Seite 1 von 3 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4213 Thema: Planung der Ortsumgehung Freiberg B 101 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem zeitlichen Horizont ist mit der Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme bzgl. der Ortsumgehung Freiberg B 101 zu rechnen und welchen Planungsstand hat das genannte Straßenbauprojekt in seinen einzelnen Abschnitten aktuell und für welche Abschnitte sind bereits welche Stellungnahmen mit welchem Inhalt im Rahmen der Planfeststellung eingegangen? Das Gesamtvorhaben „B 101/B 173 Ortsumgehung Freiberg“ ist unterteilt in einen westlichen Abschnitt, von der B 101 West bis zur B 101 Süd und in einen sich anschließenden östlichen Abschnitt, von der B 101 Süd bis zum Bauende an der B 173 Ost. Für den westlichen Abschnitt werden zurzeit die Tekturunterlagen für ein Planfeststellungsverfahren erstellt, im östlichen Abschnitt wurde das Planfeststellungsverfahren wieder aufgenommen. Die Landesdirektion Sachsen hat derzeit die überarbeiteten Planunterlagen für den Teil Ost ausgelegt. Zu den im Rahmen dieses laufenden Planfeststellungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen kann nur die Landesdirektion Sachsen als Trägerin des Verfahrens nach Abschluss der Auslegungsfrist Auskunft geben. Mit dem Bau von Infrastrukturmaßnahmen kann i.d.R. erst begonnen werden , wenn ein vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vorliegt und die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist. Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-4022/2/17 Dresden, 2. März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Seite 2 von 3 Frage 2: Welche Planungs- und Baukosten sind veranschlagt und wie sollen diese im Einzelnen finanziert werden? Die Baukosten der Ortsumgehung Freiberg werden nach gegenwärtigem Planungsstand mit ca. 95,6 Mio. € veranschlagt. Die Planungskosten werden ca. 10 % der Baukosten betragen. Die Finanzierung der Ortsumgehung soll im Wesentlichen durch den Bund erfolgen. Weiterhin beteiligt sind der Freistaat Sachsen, der Landkreis Mittelsachsen , die Stadt Freiberg sowie die Gemeinde Bobritzsch. Frage 3: Welches durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen wird für welches Prognosejahr auf der Ortsumgehung Freiberg prognostiziert und wann wurden die Prognosen erstellt und wurden sie bis zum Baustart gegebenenfalls an neue Entwicklungstendenzen angepasst? (Bitte geben Sie auch den Anteil des Schwerlastverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen an und erläutern Sie, welche Annahmen den Prognosen zugrunde liegen.) Für die Ortsumgehung Freiberg werden in der Landesverkehrsprognose 2025, erstellt 2012 im Rahmen der Aufstellung des Landesverkehrsplanes Sachsen 2025, folgende Verkehrsbelastungen für das Jahr 2025 dargestellt: B 101 West bis B 173 ca. 14.000 Kfz/24 h B 173 bis B 101 Süd ca. 18.500 Kfz/24 h B 101 Süd bis S 184 ca. 18.000 Kfz/24 h S 184 bis B 173 Ost ca. 13.500 Kfz/24 h Der berechnete Anteil des Schwerverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen beträgt für den westlichen Abschnitt der Ortsumgehung ca. 16 %, für den östlichen Abschnitt ca. 13 %. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Straßenverkehrszählung 2015, der Landesverkehrsprognose 2030 und der Verkehrsprognose des Bundes 2030 wird bis 2017 für die Ortsumgehung die Projektprognose für das Jahr 2030 erstellt werden. Frage 4: Welche alternativen Maßnahmen, wie die Begrenzung der Geschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt, Maßnahmen zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene, die Stärkung des innerstädtischen Umweltverbundes werden geprüft und welche Kosten werden für diese alternativen Maßnahmen veranschlagt und welche Aktivitäten seitens der Straßenbauverwaltung sind zur Reduzierung von Konflikten sowie zur Verbesserung der Verkehrssituation für den Kfz-, Fußgänger-, Radverkehr oder ÖPNV im Zuge der B 101 und 173 in der Ortslage Freiberg in den letzten Jahren erfolgt bzw. für die Zukunft geplant ? Die B 101/B 173 Ortsumgehung Freiberg ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes 2003 und ist für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Über die Einordnung in eine der Dringlichkeitsstufen entscheidet der Bund im Ergebnis eines umfassenden Bewertungsverfahrens. Der Bund prüft in seinem Bewertungsverfahren bauliche Alternativen, z. B. parallelverlaufende und damit möglicherweise konkurrie- STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN rende Vorhaben Straße - Schiene. Weitere alternative Maßnahmen, wie z. B. Ge¬ schwindigkeitsbeschränkungen, sind nicht Bestandteil des Bewertungsverfahrens. Mögliche Verbesserungen der Verkehrssituation in Freiberg werden von der Straßen¬ bauverwaltung in Zusammenarbeit mit der Stadt laufend geprüft. So erfolgte 2015 die Einrichtung einer zusätzlichen Fußgänger - Querungshilfe im Zuge der B 173 (Chem¬ nitzer Straße). Derzeit wird für die gleiche Straße die Anlage von Schutzstreifen für Radfahrer geprüft. Zur Verbesserung des Radverkehrs wurde 2015 eine Lichtsignalan¬ lage modernisiert und erweitert. Weiterhin erfolgte eine Überarbeitung der Koordinie¬ rung von drei lichtsignalgeregelten Knotenpunkten im Bereich B 101 - nördlicher Teil. In den Jahren 2014 bis Ende 2016 wurde bzw. wird die B 173 in Abschnitten erneuert (Gesamtlänge 1.370 m). Diese Fahrbahnerneuerungen sind mit den Versorgungsun¬ ternehmen koordiniert, so dass zumindest innerhalb der nächsten Jahre Verkehrs¬ raumeinschränkungen infolge von Leitungserneuerungen vermieden werden. Unabhängig von all diesen vorgenannten Maßnahmen bleibt der unmittelbare Innen¬ stadtbereich Freibergs Kreuzungspunkt zweier stark frequentierter Bundesstraßen (B 101 / B 173) mit Verbindungsfunktion aus dem Erzgebirge zur Bundesautobahn A4. Frage 5: Wie hoch sind die derzeitigen jährlichen Kosten für Betrieb, Wartung und Pflege (einschließlich der Unterhaltung der verkehrstechnischen Anlagen) der Verkehrsanlagen der B 101 und 173 in der Ortslage Frei¬ berg und in welcher Höhe werden jährliche Kosten für Betrieb, Wartung und Pflege (einschließlich der Unterhaltung der verkehrstechnischen Anlagen) der Verkehrsanlagen der dann heruntergestuften bisherigen Bundesstraßen Ortsdurchfahrt B 101 und 173 (Alttrasse) nach Fertig¬ stellung des derzeit geplanten Baus der sogenannten Ortsumgehung Freiberg entstehen? Nach Fertigstellung der Ortsumgehung zur Entlastung des Zentrums der Stadt sollen die jetzigen Bundesstraßen abgestuft werden. Die jährlichen Kosten für Betrieb, War¬ tung und Pflege (einschließlich der Unterhaltung der verkehrstechnischen Anlagen) betragen überschlägig 10.000 € pro km Bundesstraße. chen Grüßen Martin Dulrg Seite 3 von 3 2016-03-02T14:58:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes