Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4183 Thema: Nachfrage zu Drs 6/3658 - Brandanschlag auf ein Wohnprojekt in Dresden-Pieschen am 24. Dezember 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Kleinen Anfrage Drs 6/3658 wird die polizeiliche Sicht bekräftigt , dass es sich beim Brand in einem Wohnprojekt in der Robert- Matzke-Straße in Dresden-Pieschen um einen Fall von ‚fahrlässiger Brandstiftung‘ handeln würde. Diese Sicht kollidiert mit den Aussagen der HausbewohnerInnen. Aus deren Sicht hat keine ordentliche Spurensicherung stattgefunden, die einen Einbruch ins Haus über ein zerstörtes Fenster im Erdgeschoss widerlegen würden. In Antwort auf die Kleine Anfrage wurden zudem einzelne Fragen nicht beantwortet.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann war der Brandursachenermittler am Tatort und welche Aussagen trifft das Brandgutachten zur Entstehung des Brandes in den Kellerräumen ? Frage 2: Welche Spuren bzw. welche nicht vorhandenen Spuren brachten die Polizei konkret zu ihrer Arbeitshypothese, es habe kein Einstieg in das Haus stattgefunden? Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/96 Dresden, 8. März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche weiteren Ermittlungen (z. B. Zeuglnnenvernehmungen, Spurensicherungen ) wurden und werden wann neben den in Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs 6/3658 erwähnten vorgenommen? Frage 4: Wie gestaltete sich die "Inaugenscheinnahme" des Ereignisortes durch das OAZ am 28. Dezember 2015 genau? Frage 5: Welche Erkenntnisse liegen der Einschätzung zugrunde, dass es sich nicht um einen Brandanschlag und eine politische Tatmotivation handelte und wer hat diese Einschätzung getroffen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Nach den unmittelbar nach dem Ereignis durch die Polizeidirektion Dresden eingeleiteten Maßnahmen (vgl. zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3658) erfolgte am 19. Januar 2016 nochmals eine Untersuchung des Ereignisortes durch einen Brandsachverständigen des LKA Sachsen. Zudem nahm das OAZ eine Inaugenscheinnahme des Ereignisortes am 28. Dezember 2015 vor. Eine abschließende Bewertung der Brandursache, des Ereignishergangs und einer möglichen politischen Motivation stehen noch aus. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Im VMbiter^n wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr 6/30^8 verwiesen. Mit freurfidlichen Grüßen rkus Uibig Seite 2 von 2 6_4183_rs SB2-6PS-Biz16030814140 2016-03-08T15:14:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes