Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4182 Thema: Förderrichtlinie zur Begründung von Belegungsrechten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 05.10.2015 verabschiedete das sächsische Regierungskabinett eine neue Richtlinie zur Begründung von Belegungsrechten. Mit 4,9 Millionen Euro sollen Landkreise und Kreisfreie Städte durch das Land bei der Schaffung von Wohnraum für Geflüchtete unterstützt werden. Die Fördermittel sollen für den Erwerb von Belegungsrechten an leerstehenden Wohnungen verwendet werden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe bezogen Landkreise und Kreisfreie Städte Zuwendungen aus der Förderrichtlinie? (bitte einzeln aufschlüsseln) Die Zuwendungen wurden mit folgenden Beträgen bewilligt: Chemnitz, Stadt 307.000 € Dresden, Stadt 701.000 € Leipzig, Stadt 631.000 € Erzgebirgskreis 328.000 € Landkreis Mittelsachsen 362.000 € Vogtlandkreis 267.000 € Landkreis Zwickau 400.000 € Landkreis Bautzen 407.000 € Landkreis Görlitz 286.000 € Landkreis Meißen 301.000 € Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 286.000 € Landkreis Leipzig 341.000 € Landkreis Nordsachsen 283.000 € Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 54-0141.51/8068 Dresden, 27. Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STTU1V! DES 1NNBRN Freistaat SACtiSETN Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Erwerb von wie vielen Belegungsrechten durch die Landkreise und Kreisfreien Städte? (bitte einzeln auflisten nach Landkreis/Kreisfreier Stadt, Vermieterln, Größe der Wohnung) Die Bewilligungen erfolgten kurzfristig mit Bescheid vom 29. Oktober 2015. Die Kreisfreien Städte und Landkreise sind seitdem mit der Akquise von leerstehenden Wohnungen und der rechtlichen sowie organisationstechnischen Umsetzung der Richtlinie befasst/Aufgrund der Kürze der Zeit liegen dem Staatsministerium des Innern detaillierte Erkenntnisse noch nicht vor. Aussagekräftige Ergebnisse zur Umsetzung der Fördeijhchjitlnie werden den Verwendungsnachweisen zu entnehmen sein, die bis zum 30. Ji^hi y>16 vorzulegen sind. Mit fr^unfdlichen Grüßen MaYkus Ulbi Seite 2 von 2 6_4182_rs SB2-6PS-Biz16022910531 2016-03-01T07:54:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes