STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4210 Thema: Bewirtschaftung der landeseigenen Schwimm- und Sprung halle Mainzer Straße in Leipzig durch die Universität Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Leipziger Schwimm- und Sprunghalle in der Mainzer Straße ist eine Liegenschaft des Freistaates Sachsen. Sie gehört zum Campus der Universität Leipzig und wird von der Universität betrieben und bewirtschaftet. Zur Deckung von Betriebs-, Personal- und Sachkosten erhebt die Universi tät Gebühren bei externen, außeruniversitären Nutzern." Frage 1: Auf welcher vertraglichen Grundlage überlässt der Freistaat Sachsen die landeseigene Liegenschaft Schwimm- und Sprunghalle Mainzer Straße in Leipzig der Universität Leipzig zur Bewirtschaftung? Der Freistaat Sachsen schließt mit der Universität Leipzig eine Verwaltungs vereinbarung zur Vermietung von universitär genutzten landeseigenen Sport stätten ab. Frage 2: Warum bewirtschaftet der Freistaat Sachsen die landeseigene Schwimm- und Sprunghalle durch den Staatsbetrieb Sächsisches Im mobilien- und Baumanagement (SIB) nicht selbst? Die landeseigene Schwimm- und Sprunghalle in der Mainzer Straße in Leipzig wird der Universität Leipzig unentgeltlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 11 Abs. 9 Satz 1 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) zur Verfügung gestellt. Dem Staatsbetrieb Sächsisches Immo bilien- und Baumanagement (SIB) obliegt weiterhin die Verwaltung der lan deseigenen Liegenschaft gemäß Nr. 1.1 VwVzu § 64 SäHO. SIB bewirtschaf tet und betreibt diese Liegenschaft grundsätzlich im Rahmen seiner Zustän digkeiten im Sinne der RL Bau Sachsen und gemäß SächsHSFinVO mit Aus nahme der Vermietung der Sportstätten an Dritte. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/27-2016 Dresden, 0j März 2016 Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwksachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Vermietung von Sportstätten durch die Universität Leipzig ist als Spezialfall von den übrigen Vermietungen an Dritte abzugrenzen. Die Universität Leipzig hat diese Aufgabe bereits wahrgenommen und ist selbst maßgeblich in das Vermietungsgeschäft einge bunden. Sie erbringt dafür einen personellen und organisatorischen Leistungsanteil. Diese Leistungen sind Voraussetzungen für das Vermietungsgeschäft. Ein Großteil der Vermietungen erfolgt zudem an Kooperationspartner der Universität. Mit dieser Verfah rensweise kann der Abstimmungsaufwand zwischen Universität und Staatsbetrieb SIB minimiert werden. Frage 3: Auf welcher vertraglichen Grundlage erhebt die Universität Leipzig Ge bühren vom Olympiastützpunkt Leipzig (OSP L) für die Nutzung der Schwimmhalle durch die jeweiligen Bundesstützpunkte (BSP)? Frage 4: Seit wann geschieht dies? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Universität Leipzig erhebt die Gebühren auf Grundlage eines Genehmigungsschrei bens des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 15.04.1992. Die Mietent gelte richten sich dabei nach § 63 der Sächsischen Haushaltsordnung. Frage 5: Ist es richtig, dass der Freistaat Sachsen im Rahmen der Sportförderung dem OSP Leipzig jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung stellt, damit dieser u.a. die Gebühren für die Nutzung dieser landeseigenen Liegenschaft bezahlen kann? Dem Olympiastützpunkt Leipzig (OSP L) werden durch das Sächsische Staatsministe rium des Innern im Rahmen der Trainingsstättenförderung - als einen der Bausteine der jährlichen Förderung der Betriebs- und Unterhaltungsausgaben des OSP L - die not wendigen Haushaltsmittel zur Kofinanzierung der entsprechenden Bundesmittel zur Ver fügung gestellt. Konkret werden dabei die Ausgaben für den Leistungssport aus zweck gebundenen Bundesmitteln (80 Prozent) mit 20 Prozent Landesmitteln kofinanziert. Diese Haushaltsmittel nutzt der OSP L auch zum Begleichen der Gebühren für die Nut zung der Schwimm- und Sprunghalle in der Mainzer Straße in Leipzig. liehen Grüßen %^ Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2016-03-03T13:20:00+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes