STAATSMìNìSTERIUI\4 FÜR UN4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom L Februar2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5097 Dresden, 01, Ol. 1O /5 l5 SAcHSIScHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 614170 Thema: Baumfällungen an der Waldstraße in Pulsnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lm Rahmen einer geplanten Straßenerneuerung wurden auf der Waldstraße in Pulsnitz scheinbar wahllos Bäume beseitigt. Diese Straße wird oft von Pulsnitzern , von Gästen und von Patienten der Kliniken genutzt, um zur Erholung in die Hufe zu gelangen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: lst es geplant, das Rondell im Zuge des Ausbaues zu beseitigen oder ist es geplant das Rondell erneut zu bepflanzen? Das Rondell (Kreuzungsbereich WaldstraßelZur Hufe) wird im Rahmen des Straßenbaus ersatzlos zurückgebaut. Frage 2: Wer sind die Grundstückseigent[imer der Flurstücke an der Straße, durch wen wurden die Fällungen beauftragt und durch wen wurden diese gestattet? Die fünf gefällten Bäume befanden sich alle auf dem Straßenflurstück 134312. Grundstückseigentümer des Flurstücks ist der Landkreis Bautzen. Die Fällungen wurden im Vorfeld der laufenden Planungen mit Fällgenehmigung der Stadt Pulsnitz vom 3. Dezember 2015 genehmigt. Die untere Naturschutzbehörde hatte unter Berücksichtigung des entsprechenden Ersatzes zugestimmt. Die Leistungen wurden vom Landkreis Bautzen beauftragt und am 22. und 23. Januar 2016 außerhalb der Vegetationsperiode ausgeführt. Tag der I I Deutschen Einhe¡t I t ,t¡ tl¡¡ Freisteet '¡ or.-03. Sachsenro.zor6 - Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fi¡r lJmwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am K0nigsufer. Für alle Besucherparkplälze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowig für vêrschlùsselte elektronische DokumentêSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Auch auf benachbarten Grundstücken wurden Bäume gefällt, die scheinbar nichts mit dem Straßenausbau zu tun haben. Welchen Grund hatten diese Fällungen und durch wen wurden diese ausgefi ¡hrt? Die Baumfällungen am Rand des angrenzenden privaten Flurstücks 32111 waren aufgrund des Neubaus einer Stützmauer für die Einordnung von Parkstellflächen in diesem Bereich notwendig. Die Fällgenehmigung erteilte die Stadt Pulsnitz am 3. Dezember 2015. Ausgeführt wurden die Arbeiten als Bestandteil der unter Frage 2 genannten Beauftragung. Die Fällung von drei Bäumen am Rand des angrenzenden privaten Flurstücks 32112 bedurfte wegen der Regelungen der bauplanungsrechtlichen Ergänzungssatzung der Stadt Pulsnitz vom 19. Oktober 2012 keiner weiteren Genehmigung. Entsprechend dieser Satzung gibt es für Bäume, deren Fällung aufgrund von lnstandsetzungsmaßnahmen beziehungsweise Arbeiten zur Verkehrssicherungspflicht notwendig ist, keine Erhaltungspflicht. Die Fällarbeiten waren ebenfalls Bestandteil des unter Frage 2 genannten Auftrags. Frage 4: Nach welchen Kriterien wurden die Auswahl an zu fällenden Bäumen von wem getroffen? Der vom Jahr 2012 bis zum Jahr 2015 laufende Planungsprozess beinhaltete Variantenuntersuchungen und Abstimmungen des beauftragten Planungsbüros mit den zuständigen Fachämtern des Landratsamtes Bautzen sowie der Stadtverwaltung Pulsnitz. Dabei wurde der weitgehende Erhalt der vorhandenen Bäume als ein wichtiger Aspekt in der Planung berücksichtigt. Als Ergebnis des Abwägungsprozesses wurde letztlich eine Variante gewählt, welche die herzustellende Verkehrssicherheit in diesem Ausbauabschnitt gewährleistet und Verbesserungen der gegenwärtigen unzureichenden Querschnittsabmessung nach dem gültigen Vorschriftenwerk beinhaltet. Dabei ist vordergründig die Schaffung eines durchgängigen Gehweges bei Gewährleistung eines Begegnungsfalls PKWPKW, ohne lnanspruchnahme des Gehwegbereiches selbst, zu benennen. Die gewählten Parameter und Querschnittsaufteilungen sind absolute Mindestanforderungen, um sowohl den vorhandenen Baumbestand wie auch Eingriffe in private Flurstücksbereiche auf ein Minimum zu beschränken, wie auch die notwendigen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Für den Begegnungsfall LKWPKW und LKWLKW hat das zur Folge, dass planungsseitig eine abschnittsweise Mitbenutzung des Gehweges durch ein Fahrzeug berücksichtigt werden musste. Aufgrund des geringen Anteils an Schwerverkehr ist diese Lösung ausnahmsweise möglich. Zusätzlich wurden mehrere Einengungen geplant, um den Eingriff in den Baumbestand zu minimieren. Schlussendlich lag die Auswahl der zu fällenden Bäume beim Landkreis Bautzen als zuständiger Straßenbaulastträger der K 9244. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Frage 5: Welche Kosten entstanden jeweils für die Fällungen, Baumpflegearbeiten und Beseitigung und wer trägt diese? Die Kosten in Höhe von 8.514 Euro (brutto) werden vom Landkreis Bautzen getragen Die Ausgaben fließen in die bevorstehende Baumaßnahme ein. Mit freundlichen Grüßen lUiÄëiisulr \-. k. Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2016-03-02T09:07:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes