2014/35169 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/42 Thema: ETU GmbH, Altbernsdorf: Klagen des Landkreises Görlitz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Klagen hat der Landkreis Görlitz aufgrund welcher Sachverhalte seit dem Jahr 2008 gegen die ETU GmbH bei welchen Gerichten eingereicht? Frage 2: Wie ist der jeweils aktuelle Verfahrensstand? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Landkreis Görlitz hat gegen die ETU GmbH keine Klagen eingereicht. Frage 3: Welche sonstigen Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2008 durch welche Behörden aufgrund welcher Vorkommnisse gegen die ETU GmbH eingeleitet? Frage 4: Wie ist der jeweilige Verfahrensstand? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Zur Beantwortung wird auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung zur Kleinen Anfrage Drucksache 5/9852 vom 24. August 2012 und auf die Ausführungen zur ETU GmbH im Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses der Drucksache 5/14441 verwiesen. Vom Landratsamt Görlitz wurden darüber hinaus folgende Informationen gegeben: Seite 1 von 3 Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 8. Oktober 2014 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4718 Dresden, Jetzt 0 schalten Energieeffizienz in Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbi ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8,13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2014/35169 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEIN Mit Bescheid vom 13. Juni 2012 wurde die sofortige Vollziehbarkeit der Anordnung vom 27. Mai 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. April 2012 angeordnet und Ersatzvornahme angedroht. Die gegen die Anordnung erhobene Klage ist noch anhängig. Die Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehbarkeit wurde im Jahr 2012 vom Verwaltungsgericht Dresden bestätigt, eine hiergegen gerichtete Beschwerde der ETU GmbH zurückgenommen. Ohne jede Vorankündigung zum Beginn der ordnungsgemäßen Entsorgung der Filterstäube teilte die damalige Geschäftsführerin der ETU GmbH am 28. August 2012 dem Landratsamt Görlitz per E-Mail mit, dass „die ordnungsgemäße Abholung der Fässer bei der ETU GmbH vollständig abgeschlossen ist und die Stäube in die dafür zugelassene Produktion zurückgeführt wurden.“ Die am 29. August 2012 anberaumte Ersatzvornahme wurde nach Feststellung vor Ort, dass die Abfälle nicht mehr in der Anlage waren, eingestellt. Das eingeleitete Strafverfahren ist noch nicht abgeschlossen (siehe Antwort zu Frage 5). Zwischenzeitlich wurde das Unternehmen zu einer Untersagung wegen Unzuverlässigkeit des Betreibers einer Anlage gemäß § 20 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz angehört. Es wurde ein Wechsel in der Geschäftsführung vorgenommen. Daher war das Verfahren einzustellen. Die wegen Vorbereitung der Entsorgung in Ersatzvornahme angefallenen Kosten wurden mit Leistungsbescheid gegenüber der ETU GmbH geltend gemacht. Hierzu ist ein Widerspruchsverfahren noch anhängig. Frage 5: Aufgrund welcher Sachverhalte und mit welchem Ergebnis wurden seit 2008 strafrechtliche Ermittlungen gegen die ETU GmbH geführt? Strafverfahren, Az. 330 Js 12606/12: Im Strafverfahren 330 Js 12606/12 wurde gegen eine ehemalige Geschäftsführerin der ETU GmbH Anklage beim Amtsgericht Görlitz wegen vorsätzlichen gefährlichen Umgangs mit Abfällen erhoben. Der Angeklagten wurde vorgeworfen, am 3. und 4. März 2009 leicht- und unter bestimmten Bedingungen hochentzündliche magnesium-und aluminiumhaltige Filterstäube in der Absicht, diese als Abfall zu entsorgen, angenommen zu haben. Nachdem die Angeklagte bemerkt habe, dass eine ordnungsgemäße Entsorgung auf dem Gelände der ETU GmbH mit den dort zur Verfügung stehenden Methoden nicht möglich gewesen sei, habe sie die Abfälle zunächst unbehandelt auf dem Gelände der ETU GmbH belassen. Um die Abfälle schließlich einer ordnungsgemäßen Entsorgung und dem Zugriff des Umweltamtes zu entziehen, habe sie den Abtransport der mit den Filterstäuben gefüllten Fässer am 1. August 2012 an einen anderen Ort veranlasst. Dabei habe sie die Fässer sowohl gegenüber der Spedition, als auch gegenüber der lagernden Firma falsch deklariert, obwohl sie gewusst habe, dass es sich bei den Fässern um gefährlichen Abfall gehandelt hat. Außerdem sei ihr bewusst gewesen, dass der Ort, zu dem die Fässer verbracht wurden, für die Lagerung von Abfällen dieser Art nicht geeignet und die erforderliche Zulassung für die Lagerung nicht vorhanden gewesen ist. Die Angeklagte wurde erstinstanzlich freigesprochen. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Görlitz Berufung ein. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Ermittlungsverfahren, Az. 310 Js 17825/14: Die Staatsanwaltschaft hat zudem ein Ermittlungsverfahren gegen zwei weitere Beschuldigte wegen des Verdachts der Bodenverunreinigung, des unerlaubten Umgangs mit Abfällen sowie des unerlaubten Betreibens einer Anlage bzw. Beihilfe zum unerlaubten Betreiben einer Anlage eingeleitet. Anfang 2014 sollen von der ETU GmbH gelieferte Abfälle zum Verfüllen eines Teils einer ehemaligen Tongrube genutzt worden sein. Diese Abfälle bzw. Teile der Abfälle sollen genehmigte Grenzwerte deutlich überschritten haben. Das Ermittlungsverfahren dauert noch an. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3