SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4225 Thema: Planung von Behördenstandorten/-erweiterungen auf dem Flurstück 2865/17 der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Sitzung des Ortsbeirates Dresden-Neustadt vom 18.01.2016 wurde in einer Stellungnahme der Stadtverwaltung zu einem Antrag, welcher die Landeshauptstadt Dresden zu einem Flächenerwerb auf dem Flurstück 2865/17 auffordert, ausgeführt, dass diesem u. a. entgegenstehe , dass der Freistaat Sachsen sich die Errichtung oder Erweiterung eines Behördenstandortes auf der Fläche vorbehalte." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Planungen für die Errichtung oder Erweiterung eines Behördenstandortes auf der genannten Fläche gibt es durch den Freistaat Sachsen? Frage 2: Auf Grundlage welcher bestehenden Konzeptionen (Standortekonzept , Polizei.Sachsen.2020 etc.) erfolgt diese Planung? S SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-W 2000/20/27 /125- 2016/7690 Dresden, 1J1 . März 2016 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Plörtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 3: Inwieweit liegen welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für die Errichtung oder Erweiterung eines Behördenstandortes auf der genannten Fläche vor? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: Das Flurstück 2865/17, Gemarkung Neustadt, mit der postalischen Adresse Königsbrücker Straße 80 wird teilweise zur räumlichen Unterbringung der Niederlassung Dresden 1 des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement genutzt und ist teilweise ungenutzt. Derzeit gibt es keine konkrete Planung für die Unterbringung einer weiteren Behörde oder Einrichtung auf den ungenutzten Teilflächen. Frage 4: Soweit keine konkreten Planungen vorliegen: Welche perspektivische Planungen oder Nutzungen sieht der Freistaat Sachsen über die bestehende Nutzung hinaus auf der oben genannten Fläche ab welchem Zeitpunkt vor? Die allgemeinen Konzeptionen zur räumlichen Unterbringung von Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen sowie die Prognosen zur Entwicklung der Staatsverwaltung im Bereich der Landeshauptstadt bedingen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Verfügbarkeit von geeigneten Immobilien in absehbarer Zeit. Um die strategischen und wirtschaftlichen Interessen des Freistaates Sachsen zu wahren , ist es haushaltsrechtlich geboten und zweckmäßig, die ungenutzten Teilflächen im Eigentum des Freistaates Sachsen zu belassen und für die Erfüllung von Staatsaufgaben vorzuhalten. Mit freundlichen Grüßen pffrßL Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-03-11T10:59:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes