STAATS1VI1M1STER1UM DES 1NNEKN Freistaat SÄCHSE1N DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9606 Dresden.^ März 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4203 Thema: Einsatzstunden der Bereitschaftspolizei in Sachsen Nachfrage zu Drs.: 6/3826 und 6/3827 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ab welchem Zeitpunkt eines Diensttages beginnt die Erfassung der Dienstzeit als "Einsatzzeit"? Gilt die Einsatzzeit von Dienstbeginn an, ab Abfahrt aus der Polizeiliegenschaft oder ab Meldung am Einsatzort ? Die Einsatzzeit beginnt ab dem Zeitpunkt der direkten Unterstellung bei der einsatzführenden Dienststelle. Frage 2: Wie wird die Vorbereitung und Nachbereitung auf einen Einsatz zeitlich erfasst? Z. B. die Vorbesprechungen am Dienstort, das Verladen von IV^iterial, aber auch das Fertigen von IVO Vorgängen/Anzeigen, die aus d/^m Einsatz resultieren? Dieni L richtungen werden im IT-Verfahren DPNA als Dienstzeit erfasst. Mit fr^uridlichen Grüßen ^ Markus Ulbig^ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.s{ni.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. 2016-03-07T15:34:03+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes