Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4166 Thema: Finanzielle Unterstützung aus dem Programm „Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany“ (REAG) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen erhielten Asylbewerber in Sachsen Fördermittel aus dem oben genannten Programm? Bei dem Programm REAG/GARP handelt es sich um ein Projekt zur bundesweiten finanziellen Unterstützung freiwilliger Rückkehrer und Rückkehrerinnen . Es wird von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) im Auftrag des Bundes und der Länder organisiert und in Zusammenarbeit mit kommunalen Behörden, den Wohlfahrtsverbänden, Beratungsstellen und UNHCR durchgeführt. Die Bewilligung von Anträgen auf entsprechende Rückkehrmittel aus diesem Programm erfolgt vom Projektträger (IOM). Im Zeitraum Januar 2014 bis einschließlich Januar 2016 wurden für Sachsen insgesamt 1.308 freiwillige Ausreisen entsprechend bewilligt. Frage 2: Ist der Staatsregierung bekannt, zu welchem Anteil das Programm vom Bundesministerium des Innern kofinanziert wird? Das REAG/GARP-Programm wird jeweils zur Hälfte vom Bund und den Ländern finanziert. Der jeweilige Länderanteil wird anteilmäßig gemäß dem Königsteiner Schlüssel errechnet. Die Finanzierung dieses Rückkehrprojektes wird jährlich zwischen Bund, Ländern und IOM unter Berücksichtigung der zu erwartenden Anzahl der freiwilligen Rückkehrer abgestimmt. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/8064 Dresden, 1. März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄC1-ISE1N Frage 3: Zu welchem Anteil wird das Programm von der Europäischen Union finanziert? Hinsichtlich der Finanzierung des Projektes wird auf die Antwort auf die Frage 2 verwiesen . Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Anteilfinanzierung (max. 75 %) aus EU-Mitteln im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF). Seitens des Projektträges (IOM) ist beabsichtigt, einen entsprechenden EU- Kofinanzierungsantrag für das Förderjahr 2016/2017 zu stellen. Frage 4: In welcher Höhe wurden Fördermittel für das Programm durch Bund und Länder für freiwillige Heimkehrer aus Sachsen bereitgestellt? Die Kosten der für den Freistaat Sachsen bewilligten Fälle werden jeweils zur Hälfte vom Bund und vom Freistaat Sachsen getragen (s. hierzu Antwort auf die Frage 2). Insbesondere für Ausgaben nach dem REAG/GARP-Programm sind im Staatshaushaltsplan für den Doppelhaushalt 2015/2016 bei Kapitel 0304 (Landesdirektion), Titel 535 52 (Rückführungshilfen) jeweils 60.000 veranschlagt. Zu den konkreten Ausgaben des Bundes liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Ist eine Aufstockung der Mittel beziehungsweise Zusatzförderung durch den Freistaat Sachsen geplant und falls nein, weshalb nicht? Über pelhc i,sine/fufstockung der Mitte! ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Dop- Mshqrtt 2017/2018 zu entscheiden. Mit frjsurydlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 6_4166_rs SB2-6PS-Biz16030114061 2016-03-02T09:05:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes