SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Junge, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4238 Thema: Landesbeirat Erwachsenenbildung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welchen Ergebnissen tagte der Landesbeirat am 19. November 2015? Am 19. November 2015 fand nach Kenntnisstand der Staatsregierung keine Sitzung des Landesbeirats für Erwachsenenbildung (LBEB) statt. Frage 2: Welche Arbeitsgruppen wurden im Landesbeirat gebildet und welche Zwischenergebnisse liegen derzeit vor? Frage 3: Wie sieht der Arbeitsstand der oben benannten Modellregionen aus? Zusammenfassende Antwort auf die Frage 2 und 3: Soweit Protokolle über Sitzungen des LBEB auf der Internetseite des LBEB veröffentlicht sind, vgl. http://www.sn.schule.de/-lbeb/sitzungen.htm, wird auf diese verwiesen. Im ü~rigen ist die Staatsregierung dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671 ). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Fragen betreffen ausschließlich Tätigkeiten, die vom LBEB in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden. Denn der LBEB ist ein unabhängiges Expertengremium , das die Staatsregierung in grundlegenden Fragen der Weiterbildung berät und die Zusammenarbeit zwischen den anerkannten Trägern der Seite 1 von 2 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141 .50-60/4238/2 Dresden, 05 März 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium tur Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnl inien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Erwachsenenbildung fördern soll. Soweit sächsische Staatsministerien Vertreter in den LBEB entsenden, sind diese nicht stimmberechtigt. Die Geschäftsstelle des LBEB ist zwar beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus eingerichtet. Diese organisatorische Zuständigkeit befugt allerdings die Staatsregierung nicht, Beratungsergebnisse oder sonstige, bisher nicht veröffentlichte Unterlagen zu internen Beratungen des LBEB zu veröffentlichen. Inhaltliche Beratungsergebnisse werden ausschließlich durch den LBEB selbst verantwortet. Ungeachtet dessen können sich Mitglieder des Landtagsausschusses für Schule und Sport wie die weiteren Institutionen, die im LBEB vertreten sind, unmittelbar an das jeweilige in den LBEB entsandte Mitglied oder an den Vorstand des LBEB zwecks Unterrichtung wenden. Frage 4: Wann und wie wurde der Landesbeirat vor lnkrafttreten des Doppelhaushaltes 2015/16 angehört? Das Anhörungsrecht des LBEB ist in § 9 Weiterbildungsgesetz geregelt. Hiernach ist der LBEB vor dem ln-Kraft-Treten von Gesetzen, Rechtsverordnungen sowie Richtlinien , die Fragen der Weiterbildung berühren, zu hören. Die Anhörungspflicht bezieht sich auf materiell-rechtlich einschlägige Regelungen. Eine solche Regelung stellt das Haushaltsgesetz 2015/2016 nicht dar. Auch mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2015/ 2016 sind keine Gesetze beschlossen worden, die eine Anhörung des LBEB erforderlich gemacht hätten. Eine Anhörung des LBEB zum Haushaltsentwurf der Staatsregierung fand daher von Regierungsseite formal nicht statt. Ungeachtet dessen ist ein Mitglied des Landtagsausschusses für Schule und Sport stellvertretender Vorsitzender des LBEB, ein weiteres Ausschussmitglied ist stellvertretendes Mitglied . Der LBEB konnte sich daher über Vorlagen des Haushaltsgesetzes 2015/2016 frühzeitig informieren und Positionen direkt in die entsprechenden Ausschussberatungen einfließen lassen. Frage 5: Wie wird das Anhörungsrecht des Landesbeirates Erwachsenenbildung in Sachsen umgesetzt? ln der laufenden Legislaturperiode wurde der Landesbeirat in folgende Anhörungsverfahren zu Gesetzen förmlich einbezogen: • Anhörung zur Novellierung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft; • Anhörung zum Mantelgesetzentwurf zur Anpassung des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Rechtsnormen an die EU-Richtlinie 2005/36/EG; • Anhörung zum Referentenentwurf zum Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen. d.undl/;.rüßen Brunhild Kurth IZ Seite 2 von 2 2016-03-10T13:03:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes