SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01 076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4235 Thema: Instrumente zur Unterstützung von Standorten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Zusammenhang mit möglichen Auswirkungen der VW-Abgasaffäre für sächsische Standorte der Automobilindustrie hat sich Staatsminister Dulig zu Unterstützungsmöglichkeiten für Standorte - im konkreten Fall für Zulieferer - geäußert (Plenarprotokoll 6/21, S. 1627). Wenn es notwendig sei, , ... stehen selbstverständlich alle Fördermöglichkeiten, die wir haben, zur Verfügung, um den kleinen und mittelständischen Unternehmen zu helfen.' Neben Zulieferunternehmen sind jedoch auch die Standortkommunen von erheblichen Steuerausfällen bedroht, wenn große Unternehmen am Standort wegen unerwarteter, hoher Rückstellungen , Sonderabschreibungen oder Zusammenbruchs von Geschäftsmodellen Gewerbesteuervorauszahlungen zurückfordern und sich auch für Folgejahre Einnahmeerwartungen drastisch verschlechtern . Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/23-FV 6071/5/3- 2016/7865 Dresden, /11< . . März 2016 • r- Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen. STAATSMINlSTERlUM DER FlNANZEN Dies droht nicht nur im Zusammenhang mit der Bewältigung der VW- Abgasaffäre, sondern solche Ausfälle sind bereits in sächsischen Gemeinden Realität, die bislang wesentliche Teile ihrer Kommunalfinanzierung aus Gewerbesteuereinnahmen aus der ortsansässigen Braunkohlenwirtschaft erhalten haben ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sieht die Staatsregierung für Kommunen, die durch unerwartete Ergebniseinbrüche bei großen gewerblichen Steuerzahlern von erheblichen Gewerbesteuerausfällen und/oder -Rückforderungen betroffen sind, über die Regelungen des kommunalen Finanzausgleichs (etwa mit dem Instrument der Bedarfszuweisung) hinaus zusätzlichen Unterstützungsbedarf ? Frage 2: Rechnet die Staatsregierung im Zusammenhang a) mit den verschlechterten Gewinnprognosen im VW-Konzern und b) mit der verschlechterten Ertragssituation in der Braunkohlenverstromung mit Unterstützungsbedarf für die Standortkommunen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Inwieweit über die Regelungen des Kommunalen Finanzausgleichs hinaus zusätzlicher Unterstützungsbedarf für die betroffenen Kommunen besteht, lässt sich derzeit pauschal nicht beantworten. Zunächst ist eine weitere Aufklärung der spezifischen Sachverhalte erforderlich, um abschätzen zu können, ob und inwieweit eine weitere Unterstützung der Gemeinden angezeigt ist. Frage 3: In welcher Höhe entstanden Haushaltslücken in den betroffenen Kommunen (siehe 2.) im Jahr 2015 und wie hoch werden sie voraussichtlich im laufenden Jahr sein (bitte nach Kommunen aufschlüsseln, wenn bekannt )? Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Der Staatsregierung liegen die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Erkenntnisse nicht vor. da bei Fehlbeträgen nicht nach den jeweiligen Ursachen differenziert wird . Fragen des Haushaltsausgleichs sind Teil der Finanzhoheit einer Kommune und damit dem Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung zuzuordnen . Insoweit unterliegt eine Gemeinde der staatlichen Rechtsaufsicht. Zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen ist die Staatsregierung verpflichtet, die von ihr im Rahmen der Ausübung der Rechtsaufsicht gewonnenen Erkenntnisse preiszugeben, nicht jedoch, durch eine Abfrage bei den Kommunen sich diese Erkenntnisse erst zu verschaffen. Fehlbeträge in kommunalen Haushalten werden im Rahmen rechtsaufsichtlicher Überprüfungen berücksichtigt . Frage 4: In welcher Höhe haben betroffene Kommunen (siehe 2.) bereits zusätzlichen finanziellen Ausgleichsbedarf angemeldet (bitte nach Kommunen aufschlüsseln)? Der Staatsregierung liegen bislang keine konkreten Anträge der betroffenen Gemeinden vor. Die in der Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage, Drs. 6/3200. aufgelisteten Kommunen haben allgemeinen Unterstützungsbedarf in noch nicht konkretisierter Höhe angemeldet. Zudem haben dies bislang auch Hoyerswerda und Neukieritzsch getan . Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-03-14T15:33:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes