STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50*60/420/2 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/420 Thema: Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Nimmt Sachsen an einem Länderprojekt zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD-Länderprojekt) teil bzw. ist eine solche Beteiligung geplant? Der Freistaat Sachsen nimmt an dem Länderprojekt nicht teil. Eine Beteiligung ist nicht geplant. Frage 2: Wenn nein, warum nicht? Durch die Sächsische Staatsregierung wurden die für eine chancengerechte Bildung notwendigen Rahmenbedingungen und Regelungen geschaffen. Dazu gehört z. B. das Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache als reguläres Unterrichtsfach, das nach einem wissenschaftlich erprobten Lehrplan durch ausgebildete Fachlehrer unterrichtet wird. Durch dieses Fach wird die erforderliche bildungssprachliche Kompetenz in der deutschen Sprache abgesichert, die für einen erfolgreichen Schulabschluss notwendig ist, da der Schüler mit Migrationshintergrund die gleiche Abschlussprüfung im Fach Deutsch ablegt wie jeder andere Schüler auch. Es gibt daher im Freistaat Sachsen keinen sachgerechten Grund und keine Notwendigkeit für eine Teilnahme. Frage 3: Inwieweit ist die Sächsische Konzeption zur Integration mit Migranten, insbesondere die Etappen der Integration/Deutsch als Zweitsprache (DaZ), mit dem DSD kompatibel, das seinerseits den Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) entspricht? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk,sacbsen.de Seite 1 von 2 Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,7,8 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten ist ein klar strukturiertes Handlungskonzept für alle Schularten und ist mit dem DSD nicht kompatibel. Dies gilt gleichermaßen für das Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache, das die deutsche Sprache in einer deutschsprachigen Umgebung vermittelt. Das Deutsche Sprachdiplom ist ein anerkanntes Instrument zur Zertifizierung von sprachlichen Kompetenzen in Deutsch, wenn man Deutsch als Fremdsprache im Ausland erwirbt. Frage 4: Welche Möglichkeiten zur Zertifizierung ihrer (deutschen) Sprachkennt-nisse haben Schülerinnen und Schüler (mit Migrationshintergrund) in Sachsen? Eine zusätzliche Zertifizierung ist nicht sinnvoll, da die Benotung im Fach Deutsch erfolgt und der deutsche Schulabschluss eine höhere Sprachkompetenz dokumentiert. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2