viele Mittel im Rahmen des Sonderprogramms Flüchtlingshilfe 2015 benötigt bzw. abgerufen werden würden. Frage 2: Werden die übrig gebliebenen Gelder in diesem Jahr für diese Förderung verwendet (bitte jeweilige Antwort begründen)? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141 .51-16/80 Dresden, ~ März2016 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Nein. Aufgrund der Jährlichkeit des Haushalts können veranschlagte Mittel grundsätzlich nur im entsprechenden Haushaltjahr ausgegeben werden. Frage 3: Wie viele Personen und wie viele Projekte wurden seit 2013 bis 2016 durch dieses Förderprogramm gefördert (bitte für die Landkreise und Kreisfreien Städte aufschlüsseln)? Frage 4: Wie viel Förderung erhielten die jeweiligen Landkreise und Kreisfreien Städte durch dieses Landesförderprogramm seit 2013 bis 2016? Die Fragen 3 und 4 werden mit den folgenden Tabellen beantwortet. 2013 Landkreis geförderte Projekte begünstigte Personen Fördersumme LK Bautzen 457 1.489 499.720,00 Erzgebirgskreis 688 2.082 719.680,00 LK Leipzig 266 943 331.880,00 LK Meißen 303 1.063 367.840,00 LK Mittelsachsen 429 1.466 498.560,00 LK Görlitz 456 1.469 494.120,00 LK Nordsachsen 315 1.083 381.200,00 LK Sächs. Schweiz/ Osterzgebirge 298 979 333.400,00 Vogtlandkreis 306 1.032 356.720,00 LK Zwickau 428 1.540 535.800,00 Chemnitz Stadt 292 1.120 373.080,00 Dresden Stadt 386 1.896 621 .560,00 Leipzig Stadt 403 1.669 578.520,00 2014 Landkreis geförderte Projekte begünstigte Personen Fördersumme LK Bautzen 492 1.565 510.040,00 Erzgebirgskreis 716 2.181 718.600,00 LK Leipzig 283 1.041 345.600,00 LK Meißen 331 1.129 370.560,00 LK Mittelsachsen 475 1.609 513.760,00 LK Görlitz 514 1.595 500.900,00 LK Nordsachsen 348 1.179 391.840,00 LK Sächs. Schweiz/ Osterzgebirge 322 1.004 318.160,00 Vogtlandkreis 344 1.117 363.800,00 LKZwickau 459 1.637 539.400,00 Chemnitz Stadt 309 1.195 381.000,00 Dresden Stadt 429 1.999 631.000,00 Leipzig Stadt 454 1.997 654.940,00 Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN 2015 Landkreis LK Bautzen Erzgebirgskreis LK Leipzig LK Meißen LK Mittelsachsen LK Görlitz LK Nordsachsen LK Sächs. Schweiz/ Osterzgebirge Vogtlandkreis LK Zwickau Chemnitz Stadt Dresden Stadt Leipzig Stadt geförderte Projekte 524 719 293 339 483 515 334 327 352 471 319 448 452 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ begünstigte Personen Fördersumme 1.690 572.360,00 2.190 754.800,00 1.044 367.440,00 1.158 386.880,00 1.589 535.720,00 1.593 520.920,00 1.137 399.440,00 1.068 355.560,00 1.141 392.960,00 1.641 569.200,00 1.210 406.360 00 2.031 662.280,00 2.036 705.920,00 Für das Jahr 2016 liegen noch keine Angaben vor. Frage 5: Wie wird das heute im Plenum angekündigte Sonderprogramm für Flüchtlingsinitiativen ausgestaltet? Es wird auf die Medieninformation des SMS vom 04.03.2016 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-03-04T14:30:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes