STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4168 Thema: Pestizide, insbesondere Glyphosat, im sächsischen Weinbau Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Pestizidwirkstoffe sind für den Weinbau in Sachsen zugelassen? (Bitte um Unterteilung in Insektizide, Herbizide, Fungizide, ... ) Pflanzenschutzmittelzulassungen gelten deutschlandweit, länderspezifische Regelungen gibt es generell nicht. Alle aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind unter dem Link: http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittei/01_Aufgaben/02_Zulass ungPSM/01_ZugeiPSM/01_0nlineDatenbank/psm_onlineDB_node.html einsehbar, einschließlich der Anwendungen im Weinbau. Frage 2: Seit wann wird Glyphosat/AMPA von der sächsischen Lebensmittelüberwachung analysiert? Frage 3: Wenn die Verbindung nicht analysiert wird, ab wann soll das geschehen? Frage 4: Welche Rückstandshöchstmengen gelten für Glyphosat und AMPA für Flaschenwein/Fasswein? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 - 4: Von der sächsischen Lebensmittelüberwachung werden seit dem Jahr 2003 Lebensmittel auf Glyphosatrückstände untersucht. AMPA wird routinemäßig nicht erfasst, da die gesetzliche Rückstandsdefinition für Glyphosat in Lebensmitteln dieses Abbauprodukt nicht einschließt. Ein spezifischer gesetzli- Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141.51-16/87 Dresden, r-März 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ eher Rückstands-Höchstgehalt für Glyphosat in Flaschenwein/Fasswein ist nicht festgelegt . ln der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ist ein Höchstgehalt für Glyphosat in Keltertrauben in Höhe von 0,5 mg/kg geregelt; dieser gilt für das verarbeitete Erzeugnis Wein, wobei die durch die Verarbeitung und/oder das Mischen bewirkten Veränderungen der Pestizidgehalte zu berücksichtigen sind. Mit freundlichen Grüßen ~.,~.l ___ Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-03-08T15:12:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes