Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4227 Thema: Neue Polizeibeamte für Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Der Leipziger Oberbürgermeister berichtete in der Stadtratssitzung am 20. Januar 2016, dass Leipzig 110 zusätzliche Polizisten erhalten werde.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Frage 2: In welchem Umfang werden welche Polizeistandorte in Leipzig mit welchem Personal (Polizeibedienstete, Wachpolizei) wann aufgestockt ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Zur konkreten Berichterstattung des Leipziger Oberbürgermeisters in der Stadtratssitzung am 20. Januar 2016 liegen hier keine Informationen vor. Nach derzeitigen Planungen sollen im Jahr 2016 insgesamt 113 Polizeivollzugsbeamte zur Polizeidirektion Leipzig versetzt und 85 Wachpolizisten eingestellt werden. Die interne Verteilung der Polizeivollzugsbeamten obliegt der Polizeidirektion Leipzig und befindet sich derzeit noch in Planung. Der Einsatz der Wachpolizisten erfolgt einsatz- und lageabhängig in Zuständigkeit der Polizeidirektion Leipzig an aktuellen Schwerpunkten. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/9608 Dresden, 9. März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Frage 3: Falls die Ankündigung (auch) den Einsatz der Wachpolizei betraf: Welche konkreten Aufgaben übernehmen die Wachpolizisten an ihrem jeweiligen Einsatzort? Auf den ersten Satz der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Die Wachpolizei nimmt gemäß § 3 Absatz 1 des Sächsischen Wachpolizeidienstgesetzes die Aufgaben Objektschutz und Personenbewachung wahr. Frage 4: Falls die Ankündigung (auch) den Einsatz von Polizeibediensteten betraf: Von welchen Standorten werden die Polizeibediensteten nach Leipzig versetzt bzw. inwieweit erfolgte eine Vorfestlegung der Verteilung der bisherigen Anwärter? Auf den ersten Satz der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Die geplante Versetzung von 113 Polizeivollzugsbeamten zur Polizeidirektion Leipzig beruht auf der Vorfestiegung der Verteilung der für das Jahr 2016 erwarteten AbsolverTten der Polizeifachschulen und Hochschule der Sächsischen Polizei (FH). Frage 5: Wie ist die Verteilung der 550 Stellen für die Wachpolizei geplant, insbesondere welchen Polizeistandorten werden wie viele Wachpolizisten zugeordnet? Seite 2 von 2 6_4227_rs SB2-6PS-Biz16030915350 2016-03-10T10:26:07+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes