SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4205 Thema: Bauunterhalt für Gebäude der TU Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Sächsische Rechnungshof (SRH) hat in seinem Beitrag Nr. 23 zum Jahresbericht 2015 vom 31. August 2015 zum Thema ,Investitionen an der Technischen Universität Dresden' auf Seite 173 einen Sanierungsbedarf von bis zu 500 Mio. Euro festgestellt. Die Berechnungen des SRH ergaben Bauunterhaltsbedarfe für die TU Dresden zwischen 16,2 und 24,2 Mio. Euro pro Jahr. Im Haushaltsplan 2015/2016 wurden die für den Bauunterhalt der Gebäude der TU Dresden in den Jahren 2015 und 2016 gegenüber dem Haushaltsansatz im Jahr 2014 auf 7 Mio. Euro erhöht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe liegt nach Einschätzung der Staatsregierung ein Sanierungsbedarf bei den Grundstücken und baulichen Anlagen der TU Dresden vor? S SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-8 2000/1 /1 5/74- 2016/7407 Dresden, '::/- . März 2016 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Der Begriff „Sanierungsbedarf' umfasst einerseits Bauinvestitionen in Form von Sanierungen und andererseits den Bauunterhalt. Der Sanierungsbedarf wurde letztmals im Jahr 2013, bezogen auf eine vorhandene Brutto-Grundfläche (BGF)* in Höhe von 511.581 m2 , kalkulatorisch mit 402,8 Mio. € ermittelt. Eine neue Ermittlung auf Grundlage der Datenbasis von 2015 ist im Jahr 2016 vorgesehen. * Die Brutto-Grundfläche (BGF) ist die Summe aller Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes. Frage 2: Wie plant die Staatsregierung den Sanierungsbedarf bei den Grundstücken und baulichen Anlagen der TU Dresden abzubauen? Konkrete Investitionsentscheidungen werden insbesondere im Hinblick auf eine zukunftsorientierte Bedarfsentwicklung der Hochschule getroffen. Grundlage und Voraussetzung für eine Instandhaltungs- und Investitionsplanung ist die bauliche Entwicklungsplanung , um „verlorene Investitionen" auszuschließen. Diese Entwicklungsplanung wurde für die TU Dresden letztmals 2014 erstellt und enthält eine Flächenbedarfsprognose bis zum Jahr 2020. Auf dieser Grundlage werden Prioritäten, Zeitpläne und Finanzbedarfe ermittelt. Der Sanierungsbedarf wird also nicht allein durch Bauunterhalt, sondern mit Investitionen abgebaut. Frage 3: In welcher Höhe sind nach Schätzung der Staatsregierung jährliche Haushaltsmittel für den Bauunterhalt notwendig, um den derzeitigen Zustand der Grundstücke und baulichen Anlagen der TU Dresden aufrechtzuerhalten ? Bauunterhaltsmittel werden bezogen auf den Neubauwert der Gebäude ermittelt. Für die TU Dresden ergibt sich ein kalkulatorischer Richtwert von jährlich ca. 8,0 Mio. € Bauunterhalt. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S SACHsEN Dieser Ansatz ist rechnerisch um einen Anteil für die laufenden Investitionen an Gebäuden zu reduzieren, sodass die veranschlagten Haushaltsansätze von 7,0 Mio. € realistisch sind. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-03-07T14:45:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes