Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4193 Thema: „Leipziger Bürgerwehr“ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Leipziger Volkszeitung vom 23. Januar 2016 ist zu lesen: ‚Anfang Februar will eine selbst ernannte ‚Leipziger Bürgerwehr‘ erstmals in der Messestadt auf Streife gehen. Die Mitglieder sammeln derzeit Spenden für unter anderem Schlaghandschuhe und Schutzwesten. Die Polizei appelliert eindringlich, das Vorhaben aufzugeben. […] Die Polizei ist gewarnt, hofft trotzdem, dass die Gruppe ihr Vorhaben von sich aus aufgeben wird. Anderenfalls sei das zuständige Polizeirevier in Leipzig-Nord aber informiert, sagte Loepki. Anfang Februar werden die Beamten kontrollieren, ob die Bürgerwehr tatsächlich auf Streife geht und dies gegebenenfalls unterbinden.‘ (LVZ vom 23.01.2016, Seite 1 und Seite 15)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „rechtsextrem “. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Sächsischen Staatsregierung über die im Artikel der LVZ genannte „Leipziger Bürgerwehr“ und deren Tätigkeiten vor? Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9601 Dresden, 1. März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 3 Frage 2: Bestanden oder bestehen Kontakte zwischen Dienststellen oder Beamten der sächsischen Polizei und der im Artikel der LVZ genannten „Leipziger Bürgerwehr “? (Bitte mit Angabe der Art und Anzahl des Kontaktes!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Am 20. Januar 2016 wurde der Polizeidirektion Leipzig die „Leipziger Bürgerwehr“ bzw. deren Facebookauftritt durch Hinweis des Social-Media-Teams der Polizei Sachsen bekannt. Der Betreiber der Seite hatte per „Like-Funktion“ die Seite der Polizei Sachsen markiert und so auf sich aufmerksam gemacht. Aus dem Facebookauftritt der „Leipziger Bürgerwehr“ ergab sich unzweifelhaft, dass um Unterstützung aus der Bevölkerung – hier insbesondere materieller, logistischer und personeller Natur – gebeten wurde und es beabsichtigt war, ab dem 1. Februar 2016 innerhalb des Stadtgebietes Patrouille zu laufen. Diesbezüglich wurden andere Facebooknutzer ferner aufgefordert, für das Stadtgebiet konkrete Örtlichkeiten zu benennen, an welchen sich die Streifengänge der Bürgerwehr zur Erhöhung der Sicherheit besonders sinnvoll gestalten würden . Offenbar aufgrund logistischer Schwierigkeiten wurde der Beginn der eigentlichen Tätigkeit der Bürgerwehr – wiederum per Facebook-Post – in der Folge auf den 15. Februar 2016 vertagt. Zudem lässt sich aus dem Facebookauftritt schlussfolgern, dass das Bestreben besteht, die „Leipziger Bürgerwehr“ in das Vereinsregister eintragen zu lassen. Am 21. Januar 2016 veranlasste die Polizeidirektion Leipzig über das Social-Media- Team der Polizei Sachsen einen Post auf der Facebookseite der „Leipziger Bürgerwehr “ (siehe Anlage Screenshot). Ebenfalls am 21. Januar 2016 wurde durch Beamte des Polizeireviers Leipzig-Nord ein im Impressum der Facebook-Seite ausgewiesener Leipziger aufgesucht, welcher als Initiator der „Leipziger Bürgerwehr“ gilt. Mit jenem erfolgte ein Gespräch im Sinne einer Gefährderansprache. Er wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Polizei nicht mit der „Leipziger Bürgerwehr“ kooperieren werde, sie nicht akzeptiert oder toleriert. Im Weiteren wird auf die Antwort auf die Frage 5 verwiesen . Über diese Kontakte hinaus wurde die „Leipziger Bürgerwehr“ zudem in indirekter Form im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Polizeidirektion Leipzig angesprochen. Hier kam es zu zahlreichen Anfragen und Interviewbitten durch Medienvertreter, welche erfüllt wurden und innerhalb derer der ablehnende Standpunkt der Polizeidirektion Leipzig wiederholt argumentativ dargelegt werden konnte. Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Sächsischen Staatsregierung über die Teilnahme , Unterstützung und Mitgliedschaft von als rechtsextrem eingeschätzten Personen in der „Leipziger Bürgerwehr“ vor? Frage 4: Liegen der Sächsische Staatsregierung Informationen über Straftaten im Zusammenhang mit der „Leipziger Bürgerwehr“ vor? STAATSM1N1STER1UM T^c INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Dazu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Umfasst das Verständnis der Sächsischen Staatsregierung zu Bürgerwehren gemäß der Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs. 6/971 auch die "Leipziger Bürg^wehr" und warum bzw. ggf. warum nicht? Es v\^d a^f die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. $/97Vverwiesen. Il Mit fteu/idlichen Grüßen Mai us Ulbi«! Anlage Seite 3 von 3 6_4193_rs SB2-6PS-Biz16030114070 6_4193_Anlage 2016-03-02T09:06:28+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes