STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÙR UIVWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 0'1076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Gtinther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 614232 Thema: FABIO Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welcher Finanzumfang ist pro Jahr für FABIO kalkuliert bzw. bereitgestellt und wie viele Projekte wurden von den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) bereits angemeldet und eingereicht? (Bitte nach Landkreisen getrennt angeben.) Bei der Finanzierung von Artenhilfs- und Biotopschutzmaßnahmen nach $ 38 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz [(BNatSchG) FABio] handelt es sich um unabweisbaren Handlungsbedarf, der von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) festgestellt wird. Für die Fälle, in denen sich dieses Handlungserfordernis nicht nur auf regionale Aufgabenstellungen, sondern auf Handlungserfordernisse im Landesmaßstab bezieht, werden die Mittel in der tatsächlich erforderlichen Höhe aus Haushaltsmitteln des Freistaates bereitgestel lt. Erfahrungen über die voraussichtliche Höhe liegen nicht vor, sodass kein Jahresbudget festgestellt wird. lm Jahr 2016 wurden der Landesdirektion Sachsen für diesen Zweck zunächst 100.000 Euro zugewiesen. Soweit der tatsächlich durch die UNB festgestellte Handlungsbedarf damit nicht finanziert werden kann, sind weitere Mittel bereit zu stellen. lm Jahr 2015 wurden drei Maßnahmen durch die UNB des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge veranlasst, für welche die Kosten durch den Freistaat Sachsen übernommen wurden. Freistaat SACHSEN (o (o Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nâchricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-014',1.50t19t5105 Dresden, Ot.o3.Jo¿f( Tag der I I Deutschen Einheit I IITIIll FreistaatSachsen t or,-o3.ro.zo16 Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 0l 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl ¡nien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mìt Beh¡nderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Fúr alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch sign¡erte sowie für verschlüss€lte elektron¡schê Dokumente o c\l Seite I von 2 STAATSNIINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 2: Sind die Anlagen I (Maßnahmenspektrum) und 2 (Schutzgutliste) abschließend, wenn nein, wann und wie sind Ergänzungen möglich? Das ,,Handlungsspektrum" und die ,,Schutzgutliste" bilden den aktuellen Anwendungsrahmen für dieses Finanzierungsinstrument abschließend ab. Der den Listen zugrundeliegende fachliche Handlungsbedarf wird jedoch regelmäßig überprüft. Eine Anpassung erfolgt bei fachlichem Erfordernis. Frage 3: Wie wird sichergestellt, dass die UNB personell in der Lage sind, die mit FABIO auf sie übertragenen zusätzlichen Aufgaben zu übernehmen ? Die Pflichtaufgabe gem. S 38 Abs. 2 BNatSchG obliegt den UNB bereits. Mit Eröffnung eines neuen Finanzierungswegs für einen definierten Teilbereich dieser Aufgabe wird den UNB keine zusätzliche Aufgabe übertragen. Mit ichen Grüßen Thomas Schmidt Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2016-03-09T08:35:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes