STAÀTSI\4I NI STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÛR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Gfinther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 614214 Thema: Umsetzung von Ergebnissen der Analyse des ehrenamtlichen und privaten Naturschutzes in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lm Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft wurde in der Zeit von Ende 2009 bis Ende 201I die Studie >Analyse des ehrenamtlichen und privaten Naturschutzes in Sachsen( vom Leibnitz-lnstitut für ökologische Raumentwicklung (löR) in Dresden erstellt. Auf der Seite http ://www. umwelt.sachsen.de/umwelUdown load/Abschlussbericht Ehrenamt 01 0 I 2011 mit Anlaqen .pdf findet sich die Studie >rAnalyse des ehrenamtlichen und privaten Naturschutzes in Sachsen<<. Die Zusammenfassung der Ergebnisse findet man unter http:/lwww. bbno n I i n e. de/f i lead m i n/Staatl i c h e r N atu rs c h utz/E h re na mU Zusammenfassunq€tudie Ehrenamt.pdf. Zuvor (2009-20f 0) wurde für den mittleren Erzgebirgskreis eine aufden behördlich bestellten ehrenamtlichen Naturschutzdienst beschränkte Studie durch die Umweltservice GmbH Freiberg ,,Erfassung der Ressourcen und Bedürfnisse zur Profilierung des ehrenamtlichen Naturschutzes im ländlichen Erzgebirgsraum" erstellt. Fünf Jahre nach der Veröffentlichung der Ergebnisse stellt sich die Frage nach den inzwischen erzielten Umsetzungsschritten einzelner Aspekte anhand der Empfehlungen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: l5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1 I . Februar 201 6 Aktenzeichen (b¡tte bei Antwort angeben) z-0141.50t1915100 Dresden, - tJ, ltlì/-, 2u iri Deutschen I .T T Tag der Einhe¡ttttt of.-(o (o oôl Freistaat Sachsen or.-o3.ro.zor6 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fi¡r Umwelt und Landw¡rtschaft Arch¡vstraße I 01097 Dresden www.smul.sâchsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlin ¡en 3,6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplåtze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein zugang fúr elektron¡sch signierte sowie für vêrschlüsselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 5 STAATSN4INISTERIUM FÜR UMWELT UND tÀNDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage l: Welche Umsetzungsschritte wurden bezüglich der empfohlenen Überarbeitung der NaturschutzdienstVO unternommen oder geplant? (Bitte berichten über die Einführung einer Aufwandsentschädigung für Helfer im $ 6 der VO analog der Regelungen für die Beauftragten,die Schaffung einer Mitwirkungsmöglichkeit ab dem Alter vonl6 Jahren, die Verbindung der Bestellung der Naturschutzhelfer mit der Zuweisung einer (Betreuungs-)Aufgabe, insbesondere als Gebiets- oder Artbetreuer, die Anhebung der Aufwandsentschädigungen im SächRKG um l0 CenU km, die verpflichtende Bestellung eines Bezirksnaturschutzbeauftragten durch die Landesdirektion anhand der Änderung des SächsNatSchG durch die Änderung des $ 46 Abs. I S. 1, sowie die differenzierte Aufgabenzuweisung in SächsNatSchG, $ 46 Abs. 3 für Naturschutzbeauftragte und -helfer.) Es wird vermutet, dass sich die Frage auf den $ 43 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächNatSchG) beziehen soll. Die zusätzliche Einführung einer Aufwandsentschädigung für Helfer wurde bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Studie als finanziell nicht darstellbar erachtet und ist demzufolge nicht geplant. Die Schaffung einer Mitwirkungsmöglichkeit ab 16 Jahren ist vorgesehen, soll jedoch ohne die entsprechenden Polizeirechte realisiert werden. lm Zuge der Bestellung von Beauftragten und Helfern werden inhaltliche und räumliche Betreuungsaufgaben durch die jeweilige Bestellungsbehörde zugewiesen. Aus Sicht der Staatsregierung müssen dies nicht zwingend Aufgaben im Gebiets- und Artenschutz sein, da die Aufgabenzuweisung auch sehr von den lnteressen und Fähigkeiten der betroffenen Ehrenamtler abhängt. Demzufolge hat der Gesetzgeber bei der Novellierung des Naturschutzgesetzes auch eine differenzierte Aufgabenzuweisung zwischen Beauftragten und Helfern über die bereits bestehenden Unterschiede im $ 43 Absätze 2 und 3 SächsNatSchG hinaus für nicht notwendig erachtet. Aufgrund der Formulierung der betreffenden Teilfrage geht die Staatsregierung davon aus, dass sich die Teilfrage auf die Wegstreckenentschädigung nach $ 5 des Sächsischen Reisekostengesetzes (SächsRKG) bezieht. Nach $ 5 Absätze 1 bis 3 SächsRKG beträgt die Wegstreckenentschädigung abhängig vom jeweiligen Sachverhalt und vom Vorliegen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen 17 beziehungsweise 30 beziehungsweise 35 Cent für jeden gefahrenen Kilometer. Diese Sätze erhalten Dienstreisende des Freistaates Sachsen, die ihr privates Kraftfahrzeug im Rahmen von Dienstreisen einsetzen. Die Sätze der Wegstreckenentschädigung waren zulelzt durch $ 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen (SMF) zur Anpassung der in S 5 des SächsRKG festgesetzten Beträge der Wegstreckenentschädigung vom 3. Juli 2013 (SächsGVBl. S.566) mitWirkung vom 1. September 2013 erhöht worden. Damit ist seit der Erstellung der,,Ehrenamtsstudie" (Stand: 812011) die Wegstreckenentschädigung um zwei ($ 5 Absatz 1 SächsRKG) beziehungsweise fünf Cent für jeden gefahrenen Kilometer ($ 5 Absätze 2 und 3 SächsRKG) angehoben worden. Seite 2 von 5 STAÀTSMINISTERIUM FÜR UI4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Bei der Novellierung des Naturschutzgesetzes im Jahr 2013 hat der Gesetzgeber eine Verpflichtende Bestellung von Bezi rksnatursch utzbeauftragten nicht aufgenom men. Frage 2: Welche Umsetzungsschritte wurden bezüglich der lntensivierung der Pressearbeit fü r den Eh renamtl ichen Natursch utzdienst u nternommen oder geplant? (Bitte berichten über die Einrichtung eines elektronischen Newsletters nebst Verteiler für den Naturschutzdienst und die Schaffung einer Portalseite zum Ehrenamtlichen Naturschutzdienst im lnternet mit der Möglichkeit des Downloads von aktuellen lnformationen und der Möglichkeit sich mit anderen Ehrenamtlichen zu vernetzten) Nach Autfassung der Staatsregierung ist die Presse- und Medienarbeit für den Ehrenamtlichen Naturschutzdienst untrennbar mit der ehrenamtlichen Tätigkeit auch in Vereinigungen und Verbänden verknüpft, sodass lnformationsangebote möglichst für beide Adressatenkreise nutzbringend sein sollten. Dazu wird das regelmäßige lnformations- und Mitteilungsheft ,,Naturschutzarbeit in Sachsen" sowie das dem Heftjeweils beiliegende Mitteilungsblatt mit aktuellen News aktiv verschickt und steht zudem im lnternet zum Download zur Verfügung. Hinsichtlich der angefragten Portalseite wird auf die lnternetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (http://www.umwelt.sachsen.de/umwelVnatur/index. html) sowie aufdie Ehrenamtsseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales (http://www.ehrenamt.sachsen.de/18350.htm1) verwiesen. Durch die neu geschaffene ,,Augen-App" wird zudem auf Veranstaltungen von lnteresse für das Ehrenamt aufmerksam gemacht und zugleich weitere lnformationen zu Möglichkeiten des eigenen Engagements eröffnet. Die Modernisierung und kontinuierliche Fortentwicklung dieser Vernetzungsinstrumente steht gegenwärtig im Vordergrund der Aktivitäten der Staatsregierung. Ein zusätzlicher Newsletter ist daher gegenwärtig nicht vorgesehen. Frage 3: Welche Umsetzungsschritte wurden bezüglich der Erarbeitung von lnformationsmaterial über das Ehrenamt im Naturschutz unternommen oder geplant, insbesondere die Erarbeitung von lnformationsmaterial über den Naturschutzdienst speziell für Schulen? Auf Empfehlung der Studie wurde ein allgemeiner lnformationsflyer zum Naturschutzdienst entwickelt, der zwischenzeitlich in einer zweiten überarbeiteten Auflage vorliegt. Es ist eine rege Nachfrage zu verzeichnen. Der Flyer kann auch in Schulen verwendet werden. Zur lnformation jüngerer Leute (auch Schülern) sollen auch in Zukunft eher elektronische Medien, wie soziale Netzwerke und Apps für Smartphones, genutzt werden. ln diesem Zusammenhang wird auch auf die Beantwortung der Frage 5 der Drs. 6/1542 verwiesen. Weiterhin wurde seit Veröffentlichung der Studie regelmäßig durch unterschiedliche lnformationskarten in öffentlichen Räumen (Bibliotheken, Kinos, Freizeitclubs und Gaststätten) ftir die ehrenamtliche Arbeit im Naturschutz geworben. Seite 3 von 5 STAATSN4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 4: Welche Umsetzungsschritte wurden bezüglich der einheitlichen Präsenz des Naturschutzdienstes in den lnternetpräsentationen der Kreise unternommen oder geplant, insbesondere der einheitlichen und leicht zugänglichen Darstellung der Ziele, Aufgaben und Ergebnisse des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes auf den lnternetseiten der Landkreise? Aus Sicht der Staatsregierung ist eine einheitliche Darstellung in allen Landkreisen fachlich nur eingeschränkt bedeutsam. Bei der Vorstellung der Studie wurde durch den damaligen Präsidenten des Sächsischen Landkreistages, Herrn Dr. Tassilo Lenk, der Wille bekundet, die ehrenamtliche Naturschutzarbeit künftig stärker in die lnternetauftritte der Landkreise zu integrieren. Frage 5: Welche Umsetzungsschritte wurden bezüglich der Stärkung der Zusammenarbeit mit den Schulen unternommen oder geplant? (Bitte ausführen zu Kontaktaufnahme des SMUL mit dem SMK zur Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts zur Förderung der Natur-/ Umwelt' belange in sächsischen Lehrplänen, Prüfung von Einbindungsmöglichkeiten des Naturschutzdienstes in schulische Abläufe, Einladung von Lehrern zu Exkursionen des Naturschutzdienstes mit Bestelfieñ aus der Region sowie Regelungen zur Übernahme von Materialkosten von Schülerarbeitsgemeinschaften und Bestellten durch den Freistaat.) Die Förderung von Natur- und Umweltbelangen in den sächsischen Lehrplänen ist bisher über den S 37 ,,Umwelterziehung" des Sächsischen Schulgesetzes(SächsSchulG) verankert. Auch bei einzelnen Anderungen im Zuge der anstehenden Gesetzesnovellierung sind keine materiellen Anderungen in diesem Punkt beabsichtigt. Einbindungsmöglichkeiten des Naturschutzdienstes in schulische Abläufe sind über die Ganztagesangebote (GTA) der Schulen möglich, Kostenübernahmeregelungen dazu sind in der Sächsischen Ganztagsangebotsverordnung (SächsGTAVO) getroffen. Auf diese Möglichkeiten wurde unter anderem beim landesweiten Erfahrungsaustausch des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes im Jahr 2012 in Dresden hingewiesen. Eine generelle Übernahme von Materialkosten außerhalb der GTA ist nicht beabsichtigt. Die Einladung von Lehrern zu Exkursionen des Naturschutzdienstes ist jederzeit möglich, sollte jedoch vor Ort mit den betroffenen Schulen organisiert werden. lm Übrigen wird auf die vielfältigen Aktivitäten der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) im Bereich der schulischen Umweltbildung, insbesondere der Umweltmobile, venryiesen. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# Das Sächsische Staatsministerium für Kultus und das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft arbeiten eng bei Fragen der Umweltbildung in unterschiedlichen Bereichen zusammen. Mit freundlichen Grüßen Thomas dt Seite 5 von 5 2016-03-11T08:35:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes